Ware gewerblich als Defekt verkaufen, wie sieht es mit dem 14 Tagen rückgaberecht aus?

3 Antworten

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wenn du händler bist gelten andere richtlinien als verkäufer. du kannst aber deine ware die als defekt deklariert ist mit einem ausschluss einer rückgabe deklarierern. insgesamt wäre mir(als händler) der aufwand zu hoch,weil der nutzen gering ist, da der preis der bei defekter ware zu erzielen ist immer relativ gering ist. ausser es handelt sich um ein teil das bei bastlern einen hohen interessewert hat, alldas kann ich nicht beurteilen. ist der wert der sache zu erhöhen,in dem man sie repariert, würde ich manchmal prüfen, ob es sich nicht mehr lohnt, eine reparatur vornehmen zu lassen, um den gewinn zu maximieren. aber wie gesagt, bei manchen artikeln lohnt sich nicht einmal das einstellen, da kommt dann 1 eur heraus oder 6 und du beantwortest emails, wie ein weltmeister fotografierst das teil und schleppst das ding zur post..da muss man schon ordentlich langeweile haben..oder das 8.weltwunder in der kiste..! ich bin aber sicher das du dazu auf den ebayhilfeseiten eine perfekte antwort bekommst!

sweetslowpoison 
Beitragsersteller
 29.07.2011, 17:17

Ich bin dort gewerblich als Verkäufer tätig.

Naja es lohnt sich schon bei mir, es sind immerhin bis ca. 60€ Pro Artikel.

Also habe ich es richtig verstanden. Ich kann einfach dazuschreiben das die Rückgabe des Artikels ausgeschlossen ist? Nicht das ich irgendwann eine teure abmahnung kriege. Aber meine Rücknahmebedingungen soll ich gleichzeitig nicht verändern? Wäre das nicht widersprüchlich?

bankchef  29.07.2011, 17:20
@sweetslowpoison

sicher dich bei den regeln über die ebay- hilfeseiten ab..dafür gibt es richtlininien..du kannst dir auch dein teil, was du verkaufts, bei ebay selber suchen und prüfen wie andere händler das lösen..was ein anhaltspunkt ,aber keine garantie darstellt! also du bist gewerbetreibender, deshalb erwarte ich da schon von dir, die anstrengungsleistung dir die richtlinien bei ebay zu dem thema selbst durchzulesen! du verdienst damit dein geld ;-) also..lohnt es sich das genau zu wissen!

bankchef  29.07.2011, 17:16

mir wäre ausserdem das risiko bei den bewertungen zu groß..nachdem du gewerblicher verkäufer bist, wie ich unten gelesen habe, ist das für dein bewertungsprofil sehr riskant, da du im gegenzug ja nicht mehr neagtiv bewerten kannst..ich würde mir da gut überlegen ob sich der ganze spass letztlich lohnt.. ein idiot der nicht richtig gelesen hat udn herummeckert und dir eine schlechte bewertung gibt kann dein business immer für tage wochen ausser gefecht setzen..ich würds lassen..oder die sachen gleich über einen zweiten- anderen account laufen lassen..

die rückgabeklausel gilt nur für gewerbliche verkäufer. als privater kannst du das generell ausschließen,egal ob defekt oder intakt.

ob das gesetzliched rückgaberecht im internethandel auch für ausdrücklich als defekt verkaufte ware gilt, musst man googeln.

sweetslowpoison 
Beitragsersteller
 29.07.2011, 17:12

ich bin dort gewerblich tätig

akino47  30.07.2011, 18:14
@sweetslowpoison

eigentlich müsste man das lassen, aber bedenke auch, dass der käufer die rücksendekosten mit versichertem versand (nachweispflicht) aufbringen muss, wenn der verkaufspreis unter 40 € lag. und defekte artikel über 40 €, die sind selten. daher ist es eigentlich kein großes risiko. so hat er zweimal versand für nothing bezahlt, das wird er sich 3 x überlegen, ob er vom rückgaberecht gebraucht macht.

Die Kunden haben bei Verträgen über das Internet gemäß § 312d BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Das ist eben Gesetz und nix ebayspezifisches.

Wenn du dir die im Gesetz angeführten Ausnahmen anschaust, siehst du, dass es für defekte Geräte keine Ausnahme gibt !

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm

ZauberinDanny  30.07.2011, 16:35

Beste Antwort - DH.