Rückgabe Vom Privat kauf eines Autos
Ich habe mir vor 11 Tagen einen BMW gekauft für über 5500€. Beim Kauf habe ich den Öl stand kontrolliert der auch ganz ok war und auch eine Probefahrt gemacht. Jetzt nach ca.800km und 11 Tagen musste ich 2l Öl nach gießen damit er genau so viel Öl hat, wie er beim Kauf hatte, was sicherlich nicht normal ist. Wir haben auch schriftlich festgehalten, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind. Aber wenn ein Auto soviel Öl frisst, muss es dem Verkäufer doch bekannt sein??? Kann ich das Auto wieder abgeben oder Reparaturkosten verlangen??Was habe ich für Möglichkeiten??? Ich hoffe auf gute Tipps.
7 Antworten
wenn du das auto von privat gekauft hast, dann kommt es sehr darauf an, was im kaufvertrag steht.
steht da sowas wie "gekauft wie gesehen" oder so, dann kannst du ihn nicht zurückgeben, andererseits musst du beweisen können, dass das auto den schaden bereits beim kauf hatte, um eine wandlung erreichen zu können.
Hallo, Kaputtes Auto von Privat gekauft: Rückgaberecht geltend machen - so geht´s
Oft stellt sich der Mangel an einem Fahrzeug erst nach dem Kauf heraus. Wichtig ist dann, dass die Gewährleistungsrechte bei einem Kauf von privat nicht ausgeschlossen sind.
Ein kaputtes Auto wieder zurückgeben
Egal ob Sie ein kaputtes Auto von einem Händler oder von privat gekauft haben, der Verkäufer muss nach den gesetzlichen Regeln dafür einstehen, dass die verkaufte Sache u. a. frei von Sachmängeln ist, vgl. § 433 Abs. 1 BGB.
Das heißt, dass zum Beispiel das Auto, das Sie gekauft haben, zu dem Zeitpunkt Ihrer Inbesitznahme die vereinbarte Beschaffenheit haben muss. Eine solche Beschaffenheit wird jedoch bei einem privaten Autokauf meist nicht vereinbart sein.
Ein Sachmangel liegt jedoch auch dann vor, wenn sich die Sache nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet", vgl. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB. Ein Sachmangel würde also vorliegen, wenn Sie aufgrund defekter Bremsen nicht mit dem Auto fahren könnten.
Ist die von Ihnen erworbene Sache mangelhaft bzw. haben Sie ein kaputtes Auto gekauft, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Dann werden die gegenseitig bereits erbrachten Leistungen rückabgewickelt und Sie haben ein Rückgaberecht.
Zuvor müssten Sie dem Verkäufer gem. § 323 Abs. 1 BGB in der Regel die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben. Falls er also bereit ist, das Auto auf eigene Rechnung reparieren zu lassen, müssen Sie ihm die Möglichkeit dazu geben.
Ausschluss der Gewährleistungsrechte bei Privatkauf
Ein Rückgaberecht können Sie jedoch dann nicht geltend machen, wenn die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Einem Händler ist ein solcher Gewährleistungsausschluss nicht möglich, ein Privatverkäufer kann dies jedoch tun.
Bei einem privat gekauften Auto haben Sie daher möglicherweise die "Katze im Sack" gekauft. Sie sollten sich das Auto daher vor dem Kauf gründlich ansehen.
Sind die Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen, sollten Sie die Frist für deren Geltendmachung beachten. Gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt sie zwei Jahre.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen haben sollte. Dann gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, die 30 Jahre beträgt. Im Zweifel müssten Sie das arglistige Verschweigen jedoch nachweisen, was sich in der Praxis oft als schwierig herausstellen dürfte.
Bei einem privaten Autokauf gilt es darauf zu achten, ob die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen sind oder nicht. Im letzteren Fall sollten Sie den Wagen gründlich unter die Lupe nehmen, bevor Sie sich zum Kauf entschließen.
viel Erfolg
Ne, eigentlich nicht. Nur weil das Auto viel Öl frisst, heißt es nicht, dass der Wagen schrott ist. Du könntest höchstens mal beim Verkäufer was aushandeln. Aber ich wette, er zahlt dir nichts. Viel Glück
P.S. Du hast ja eine Probefahrt gemacht und alles war okay.. Das wäre ein Grund des Käufers. Du hast so gut wie keine Chance.
Hahaha.... Was erwartest Du? Du musst erstmal den Beweis antreten, dass der Schaden bereits vorher bestanden hat. Du hast ihn ja nicht von einem Händler, der ggf noch eine Garantie hätte geben müssen. Und ein Privat-Verkäufer könnte höchstens kulant sein und Dir entgegen kommen, wovon ich aber nicht ausgehe.
vor ein paar Tagen hattest du noch einen 3er gekauft, was ist nun richtig?
Tja, Privatkauf, keine Rückgabe, keine Garantie, Pech gehabt.
Hoher Ölverbrauch ist bei so alten Autos nicht unbedingt ein Mangel sondern schon fast schon normal
du hast also 2 BMW gekauft und einer verbraucht viel Öl,
ok, aber ich hab doch deine Frage auch beantwortet:
Ich habe mir auch einen 3er gekauft und mein Text behauptet auch nicht anderes. Erstmal den Text lesen bevor man antwortet.