Rückgaberecht bei Möbel
vor einiger Zeit habe Ich einen echt Leder Couchset von einem Möbelgeschäft gekauft, wobei ich hier noch zusätzlich erwähnen muss, dass es sich um eine Qualitätsmarke handelt. Als wir dann die Ware erhielten (nach langem hin und her, weil die Möbel nicht durch die normale Haustür passten und wir einen Umweg mit einem Aufzug die Möbel durch das Fenster reinbringen mussten) haben wir bei Anwesenheit der Mitarbeiter einen Riss auf dem 3er Sofa entdeckt, und eine Entschädigung gewünscht oder einen Umtausch o.ä. Nach dem der Mitarbeiter sich den Riss notiert hat und die Wohnung verlassen hat, haben wir noch 3 weitere Risse entdeckt. Wir waren und sind immer noch enttäuscht wie es bei so einer Marke für nicht wenig Geld passieren kann. Als alternative hat man uns eine Instandsetzung vor Ort oder einer Reparatur auswärts angeboten. Wir sind mit den Alternativen nicht einverstanden, da wir nicht das Geld für eine Couch mit vielen Fehlern ausgeben haben, wir hätten uns gerne einen Kompletten Umtausch oder eine Entschädigung von mind. 300 euro gewünscht. Da die Möbel durch das Fenster reingebracht wurden müssten wir noch den Aufzug bezahlen. Was steht uns in dem Fall zu, wie können wir vorgehen bzw. welche Rechte haben wir?.
6 Antworten
Nach Gesetzeslage hast du das Recht, beim Kauf ein fehlerfreies/Mängelfreies Produkt vom Verkäufer zu erhalten. Dies ist offensichtlich hier nicht der Fall. Dem Verkäufer steht jetzt das Recht bzw. die Pflicht zur Nachbesserung zu. Bedeutet auf gut Deutsch, dass der Verkäufer den Mangel zu beseitigen hat. Hier hat er die Möglichkeit, eine Reperatur auf seine Kosten durchzuführen. Diese Möglichkeit kannst du ihm als Kunde NICHT verwehren, auch wenn dir vielleicht eine andere Lösung (also etwa Preisminderung) lieber wäre!
das die möbel nur mit aufzug bei euch reingehen, ist nicht die schuld des möbelhauses.
am besten wäre gewesen, wenn ihr sofort die annahme der möbel verweigert hättet, damit sie gar nicht in eurer wohnung sind.
ich persönlich würde die instandsetzung vor ort zustimmen.
Wenn du dir Möbel bestellst, musst du auch dafür sorgen, dass sie bei dir rein gehen. Der Verkäufer oder das Möbelhaus können ja nicht wissen, wie deine Gegebenheiten sind.....
Wenn die Fehler ausgebessert werden stört es dich aber wenn du 300 Euro kriegst, dann kannst du auch mit den Löchern leben? Versteh ich irgendwie nicht....
Qualitätsmarke hin - Qualitätsmarke her.
Der Markenhersteller und auch der Möbelhändler kennen nicht deine räumlichen Gegebenheiten und evtl.Schwierigkeiten,die bei der Lieferung auftreten können.Du kannst beide Unternehmen nicht dafür verantwortlich machen,dass die Möbel nicht durch die Tür passten.
Du als Käufer bist dafür verantwortlich,dass die gekauften Möbel auch ohne Probleme in deine Wohnung geliefert werden können.Dass heißt,erst messen,und dann auf Grund der Maße die passende Garnitur aussuchen.Auf Wunsch wäre auch bestimmt ein Mitarbeiter des Möbelhauses zum Messen zu euch gekommen.
Wie die Risse entstanden sind,kann man vermutlich im Nachhinein nicht mehr feststellen,aber ich kann mir denken,dass sie durch die Lieferumstände entstanden sind.
Was nutzt dir eine Entschädigung von mindestens 300 Euro,wenn die Risse dann immer noch vorhanden sind (demnach können die Risse nicht so schlimm sein).
Du musst dem Händler die Nachbesserung ermöglichen. Da die Möbelhändler in der Regel mit professionellen Reparaturfirmen zusammenarbeiten,wirst du hinterher kaum noch etwas von den Fehlern sehen.Diese Arbeiten können vor Ort erledigt werden.
Es wäre sinnvoller gewesen, die Annahme zu verweigern, somit hättet Ihr jetzt kein Problem. Da die Ware angenommen worden ist, hat das Möbelhaus das Recht bis zu 3x Instandsetzung vor zu nehmen. Wenn es bei 3 mal fruchlos ist, könnt Ihr auf Umtausch bzw. Geld zurück beharren, aber geht davon aus das Ihr dann einen Anwalt brauchen werdet.