Darf ein Lehrer mündlich besprochenes in der Arbeit dran nehmen
wie in der Überschrift schon beschrieben:
Darf ein Lehrer etwas in der Arbeit abfragen, dass wir nur mündlich durchgesprochen haben, aber nirgends aufgeschrieben haben.
LG Eric
13 Antworten
Da eine Klassenarbeit "aus dem Unterricht erwachsen" soll, darf der Lehrer natürlich auch mündlich Erwähntes in der Arbeit abfragen, es muss nicht immer alles schriftlich geliefert werden. Es steht auch nirgends, dass man als Lehrer immer alles in schriflticher Form behandeln muss. Schließlich soll man im Unterricht aufpassen, zuhören,sich beteiligen, sich das Gehörte / Besprochene merken und sich halt ggf. Notizen machen.
okay stimmt zwar, aber was wäre wenn ein Schüler krank wäre, es könnte er ja nicht wiederholen.
Warum sollte er es nicht tun dürfen? Alles, was mal im Unterricht dran gekommen ist - und wenn es nur kur erwähnt wurde - kann in einer Klausur vorkommen.
Hättest ja Notizen machen können, oder? Klar darf er. Dann sieht er, was davon hängengeblieben ist! :)))
Klar darf das der Lehrer :) ist zwar doof gegenüber den Schülern aber da kann man nichts machen außer es dann zuhause nach zu arbeiten und es irgendwo aufschreiben :) bei uns ist das auch so :)
na sicher , er will ja testen ob ihr überhaupt zugehört habt beim mündlichen besprechen.........und euch etwas davon merken konntet.....