Rücktrittsrecht bei mündlichem Fahrradkauf?
Hi Leute. Ich war beim Fahrradhändler und habe dort, nach einigen Probefahrten, mündlich ein Fahrrad "gekauft". Ich hab halt gesagt das ich es nehme. Ich habe dort aber nichts unterschreiben müssen und auch nichts angezahlt. Der Verkäufer hat sich nur meine Adresse aufgeschrieben - das wars. Ein paar Stunden später habe ich dort nochmal angerufen wegen einiger Fragen und wurde dort jedesmal total blöd angelabert so daß ich nun gute Lust habe, dort morgen früh anzurufen und zu sagen daß ich das Bike nun doch nicht nehme. Geht das so einfach? Wie gesagt habe ich weder irgendwas unterschrieben noch etwas angezahlt. Was meint ihr dazu?
5 Antworten
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Vertrag. Ein Rücktrittsrecht besteht i.d.R. nicht! Aber der Händler wird nicht auf Erfüllung pochen: Erstens sind dem Händ-ler keine Nachteile entstanden (er wird das Rad für mögliche andere Käufer ja nochmal da haben). Zweitens wird er die mündl. Vertragsvereinbarung schwer nachweisen können (wenn nicht gerade die halbe Belegschaft zugehört hat).
Rechtlich gesehen geht das nicht. Auch mündliche Kaufverträge sind voll wirksam und es gibt (wenn es nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart sein sollte) kein automatisches Rücktrittsrecht.
Tatsächlich wird sich der Fahrradhändler aber möglicherweise schwer tun zu beweisen, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Eine mündliche Zusage ist rechtlich exakt das Gleiche wie eine schriftliche.
Ein mündlicher Vertrag daher genaus so bindend wie ein schriftlicher.
Der Händler wird wohl aber kaum auf die Einhaltung des Vertrags pochen, wenn ihm nicht kosten durch deine Zusage entstanden sind.
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig. Es gibt hier auch kein Rücktrittsrecht, weil das Rechtsgeschäftl direkt im Ladengeschäft geschlossen wurde.
So.. immer diese Gesetze.. hin und wieder missachtet man diese, oder? Er war schliesslich auch nicht der netteste, wenn man es genau nimmt und der Kunde König sein soll, hat er nachdem er sich quasi abgesichert hat dich als Bauer behandelt.
Ich würde nicht mehr dahin gehen und genauso dreist sein.. du hast ein besseres Angebot bekommen und hast ein anderes Fahrrad gekauft, der muss ja nicht alles wissen und davon wird er auch nicht bankrott gehen.
Wieso widerwillig hunderte von Euro ausgeben wenn man dann unzufrieden ist..
Hier das Gesetz der Moral.
Um genau zu sein, habe ich angerufen weil ich wissen wollte wie das mit der Garantie aussieht und der genervte Verkäufer sagte oberschlau: "Wird schon nix kaputt gehen wenn Sie ordentlich damit umgehen" - Bäm. Zur Garantie bekam ich trotzdem keine genauen Auskünfte
Dann wollte ich noch daß sie die Werbeaufkleber weglassen (die haben so große Werbeflatschen des fahrradladens die im nachinein nur sehr schwer abgehen und doof aussehen) die sie immer beidseitig auf den Rahmen kleben weglassen. Da hieß es : " Wenn Sie den Aufkleber drauf haben werden sie in unserer Werkstatt bevorzugt behandelt. Wir können den schon weglassen aber dann kriegen Sie keine Spezialbehandlung mehr!" - bäm. und beides in einem genervten, hochnäsigen Ton das mir die Lust aufs Bike vergangen ist.