ps/kw zahl im Kaufvertrag anders als im Fahrzeugbrief?

Kaufvertrag  - (Recht, Auto, PS Zahl) fahrzeugbrief  - (Recht, Auto, PS Zahl)

3 Antworten

Hallo, 

allem vorweg steht die Frage: Willst Du denn auch das "schwache" Auto weiter behalten, oder willst du es eigentlich nicht? 

Wenn Du es behalten willst, könntest Du zum Beispiel auf mobile.de nach dem gleichen Modell, ähnliche Ausstattung, aber in der schwächeren Motorisierung, nach den Preisen kucken, und dies dann als nachträglichen Rabatt oder Rückzahlung vom Händler verlangen. 

Bin da nicht ganz fest im Thema, vermute aber, dass die Verjährung da auch erst bei 3 Jahren eintreten würde. 

Generell kannst Du den Händler ja mal darauf hinweisen. Ein einvernehmliche Lösung ist immer zu bevorzugen, nicht zuletzt um nicht vor Gericht zu müssen. Dein Vorschlag des Preisnachlasses / der Rückzahlung sollte dabei etwas höher ausfallen, damit du dich auf eine angemessene Summe mit dem Händler einigen kannst.

Parallel kannst Du Dich aber schon schlau machen ob Du eine Rechtsschutzversicherung hast und wenn ja, ob diese das Beauftragen eines Anwalts unterstützen würde. 

Leider kann ich keine Aussage treffen, ob man da bei einem Händler (da er das ja beruflich macht) von Bösartigkeit ausgeht und es damit in Richtung Betrug gehen würde. 

Ich hoffe ich konnte Dir zumindest ein par Ideen geben. 

Gruß

tim1302 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 18:21

vielen dank smartboy771 

ja ich hatte eig vor das auto zu verkaufen und dadurch is mir das eig erst aufgefallen 

smartboy771  10.05.2016, 15:39
@tim1302

Wenn du beim Weiterverkauf nun feststellen kannst, dass du für das schwächere Auto X Euro weniger bekommst, als du beim Verkauf des stärkeren Autos erzielt hättest (z.B. mobile.de Vergleichswerte) dass wäre genau das der Streitwert, den du evtl vom Verkäufer fordern kannst. PS: der Antwort von Havenari würde ich keine Beachtung schenken. 

smartboy771  09.05.2016, 18:06

Da die PS Zahl eines Autos aber sehr relevant für dessen Produkteigenschaften sind (v.a. bei einer Abweichung von 30%) denke ich, dass Du selbst im Falle eines Rechtsstreits gute Chancen hast.

Geh zum Händler und sag ihm, du willst den Kaufvertrag wandeln, weil das Produkt stark von den beschriebenen Eigenschaften abweicht. IANAL, aber soweit ich weiß, kann er dir maximal einen gewissen Nutzungsausfall in Rechnung stellen (und wenn er auf seinen Ruf bedacht ist, sollte er sogar das auf alle Fälle vermeiden.)

Sollte er rumzicken => Anwalt.

tim1302 
Beitragsersteller
 09.05.2016, 18:22

okey viel dank

Da hat sich der Verkäufer offenbar vertan und statt 105 PS ebenso viele kW angegeben. Allzu schlimm kann das für dich ja nicht gewesen sein, wenn du damit eine ganze Weile rumgefahren bist und die Diskrepanz erst jetzt, eher zufällig, bemerkt hast.

Du könntest jetzt zum Beispiel einfach gar nichts tun.