Rundfunkbeitrag bei Studentin, wohnhaft mit dem Partner?

5 Antworten

Du bist befreit, dein Haushalt wird aber nicht befreit (ausser Ehepartner). Wenn dein Freund niemanden nennen kann, der bereits zahlt, dann muss er zahlen, da ja noch keiner zahlt. SO sind die Regeln.

Und wo steht, dass sich die im Haushalt lebenden Personen die Kosten teilen muessen, das ist natuerlich Bloedsinn. Erzaehle ich spaeter mal meinen Kindern, dass die nun ihr Taschengeld fuer GEZ rauszuruecken haben, weil wir uns das teilen. Wer zahlt, das ist der Nachfolger GEZ egal, Hauptsache es zahlt einer. Wie man das unter sich regeln mag, ist Sache der Betroffenen. Manch einer hat ja auch mehr Einkuenfte als jemand, der sich befreien lassen konnte.

EinfachIch40 
Beitragsersteller
 31.10.2014, 19:13

Ich fine es wirklich schade dass in diesem Forum bei ganz normalen Fragen, nicht nur rein sachliche Antworten gegeben werden, sondern häufig der Fragende für dumm verkauft wird...

Leider muß er zahlen. Die Befreiung gilt nur für dich persönlich. Nur wenn ihr verheiratet sein oder es sich um einen beim Standesamt eingetragenen Lebenspartner, z.B. bei Homosexuellen oder Lesben handelt, ist auch der Partner befreit.

der Fehler war, dass sich der Lebensabschnittsgefährte beim Einwohnermeldeamt in der Wohnung angemeldet hat. Diese Daten bekommt der Beitragsservice automatisch, die Anmeldung erfolgt automatisch am Einzugsdatum, wenn der Betreffende sich nicht selbst anmeldet.

es geht nicht um den mieter der wohnung. ihr seit beide dort gemeldet, also muss einer zahlen. wenn du studentin mit bafög bist, wird dein konto abgemeldet, da du nicht zahlst.

angemeldet wird der bewohner der voll den beitrag bezahlt. dieser zahlt für den haushalt.

  1. der mitbewohner zahlt, du wirst abemeldet, da du befreit werden könntest aufgrund von bafög
  2. es zahlt ja nur einer für den haushalt. du beziehst bafög und würdest befreit werden von der beitragspflicht. dein freund kann aber nicht befreit werden wegen bafög.