Rundfunkbeitrag - offener Betrag?

3 Antworten

Da der Rundfunkbeitrag ein Monatsbeitrag ist, wird er auch kraft Gesetzes fällig, wenn man nur einen Tag eines Monats Inhaber einer Wohnung ist. So kommt die Schuld für Dich zustande, da der Rundfunkbeitrag momentan 17,50 € pro Monat beträgt. Du kannst wahrscheinlich davon ausgehen, dass du diesen Betrag nicht mehr zahlen musst (das Eintreiben der Forderung kommt zu teuer).

Der Rundfunkbeitrag ist nach der gesetzlichen Regelung nicht monatlich, sondern in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für 3 Monate zu zahlen. Das soll für alle Beteiligten die Kosten reduzieren. Das würde für deinen Freund eigentlich bedeuten, dass er Mitte November für die Zeit Oktober bis Dezember 52,50 € zu zahlen hätte. Der nächste Fälligkeitszeitpunkt wäre dann eigentlich erst wieder Mitte Februar 2018 für die Monate Januar bis einschließlich März 2018.

Könnte die Tatsache, dass jetzt bereits 87,50 € für die gesamte Zeit seines Aufenthalts von deinem Freund gefordert werden, vielleicht damit zusammenhängen, dass er sich bei der Meldebehörde nur befristet bis einschließlich Februar angemeldet hat? Dann hätte der Beitragsservice auch diese Information und will vielleicht deshalb rechtzeitig, bevor er wieder weg ist, die ganze Summe.

Du bist seit 30.09.17 angemldet und war allein in der Wohnung. Also bist Du die der das gebühr Entrichten sollte für einen vollen Monat September.

Am 02.10.17 ist dein Freund angemeldet und ist die Person der das Gebühr entrichten sollte. Oktober, November, Dezember, Januar und Februar (5 x 17,50 = 87.50). Es kommt darauf an welche Zahlungsweise er angegeben hat (Monatlich, Dreimonatlich, ganzes Jahr).

Die gute Nachricht falls ihr Bafög bezieht oder "Härtefälle" sind: Ihr könnt euch davon befreien lassen. Und zwar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Härtefälle wenn ihre Einkommen bis knapp über die zu entrichteten Gebühr ist.

Lies das hier:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

fernandoHuart  05.01.2018, 03:47

Uuups. Habe gerade recherchiert. Erasmus Austauschstudenten sind NICHT befreit.

ErStu 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 03:53

"Nach Ausgleich des Beitragskontos werden die fälligen Rundfunkbeiträge von 52,50 Euro jeweils in der Mitte einen Dreimonatszeitraumes eingezogen." steht da auch noch auf dem Brief. Also das Geld sollte ja nicht auf einmal gezogen werden. und die wissen ja sowieso nicht dass wir hier 5 Monate bleiben werden. bei der Anmeldung gibt man das nicht an. man wählt nur, wann das Geld abgezogen werden muss.

Ja das ist ein reiner Verbrecher verein, das schlimme ist, dass egal was macht man sie immer recht bekommen.

Der eine Tag zählt als begonnener Monat und muss deswegen Komplett gezahlt werden.

Das ist wie beim Telefon, auch wenn du nur 10sec Telefonierst musst du die begonnene Min zahlen.

Aber du sagst ihr seit Studenten, erhaltet ihr Bafög? denn wenn ja könnt ihr euch Befreien lassen.

ErStu 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 03:34

leider sind Eramus studenten keine Ausnahme und wir müssen zahlen. und was ist mit dem offenen betrag? weißt du etwas darüber?

CrazySandmann  05.01.2018, 03:39
@ErStu

Naja die Ausnahme wäre nur dann wenn ihr Bafög bekommen würdet oder eine sonstige Sozialhilfe.

Die Offenen Beträge muss man leider Zahlen.

Nur ist die frage gerade noch ob ihr seit 30.9. hier eine Haushalt führt, wenn ja muss ab dann leider gezahlt werden

fernandoHuart  05.01.2018, 03:49
@ErStu

Ein offene Betrag ist ein noch zu zahlenden Betrag. Eine Wohnung, einen Beitrag.