Rückverlegung aus Bochum-Langendreer offener Vollzug nach Bielefeld offener?!
Hallo,
ich bin seit August 2013 in Bielefeld im offenen Vollzug. Dort habe ich es bis zum Urlauber geschafft. Leider habe ich mich letzte Woche auf eigenen Wunsch nach Bochum-Langendreer zur Ausbildung verlegen lassen. Wegen verschiedener Gründe möchte ich diese Verlegung rückgängig machen und möglichst schnell zurück nach Bielefeld gehen. Ein Antrag wurde schon abgelehnt, wie sieht es rechtlich aus, kann ich auf eine Rückverlegung bestehen? Ich möchte einfach nur meinen alten Status in meiner alten oder anderen Außenstelle in Bielefeld wieder haben, in Bochum gehe ich vor die Hunde...
Hat da einer Erfahrungen oder vielleicht sogar Paragraphen bzw. Gesetzestexte für mich?
Danke & Grüße, Stefan
2 Antworten
Hallo, auf der einen Seite kann ich dich verstehen, aber auf der anderen Seite stehen mir die Haare zu Berge, kein Häftling würde freiwillig wieder in den GV gehen. Du musst der Sache etwas zeit geben, alles ist leichter als im OV oder GV-Vollzug. Rechtlich kann man den Vollzug nicht zwingen, im OV-Vollzug geht es darum, das du auf die Außenwelt vorbereitet wirst. Sollte es an den Vollzugsbeamten liegen das du dich so unwohl fühlst oder an die Mitgefangenen, lasse dir einen Termin bei dem Psychologe geben und sprich über alles mit ihm er wird dir helfen mit der Situation umzugehen. Mein Rat, halte durch und zeige Rückgrat, mache das was man dir sagt und fange keine Diskussionen mit den Vollzugsbeamten an, du ziehst immer den kürzeren. Viel Glück und Kraft
Ein Antrag wurde schon abgelehnt, wie sieht es rechtlich aus, kann ich auf eine Rückverlegung bestehen?
Ein Recht auf Verlegung gibt es nicht. Bei einem Antrag auf Verlegung, gibt es das Recht auf eine fehlerfreie Ermessungsentscheidung und das hat die Anstaltsleitung ja in deinem Fall getan.
Dürfte schwierig sein - ohne sehr gewichtige Begründung - eine Rückverlegung durch zu bekommen, zumal mir da Paragraphenmäßig nichts bekannt ist, außer diesen:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=67&paid=8&mvpa=8
So ohne weiteres - nur weil du da jetzt in Bochum nicht so klar kommst - wird das mit einer Rückverlegung nicht hinhauen, zu mal du da ja anscheinend eine Ausbildung angefangen hast, wird die Anstalt sich schwer tun und das sicherlich mit als Ablehnungsgrund aufführen?
Du bist gerade erst in Bochum angekommen, warte noch etwas - vielleicht "gewöhnst" du dich ja doch bald ein wenig ein.
Ist übrigens nicht unüblich, dass bei Verlegungen, bestimmte Lockerungsstufen bzw. FB-Status etc. wieder wegfallen und man im Grunde in der neuen Anstalt erstmal wieder von vorne anfängt. VG