Wenn ich im Laden etwas zurückgebe, was ich mit Kreditkarte bezahlt habe, kriege ich dann das Geld zurück?
Hey.
Würde gerne Schuhe zurückgeben, die ich mir vor paar Tagen gekauft habe. Ich habe sie mit meiner Girokarte bezahlt und wollte fragen ob ich das Geld dann in Bat zurück kriege? Denn mit einem Gutschein oder einem Umtausch könnte ich leider nicht so viel anfangen..
Danke schonmal für alle hilfreichen Antworten!
10 Antworten
Wie kommst Du darauf das dass Geschäft die Schuhe überhaupt zurück nimmt? Du kannst keinerlei Anspruch stellen, sondern nur fragen ob eine kulante Lösung möglich ist.
Die meisten Geschäfte nehmen die Ware zwar zurück aber meistens gegen Gutschein.
Rechtlich:
Beim Kauf wurde ein unwiderrufliches Rechtsgeschäft (Kaufvertrag) eingegangen und von beiden Vertragspartnern erfüllt. Das ein 14 tätiges Ruckgaberecht besteht ist nur ein weit verbreiteter Irrglaube. Das Unternehmen hatte Aufwand den es sich bezahlen lassen kann, mindestens in Form des Verkaufsertrag (Gewinn) Da ist es nur billig und recht, dass dieser Gewinn in Form eines Gutschein gesichert wird.
Also einzige Möglichkeit, sehr freundlich fragen ob der Verkäufer die Ware zurück nimmt und in welcher Form der Betrag erstattet werden kann.
Das ist von Laden zu Laden unterschiedlich: gar kein Umtausch, Umtausch/Gutschein, zurückbuchen auf Kreditkarte oder Bargeld.
Den Gutschein kannst Du ansonsten auch versuchen weiterzuverkaufen (mit Rabatt natürlich) - aber besser als kein Umtausch :)
Das kommt auf den Laden an. Du kannst froh sein, wenn die die Schuhe überhaupt zurücknehmen, denn ein Recht auf Umtausch hast du nur, wenn die Ware einen Mangel hat.
Bei MangelReklamation hast du das Recht auf Wandlung, dh du bekommst andere Schuhe. Nur
Bei Umtausch wegen zu klein o Farbe hast du keinen Anspruch auf Wandlung oder Ersatz.
Nur aus Kulanz geben die Geschäfte Geld zurück. ,
Recht auf Wandlung,
Wandlung gibt es in der deutschen Rechtssprechungn nicht mehr.
es gibt Wiederruf, Kündigung, und Rücktritt von Verträgen
Bei MangelReklamation hast du das Recht auf Wandlung, dh du bekommst andere Schuhe.
Falsch:
Rücktritt
bei defekter Ware besteht zunächst mal das Recht auf Nachbesserung, bedeutet: der Verkäufer hat 2 mal das RECHT defekte Ware zu reparieren, er hat jedoch das Wahlrecht, statt einer Reparatur, dem Kunden die defekte Ware gegen den gleichen NEUEN Artikel zu tauschen oder vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bei einem Rücktritt durch den Verkäufer muss er dem Käufer einen Teil des Kaufpreis erstatten, er ist berechtigt den Zeitraum in dem der Käufer den Artikel ohne Einschränkung benutzen konnte abzuziehen.
Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht gebrauch, muss er dem Käufer den verbleibenden Betrag erstatten. In disem Fall muss der Käufer keinesfalls einen Gutschein akzeptieren sondern kann bare oder unbare Erstattung verlangen.
Des Weiteren hat der Käufer nach 2 maliger erfolgloser Reparatur seinerseits Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag. Auch in diesem Fall muss er sich die Zeit anlasten lassen, in der er die Sache hätte uneingeschränkt benutzen können. Ebenso muss er keine Gutschrift oder andere Ware akzeptieren sondern kann die Erstattung des Restbetrages bar oder unbar verlangen.
Wiederrufrecht:
Nur bei Haustürgeschäften, fernabsatz oder finanzierungsgeschäften besteht 14 oder 30 Tage Wiederrufsrecht. Das Wiederrufsrecht beginnt bei Laufzeitverträgen mit der Zustellung oder aushändigung aller Vertragsunterlagen incl. der expliziten Wiederrufsbelehrung Dies trifft in diesem Fall nicht zu.
Kündigung
es ist zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Kündigung zu unterscheiden. Beides betrifft jedoch langfristige Rechtsgeschäfte wie Darlehen, Versicherungsverträge mit oder ohne sich erneuernder Laufzeit, Handyverträge usw.
Ob dir der Laden überhaupt was zurück gibt, das liegt nicht daran wie du bezahlt hast, sondern wie kulant die sind. Der Verpflichtet, dir Geld oder Gutschein oder eine andere Ware zu geben sind sie nicht.