Darlehensvertrag Autokauf. Eigenleistung netto oder brutto im Darlehensvertrag (gewerblicher Kauf)?

3 Antworten

Eigenleistung gibt es nicht, bei einer Finanzierung spricht man von Anzahlung. Die ist weder brutto noch netto, denn der Kaufpreis an sich ist inkl. Umsatzsteuer. Es wird lediglich dieser Kaufpreis durch die Anzahl der Raten (zzgl. Zinsen) und ggfs. Anzahlung und/oder Schlussrate geteilt. Du bekommst aber sofort eine Rechnung über die gesamte Summe inkl. Steuer, nicht über jede einzelne Rate.

Deine Beschreibung hört sich für mich nach einem Leasinggeschäft an. Dort heißt es aber auch nicht Eigenleistung, sondern Leasingsonderzahlung. In dem Fall ist es aber tatsächlich so, dass die Sonderzahlung netto zzgl. Umsatzsteuer ist, genau wie jede einzelne Folgerate. Eine Rechnung für die Sonderzahlung bekommst du vom Autohaus trotzdem nicht, du bekommst eine Leasingbestätigung vom Leasinggeber (also der Bank), mit dessen Hilfe deine Buchhaltung und dein Steuerberater die Kosten steuerlich geltend machen kann. 

jochenprivat  30.07.2017, 20:34

Gewerbeleasing-Vertrag ist immer Netto, Gewerbefinanzierungs-Vertrag ist immer Brutto. Ich kenne auch keine Verträge wo von "Eigenleistung" gesprochen wird.

vereron 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:21

Danke für die Antwort. 

Ich zitiere nur den Darlehensvertrag – es ist eine Finanzierung und dort wird explizit "Eigenleistung" geschrieben.

Soll man aus deinem Text entnehmen, dass du eine Anzahlung von 6.594 € machst?  Der Begriff Eigenleistung irritiert mich.

Außerdem, der Steuervorteil hat doch nichts mit dem Autohändler zu tun, sondern doch mit deiner Einkommensteuererklärung.

vereron 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:23

Danke für die Antwort.

Im Darlehensvertrag (Finanzierung) wird es als "Eigenleistung" definiert.

Ich würde gerne die 6.594€ zahlen, aber das Autohaus möchte nun plötzlich 6.594€+19% Mwst = 7.847€ . Mich wundert das, da die 6.594€ m.E. schon "brutto" sind.

Bei den damaligen "Verhandlungen" schrieb der Händler Folgendes:

"Die monatliche Rate beträgt, bei eine Anzahlung von 6.594,12 € (MwSt-Anteil aus Sonderpreis minus Überführungs- und Zulassungskosten), 353,01 € Brutto. Laufzeit 48 Monate."

Apolon  31.07.2017, 01:02
@vereron

Schau mal nach in deinem Kaufvertrag, ob der Gesamtpreis des Fahrzeugs überhaupt als Brutto-Beitrag incl. MwSt. ausgewiesen wurde.

vereron 
Beitragsersteller
 31.07.2017, 07:50
@Apolon

Ist er. ;)

Apolon  31.07.2017, 09:24
@vereron

Dann kannst du diesen ja deinem Autohändler als Beweis vorlegen.

Die Möglichkeit hätte aber auch bestanden, dass eine Rechnungen an einen Gewerbetreibenden nur den Netto-Betrag beinhaltet hätte.

Das Autohaus muss dir eine Rechnung über den Bruttokaufpreis (42.090,-) schreiben.

Von dir bekommt es dann die 6.594,- Euro und den Rest von der finanzierenden Bank.

Das weitere Buchalterische läuft über dich.

vereron 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 19:34

Ok, so hätte ich das auch gedacht.

Das Autohaus möchte aber plötzlich 6.594€+19% Mwst = 7.847€ . Mich wundert das, da die 6.594€ m.E. schon "brutto" sind.

jochenprivat  30.07.2017, 20:37
@vereron

Wer ist denn die finanzierende Bank ? Irgend etwas kann da ja nicht stimmen. Finanzierungsvertrag ist Brutto, Leasingvertrag ist Netto.

vereron 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 21:02
@jochenprivat

Die "Auto-Bank", hier Ford-Bank.

Es steht genauso dort:

Fahrzeugkaufpreis: 42090 EUR

./. Eigenleistung: 6594,12 EUR

Zwischensumme: 35.495,88 EUR

Nettodarlehensbetrag (Finanzierungssumme): 35495,88 EUR

+ Zinsen (0,98% p.a.): 1.095,59 EUR

Darlehenssumme (Gesamtbetrag): 36.591,47 EUR

Zahlungsplan:

47 Raten je 353,01 EUR

1 Rate 20.000 EUR

Würde ich nun nochmals 19% Mwst. auf die 6594,12 EUR aufschlagen, wäre der Gesamtfahrzeugpreis eben auch höher als 42.090 EUR. Ich verstehe daher nicht, wieso das Autohaus auf diese Höhe der Forderung besteht.

Danke schonmal für Deine Mühen!

jochenprivat  30.07.2017, 22:37
@vereron

Du bekommst vom Autohaus eine Rechnung über die Summe 42.090,- Euro.

Davon zahlst du an das Autohaus 6.594,12 Euro und den Rest zahlt die Ford-Bank an das Autohaus.

Das Autohaus macht einen Fehler, warum auch immer. Rede also mit denen oder wende dich an die Ford-Bank zwecks Klärung.

Es kann auch sein, dass der Verkäufer etwas falsch gerechnet hat. Da soll aber nicht dein Problem sein.

Hast du denn das Auto schon ?

vereron 
Beitragsersteller
 30.07.2017, 23:51
@jochenprivat

Nein, noch nicht.

Die Anzahlung ist die Bedingung zur Auslieferung. Ich habe nun aber mal die 6594,12€ überwiesen und das Autohaus informiert. Mal sehen, ob sie es als Fehler bemerken.

Vielen Dank für Deine Hilfe.