GEZ ein Haushalt, zweimal zahlen?
Hallo,
meine Frau und Ich haben folgendes Problem/Frage: Wir sind im August zusammengezogen und ich habe von dem Zeitpunkt an die GEZ von meinem Beitragskonto bezahlt. Jetzt hat meine Frau jedoch den Schrieb bekommen, Sie müsse für diesen Zeitraum noch zahlen und dass das Beitragskonto erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgelöst wurde. Wir haben der GEZ bereits den Fall per Post beschrieben, aber im Antwortschreiben gehen sie bloß auf den noch offenen Betrag und die Erinnerung, dass das Beitragskonto erst zum Februar aufgelöst worden ist. Müssen wir das jetzt wirklich zahlen???
5 Antworten
Ich wäre ja dafür, dass überhaupt niemand mehr GEZ bezahlt, damit das einfach aufhört. Ist alles unter aller Sau, diese Abzockerei. Die Beitragszahlungen sind ja vor kurzem geändert worden. Das heißt, dass pro Haushalt gezahlt wird. Wenn ihr zusammen in einem Haushalt lebt, müsst ihr auch nur für einen Haushalt zahlen.
Das Problem ist, dass sich deine Frau als bisherige Beitragsschuldnerin für ihre bisherige Wohnung beim Beitragsservice hätte abmelden müssen, als sie zu dir zog. Abmelden kann man sich nur für die Zukunft, so dass die Beiträge mangels Abmeldung ab August weiter angefallen sind. Du willst jetzt aber eine rückwirkende Abmeldung für deine Frau. Nach meinen Erfahrungen lassen sie dennoch mit sich reden: Schicke die Abmelde- bzw. Anmeldebescheinigung des Meldeamts und Kopie der Heiratsurkunde und berufe dich darauf, dass sonst eine Doppelzahlung für eure gemeinsame Wohnung ab August eintritt. Nicht vergessen: die beiden Beitragsnummern.
Meldebescheinigung? Mietvertragsänderung? WICHTIGST!
"Sehr geehrte Damen und Herren. wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist der Rundfunkbeitrag seit geraumer Zeit nur noch pro Haushalt fällig, nicht mehr pro Person. Da ich seit datum mit meiner Frau in einem Haushalt lebe (Siehe Meldebescheinigung/Mietvertrag), ist daher nur noch ein Beitrag fällig. Diesen habe ich für mein Beitragskonto gezahlt. Die Beitragspflicht meiner Frau ist mit Auflösung ihrer bisherigen Wohnung erloschen. (siehe Abmeldebescheinigung/Kündigungsbestätigung Mietvertrag ). Ich betrachte die in Ihrem Schreiben erhobene Forderung daher als Gegenstandslos und widerspreche dieser Forderung hiermit förmlich. Die verspätete Auflösung des Beitragskontos meiner Frau liegt nicht in unserer Verantwortung, die Beitragpflicht meiner Frau endete mit dem Zeitpunkt des Bezug der gemeinsamen Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen....Dein Name"
Dankeschön!
Eventuell mit einem Anwalt drohen, aber ehrlich gesagt würde ich das erst mal nicht machen. .... Falls da ein Negatives Schreiben kommt, gerne wieder an mich wenden! Hab es geschafft, das die, damals noch, GEZ auf 3 Jahre Nachforderung bei einer Bekannte verzichtet hat!
Wenn ihr nicht rechtzeitig die Meldebescheinigung hingeschickt habt sieht es zappenduster aus weil die nicht "nachträglich" mit sich reden lassen
Wenn man weiß wie, lassen die auch nachträglich mit sich reden. Man muss nur die richtigen Worte finden.. .hab ich schon erfolgreich durchgezogen...
Ja eben, ein Haushalt, also nur eine Gebühr. Hab dort auch schon angerufen und als ich nach ewigkeiten drankam konnten die nichts dazu sagen..
An wen könnte man sich da melden um Unterstützung bzw. Beratung für das weiter Vorgehen zu erhalten?
Quark .