rücktritt vom kaufvertrag wegen weniger ps als angeben?
hi zusammen...
eine wichtige frage:
ich hab mir vor ein paar tagen von privat ein auto gekauft. in der anzeige stand drin dass der 115 ps hätte. heute hab ich dann mal im schein die kw anzeige gegoogelt und da kam raus dass der 25ps weniger hat! komm ich aus dem vertrag nochmal raus??
abgesehen davon sind da noch andere macken aufgetreten wovon trotz nachfragen keine angegeben worden sind.
vielen vielen dank! :-)
7 Antworten
Beim Autokauf immer Zeit nehmen!
Hat der Verkäufer einen Stress oder so, lieber noch einen Termin ausmachen.
Auto immer gut von "allen" Seiten anschauen, der Rost lauert überall und kleine Dellen oder Kratzer sind auch nicht immer sehr schön. Am besten auch bei Tag und Tageslicht anschauen.
Immer eine Probefahrt machen!!!
Und gerade für nicht so erfahrene Autofahrer bzw. Käufer, nehmt jemanden mit. Zu zweit lässt sich besser verhandeln und 4 Augen sehen mehr als 2. Gerade wenn man sich bei Autos auch nicht auskennt ist es immer gut einen dabei zu haben der mehr Ahnung hat.
100 KW sind 136 PS also ist 1 KW =1,36 PS
Was steht denn in Deinem Fahrzeugschein ? Gib erst mal die Fahrzeugdaten an, dann sehen wir weiter ... wenn du ein Fahrzeug kaufst das von privat ist dann mußt Du sowas gleich bei Briefübergabe prüfen was im Vertrag steht ist bindend und wenn da was anderes steht , nur dann kannst du was machen . Was in der Anzeige steht könnte auch ein druckfehler sein oder ein veräumniss des verkäufers das versehendlich falsch geschrieben wurde ist alles möglich. Aus diesem Grunde prüft man die Papiere ob diese auch zum Fahrzeug passen, unter anderem auch die Fahrgestellnummer bei Übergabe und das ist die Pflicht des Käufers zu prüpfen was er da kauft. ... Sorry aber da dürfte vermutlich nix zu machen sein.. joachim
kann sein dass ein anderer Motor eingebaut wurde und er wirklich stärker ist...
Dann wurde er aber nicht eingetragen und beim nächsten TÜV gibts Probleme
dann muesste das aber im KFZ schein stehen!
das währe ordentlich derb wenn das dann auch nicht typisiert ist.
Der Wagen wurde unter falschen Tatsachen verkauft von daher müsstest du über deinen Anwalt aus dem Vertrag rauskommen.
Wenn über offensichtliche Mängel nicht informiert wurde wirds noch einfacher.
Zuerst einmal stellt ein Inserat nur eine sog. Anpreisung dar. Über den Fahrzeugbrief ist es für jeden Käufer einzusehen, wieviel Leistung der PKW besitzt.
Und letztendlich kann hier der Umstand (mit weniger Leistung) sogar "wertsteigernd" sein, da das Auto günstiger in Steuer und meist auch in der Versicherung ist.
keine ahnung... nicht dass ich darüber was wüsste oder nen nachweis hätte... im schein steht auc nix besonderes...