Rücknahme der Immatrikulation /Zwangexmatrikulation?
Ich bin ein Ausländer und bin derzeit in 6 Semester an einer deutsche Hochschule.
Aber wurde ich als Anfänger (ins 1 semester) in einen anderen Hochschule in Berlin aufgenommen, von dem ich geträumt habe. Ich war sehr fröhlich.
Aber...
Ich habe enorme Angst, weil ich auf Bewerbungsantrag (Lebenslauf) mein Studium an deutsche Hochschule versehentlich ausgelassen habe.
Das war nicht falsche Angaben, sondern einfach so nur die Auslassung von meinem Fehler.
Zudem
Gerade habe ich meine Bewerbungsantrag von Hochschule noch mal geguckt.
Es gibt keine Angaben einer Erfahrung der Immatrikulation oder nicht bestandener Prüfung in Deutschland.
Nur steht das "Früheres Studium über Ersthochschule"
Natürlich habe ich dort Informationen über meine erste Hochschule in meinem Heimatland eingegeben.
Wird meine Zulassung aus diesem Grund widerrufen?
Ich habe schon über ein Berlin Hochschulgesetz informiert. Da steht wie folgende.
Die Immatrikulation ist zu versagen, wenn der Studienbewerber oder die Studienbewerberin
1.in einem zulassungsbeschränkten Studiengang nicht zugelassen ist,
2.in dem gewählten Studiengang vorgeschriebene Leistungsnachweise oder Prüfungen an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat,
3.die Zahlung von Gebühren und Beiträgen einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk, des Beitrags für die Studierendenschaft und, soweit eine entsprechende Vereinbarung besteht, des Beitrags für ein Semester-Ticket nicht nachweist,
4.vom Studium an einer Hochschule im Wege eines Ordnungsverfahrens ausgeschlossen worden ist, es sei denn, dass die Gefahr einer künftigen Beeinträchtigung nicht mehr besteht.
Ich glaube, ich bin beziehungslos damit.
Außerdem konnte in diesem Hochschulgesetz ich über Zwangexmatrikulation wegen der Auslassung nicht gefunden.
Kann man nur wegen einer Auslassung der Angaben später mit Zwang exmatrikuliert werden?
Oder
Soll ich jetzt an Hochschule mitteilen, dass ich auf meinen Lebenslauf etwas ausgelassen habe?
Hat jemand die gleiche Erfahrung hier erlebt?
Gibt es jemand, das Gesetz gut kennt?
Bitte helfen Sie mir...
vielen dank im Voraus
1 Antwort
Geh´mal zum Akademischen Auslandsamt oder der Zentralen Studienberatung dieser Hochschule und lass´ dich hinsichtlich dieser Fragen beraten. Danach wäre es sinnvoll, beim Sekretariat der Hochschule deine Bewerbung zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Ein Rat für die Zukunft: Da deine Deutschkenntnisse noch nicht sehr gut sind, solltest Du amtliche Formulare nur mit Hilfe eines deutschen Freundes/einer deutschen Freundin ausfüllen. Dadurch kannst Du Verständnisfehler vermeiden.
Hallo Coriolanus, Danke für Ihren Rat. Also, Ich möchte Ihre Meinung auch wissen, wie sehen Sie meine Situation?