Angel Eyes bei Motorrad erlaubt?

2 Antworten

Keine E-Zulassung -> nicht legal. So einfach ist das.

Wenn du also nur Ringe und keine komplette Scheinwerfereinheit kaufst -> kann es nicht legal sein.

YeetusDeletus 
Beitragsersteller
 10.06.2019, 21:18

und wenn die ringe eine E nummer haben?

Gaskutscher  10.06.2019, 21:25
@YeetusDeletus

Gibt es nicht.

Der Scheinwerfer ist bauartgeprüft mit den Leuchtmitteln die eben drin sind. Verändert man die -> erlischt die BE vom Scheinwerfer.

Da ein Umbau also nie legal sein kann gibt es auch keine legalen Ringe -> also kann es keine Ringe mit E-Kennzeichnung geben. Außer China-Fakes.

ZuumZuum  11.06.2019, 07:49
@YeetusDeletus

Jeglich zusätzliche Beleuchtung über diese hinaus, die bauartgeprüft vorgesehen und vorhanden ist, ist verboten. Das zählt für "Angeleyesringe" und für beleuchtete Weihnachtsbäumchen an der Lenkerstange. Findest du Austausscheinwerfer, die eine e-Nummer haben, dann ja, aber nichts zusätzliches, auch kein Tagfahrlicht, das ist für Zweiräder nicht vorgesehen. Das hast du ja sowieso durch dein normales Fahrlicht.

Gaskutscher  11.06.2019, 07:53
@ZuumZuum

*hust*

auch kein Tagfahrlicht, das ist für Zweiräder nicht vorgesehen.

Errr... Doch, und das schon seit etlichen Jahren. ;)

2013 wurde der § 17 StVO geändert, seit dem ist TFL bei Motorrädern erlaubt. Die meisten aktuellen Maschinen haben inzwischen TFL ab Werk.

ZuumZuum  11.06.2019, 08:58
@Gaskutscher

Du verwechselt Tagfahrlicht mit dem nicht mehr abschaltbaren Fahrlicht.

Gaskutscher  11.06.2019, 16:32
@ZuumZuum

Nein.

Du verwechselst TFL mit der Lichtpflicht (Abblendlicht)

Denn das gibt es bereits sei 2003 und seit dem - europaweit - auch keine Lichtschalter mehr mit "OFF" am Motorrad (Ausnahmen bestätigen die Regel, z.B. weil das Fahrzeug noch vor 2003 homologiert aber noch nach 2003 produziert wurde).

2003 -> Lichtpflicht für Krafträder eingeführt

2013 -> TFL für Krafträder zugelassen (zuvor in .de nicht legal möglich)

Warum ist euch bei den Dingern, die ihr maximal zwei Jahre fahrt, die oft fragwürdige Optik so viel unnötig ausgegebenes Geld wert?

Scheinwerfer (aus dem Zubehör) müssen geprüft und zugelassen sein und haben dann eine EG-BE (E-Zeichen).

Ist dies der Fall, darfst du sie verwenden - ist es nicht der Fall, darfst du sie auch nicht verwenden.

Viele Grüße

Michael