Rundfunkbeitrag bei Studentin, wohnhaft mit dem Partner?
Hallo!
Mein Partner und ich haben heute jeweils ein Schreiben von der GEZ bekommen und ich empfinde den Sachverhalt als nicht korrekt! Vielleicht kennt sich jemand hier ja besser aus. Also folgendes:
Ich bin Studentin und daher vom RF-Beitrag befreit. Ich wohne seit ca. einem halben Jahr mit meinem Partner zusammen, allerdings bin ich die Mieterin unserer Wohnung, da meine Genossenschaft jeweils nur eine Partei als Vertragspartner aufnimmt. So, in dem heutigen Schreiben an mich wurde mir mitgetelt, dass mein Betragskonto aufgelöst wurde und mein Partner nun Zahler für unsere Wohnung wäre. Im Schreiben meines Partners ist außerdem aufgeführt, dass derjenige der nicht beitragsbefreit ist, die Wohnung auf seinen Namen anmelden muss um somit den RF-Beitrag zu zahlen.
Mein Gedankendank dazu ist wie folgt:
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ICH bin Mieterin der Wohnung und nicht mein Partner! Anders geht es bei der Genossenschaft auch nicht. Da ich allerdings als Studentin befreit bin, dürfte auch für einen gemeinsamen Haushalt doch keine Gbühr erhoben werden!?
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wird die Gebühr für den HAUSHALT berechnet. Demnach müssen sich die in dem Haushalt lebenden Personen den Beitrag teilen. Wiederum trifft hier der Fakt zu, dass ICH befreit bin also nichts zahlen muss!
So nun frage ich mich ob und wie wir aus der Nummer raus kommen?
5 Antworten
Du bist befreit, dein Haushalt wird aber nicht befreit (ausser Ehepartner). Wenn dein Freund niemanden nennen kann, der bereits zahlt, dann muss er zahlen, da ja noch keiner zahlt. SO sind die Regeln.
Und wo steht, dass sich die im Haushalt lebenden Personen die Kosten teilen muessen, das ist natuerlich Bloedsinn. Erzaehle ich spaeter mal meinen Kindern, dass die nun ihr Taschengeld fuer GEZ rauszuruecken haben, weil wir uns das teilen. Wer zahlt, das ist der Nachfolger GEZ egal, Hauptsache es zahlt einer. Wie man das unter sich regeln mag, ist Sache der Betroffenen. Manch einer hat ja auch mehr Einkuenfte als jemand, der sich befreien lassen konnte.
Ich fine es wirklich schade dass in diesem Forum bei ganz normalen Fragen, nicht nur rein sachliche Antworten gegeben werden, sondern häufig der Fragende für dumm verkauft wird...
Wenn Du BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhältst und nicht bei Deinen Eltern wohnst, kannst Du Dich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner, aber nicht für andere Mitbewohner
Leider muß er zahlen. Die Befreiung gilt nur für dich persönlich. Nur wenn ihr verheiratet sein oder es sich um einen beim Standesamt eingetragenen Lebenspartner, z.B. bei Homosexuellen oder Lesben handelt, ist auch der Partner befreit.
der Fehler war, dass sich der Lebensabschnittsgefährte beim Einwohnermeldeamt in der Wohnung angemeldet hat. Diese Daten bekommt der Beitragsservice automatisch, die Anmeldung erfolgt automatisch am Einzugsdatum, wenn der Betreffende sich nicht selbst anmeldet.
es geht nicht um den mieter der wohnung. ihr seit beide dort gemeldet, also muss einer zahlen. wenn du studentin mit bafög bist, wird dein konto abgemeldet, da du nicht zahlst.
angemeldet wird der bewohner der voll den beitrag bezahlt. dieser zahlt für den haushalt.
- der mitbewohner zahlt, du wirst abemeldet, da du befreit werden könntest aufgrund von bafög
- es zahlt ja nur einer für den haushalt. du beziehst bafög und würdest befreit werden von der beitragspflicht. dein freund kann aber nicht befreit werden wegen bafög.