Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann (Internetabzocke)?
Hi, ich hatte bis vor kurzem einen Internetvertrag bei damals noch Telecolumbus. Diesen habe ich im Mai fristgerecht 3 Monate im Voraus zum 1. September gekündigt mit Sonderkündigungsrecht, da ich ins Ausland umgezogen bin. Es gab damals keine Bestätigung postalisch oder per mail, ich bekam nur die Bestätigung, dass meine Dokumente eingegangen seien. Am Telefon sagte man mir, dass sie keine Bestätigungen versenden würden, dass aber alles in Ordnung sei und meine Kündigung rückwirkend in Kraft treten würde, sobald ich meine Ummeldebescheinigung zusende. Dies habe ich , wie bei Telecolumbus üblich per E-mail getan. Als nach einiger Zeit (1 oder 2 Wochen) nicht mal der Hauch einer Rückmeldung kam rief ich dort an. Es stellte sich heraus, dass Telecolumbus von Pyur übernommen wurde. Man sagte mir, aufgrund der Übernahme, sei alles noch etwas chaotisch und die Bearbeitung solcher Anfragen im Rückstand. Man sagte mir allerdings auch, dass meine E-mail mit den Dokumenten eingegangen sei und nur noch fertig bearbeitet werden müsse. Ich war also geduldig, doch erhielt auch 2 Wochen später immer noch keine Rückmeldung. Währenddessen wurde natürlich der Beitrag weiter abgebucht. Nach unzähligen Versuchen an der Hotline wurde ich nach Stunden in der Warteschleife endlich weiter geleitet. Man sagte mir, meine E-mail würde gar keine Anhänge enthalten oder die Anhänge könnten nicht geöffnet werden. Dies machte mich schon stutzig, da der erste Hotline Mitarbeiter mir ja sagte, es wäre alles in Ordnung. Aber ich sendete die Email ein weiteres mal. Beim nächsten Telefonat sagte man mir, das senden von Ummeldedokumenten etc. sei bei Pyur nun gar nicht mehr möglich und müsse per post oder fax stattfinden. Nun war ich doch sehr verwirrt, in 3 Telefonaten 3 widersprüchliche Antworten zu erhalten doch ich sendete sofort alle geforderten Dokumente per Post ein. Nun hält man mich in der Hotline hin, erzählt mir immer mein Brief sei noch nicht eingegangen (nach 3 Wochen aus den Niederlanden, nach meinen bisherigen Erfahrungen dauert es 2-4 Tage). In der Zwischenzeit wurde schon 3 mal der Monatsbeitrag abgebucht, was für mich nicht wenig Geld ist, ich muss hier ja schließlich auch einen Internetvertrag bezahlen. Ich habe nun ein paar fragen: 1 Ist das überhaupt rechtens? Ich meine, ich habe ja nie einen Vertrag bei Pyur abgeschlossen sondern bei Telecolumbus und diesen schon vor der Übernahme gekündigt. Müsste man mich nicht Fragen, ob ich bei der Übernahme den Vertrag auch bei Pyur behalten will mit ihren anderen Nutzungsbedingungen? 2 Was kann ich nun tun? Da ich Studentin bin, habe ich nicht genug Geld mir einen Anwalt leisten zu können, doch ich kriege das Gefühl (und die im Internet auffindbaren Kundenrezensionen über Pyur bestärken das), dass ich das Geld der letzten 3 Monate nicht zurück kriegen werde.... 3 Ist es rechtens unter solchen Umständen das Geld von der eigenen Bank einfach zurück buchen zu lassen?
5 Antworten
mit normaler Post ein Fehler - besser wäre ein Einwurfeinschreiben gewesen, lässt sich zurückverfolgen und auch beweisen dass das da abgegeben wurde.
Mann kann die Einzugsermächtigung widerrufen - hättest auch im gleichen Atemzug machen müssen/sollen.
Solche Rücklastschriften können bis zu 8 Wochen zurückgeholt werden.
habe auch was gelesen von ungerechtfertigten Abbuchungen bis zu 13 Monate: http://praxistipps.chip.de/lastschrift-zurueckbuchen-geht-das_38534
Hallo Maj264,
wer in Deutschland keine oder wenige finanzielle Mittel zur Verfügung hat, um sich rechtlich vertreten zu lassen, bekommt kostenlose anwaltliche Hilfe gestellt. Unter folgendem Link findest Du alles, was Du brauchst:
https://www.talentrocket.de/karrieremagazin/details/student-braucht-anwalt-rechtsberatung-was-tun
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße von heaven77
Lastschriftrückläufer machen, PUNKT!
Dann müssen die hinterher rennen, nicht DU.
Und vermeide zukünftig wichtige Dinge telefonisch zu klären!!!!
Erzählen/sagen können die viel, nur beweisen kannst Du dann fast nichts.
Hast Du mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung angesprochen/aufgehoben? Denn dann dürfen die gar nicht mehr abbuchen. Wenn nein, Fehler von Dir!
Beim Amtsgericht bekommst Du für ca. 20 Euro einen Beratungsschein. Damit kannst Du zum Anwalt und bekommst eine Erstberatung kostenfrei.
Und der Anwalt kann für Dich Prozesskostenhilfe beantragen, dann kostet Dich der Anwalt auch zukünftig nichts.
PS: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und MUSS NICHT bestätigt werden, einen Anspruch hierauf hast Du nicht.
Die meisten Firmen machen das jedoch, schon alleine aus Höflichkeit.
Ja lasse sofort alles zurückbuchen ! ob die firma so soder so heißt, spielt keine rolle. natürlich ist eine rückbuchung rechtens. wenn sie das haben wollen, müssen sie dann klagen und das werden sie nicht tun. was die machen sind die immer selben Gangster tricks. aber ich glaube , du wirst nur den letzten Beitrag zurückbuchen können.
Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden. Sie st nur einseitig empfangsbedürftig.
Da du eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung erhalten hast, ist eigentlich alles klar. Du hast rechtswirksam zum 01. September gekündigt.
Das Geld (Beiträge ab September) kannst du von der Bank zurückbuchen lassen, so das möglich ist. Das wäre das einfachste. Es wäre schön, bzw. sehr zweckdienlich, wenn du die Bestätigung des Eingangs noch hast.
Kannst du das Geld nicht zurückbuchen lassen, musst du tätig werden und das Geld zurückfordern. Da reicht fürs erste auch nur mal ein Schreiben mit der Nennung der Eingangsbestätigung der Kündigung.
Wenns dann doch einen Anwalt braucht, dann gibts in Deutschland Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Wenn du wie geschrieben rechtmäßig gekündigt hast, dann war die Abbuchung unrechtmäßig und das Geld steht dir sowieso zu. Gilt halt nur, wenn das auch alles so war, wie du geschrieben hast. Rechtzeitig und rechtswirksam gekündigt.
Willst du sicher gehen (hier kann keine Rechtsberatung stattfinden) musst du dir einen Anwalt nehmen und dich von dem beraten lassen.
du hast fristgerecht gekündigt - die Rückbuchung lässt du über deine Bank veranlassen - - die können dir gar nichts
- sollte es wider Erwarten nicht fristgerecht gewesen sein, must das leider nachzahlen mit der Rücklastgebühr
und das zurück buchen lassen kann ich ohne rechtliche Folgen machen? Nicht, dass die auf einmal behaupten die Kündigung wäre aus welchem Grund auch immer doch nicht rechtskräftig und schicken mir einen Anwalt auf den Hals?