Was kann ich tun, wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann (Internetabzocke)?

5 Antworten

mit normaler Post ein Fehler - besser wäre ein Einwurfeinschreiben gewesen, lässt sich zurückverfolgen und auch beweisen dass das da abgegeben wurde. 

Mann kann die Einzugsermächtigung widerrufen - hättest auch im gleichen Atemzug machen müssen/sollen.

Solche Rücklastschriften können bis zu 8 Wochen zurückgeholt werden. 

habe auch was gelesen von ungerechtfertigten Abbuchungen bis zu 13 Monate: http://praxistipps.chip.de/lastschrift-zurueckbuchen-geht-das_38534

Lastschriftrückläufer machen, PUNKT!

Dann müssen die hinterher rennen, nicht DU.

Und vermeide zukünftig wichtige Dinge telefonisch zu klären!!!!

Erzählen/sagen können die viel, nur beweisen kannst Du dann fast nichts.

Hast Du mit der Kündigung auch die Einzugsermächtigung angesprochen/aufgehoben? Denn dann dürfen die gar nicht mehr abbuchen. Wenn nein, Fehler von Dir!

Beim Amtsgericht bekommst Du für ca. 20 Euro einen Beratungsschein. Damit kannst Du zum Anwalt und bekommst eine Erstberatung kostenfrei.

Und der Anwalt kann für Dich Prozesskostenhilfe beantragen, dann kostet Dich der Anwalt auch zukünftig nichts.

PS: Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und MUSS NICHT bestätigt werden, einen Anspruch hierauf hast Du nicht.

Die meisten Firmen machen das jedoch, schon alleine aus Höflichkeit.

Ja lasse sofort alles zurückbuchen ! ob die firma so soder so heißt, spielt keine rolle. natürlich ist eine rückbuchung rechtens. wenn sie das haben wollen, müssen sie dann klagen und das werden sie nicht tun. was die machen sind die immer selben Gangster tricks. aber ich glaube , du wirst nur den letzten Beitrag zurückbuchen können.


Eine Kündigung muss nicht bestätigt werden. Sie st nur einseitig empfangsbedürftig.

Da du eine Bestätigung des Eingangs der Kündigung erhalten hast, ist eigentlich alles klar. Du hast rechtswirksam zum 01. September gekündigt.

Das Geld (Beiträge ab September) kannst du von der Bank zurückbuchen lassen, so das möglich ist. Das wäre das einfachste. Es wäre schön, bzw. sehr zweckdienlich, wenn du die Bestätigung des Eingangs noch hast.

Kannst du das Geld nicht zurückbuchen lassen, musst du tätig werden und das Geld zurückfordern. Da reicht fürs erste auch nur mal ein Schreiben mit der Nennung der Eingangsbestätigung der Kündigung.

Wenns dann doch einen Anwalt braucht, dann gibts in Deutschland Beratungs- und Prozesskostenhilfe.

Siehe z.B. http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Maj264 
Beitragsersteller
 09.11.2017, 14:27

und das zurück buchen lassen kann ich ohne rechtliche Folgen machen? Nicht, dass die auf einmal behaupten die Kündigung wäre aus welchem Grund auch immer doch nicht rechtskräftig und schicken mir einen Anwalt auf den Hals?

qugart  09.11.2017, 14:29
@Maj264

Wenn du wie geschrieben rechtmäßig gekündigt hast, dann war die Abbuchung unrechtmäßig und das Geld steht dir sowieso zu. Gilt halt nur, wenn das auch alles so war, wie du geschrieben hast. Rechtzeitig und rechtswirksam gekündigt.

Willst du sicher gehen (hier kann keine Rechtsberatung stattfinden) musst du dir einen Anwalt nehmen und dich von dem beraten lassen.

peterobm  09.11.2017, 14:31
@Maj264

du hast fristgerecht gekündigt - die Rückbuchung lässt du über deine Bank veranlassen - - die können dir gar nichts

- sollte es wider Erwarten nicht fristgerecht gewesen sein, must das leider nachzahlen mit der Rücklastgebühr