Wer trägt Rücksendekosten bei defekter Ware zwecks Rückerstattung?
Hallo Leute,
ich habe bei Ebay bei einem Händler ein Bügeleisen gekauft, dieses ist defekt. Zeitlich bin ich noch innerhalb der Widerrufsfrist, der Händler hat mir einen kostenlosen Vorabtausch angeboten, ich möchte das Bügeleisen jedoch zurückgeben und mein Geld zurück.
Der Händler meint, ich müsste die Rücksendekosten selbst tragen, da es sich um einen gewöhnlichen Widerruf handele - Stimmt das wirklich?
Der Händler möchte die Rücksendekosten nur bei einem Austausch tragen.
Die Ware ist doch defekt geliefert wurden, warum soll ich die Rücksendekosten tragen?
Hoffe auf eure Hilfe, damit ich besser beim Händler argumentieren kann.
DANKE Lisa:)
4 Antworten
Die 40-Euro-Klausel gehört seit dem 13. Juni 2014 der Geschichte an. Sie wurd aus dem Gesetz gestrichen.
Die Rücksendekosten trägt bei Ausübung des Widerrufsrechtes der
Verbraucher, sofern er vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen
wurde und der Unternehmer sich nicht dazu bereit erklärt hat, diese
Kosten selbst zu tragen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Wert der
zurückgesandten Ware.
Damit spielte auch die Frage, ob der Einzel- oder Gesamtwert der zurückgeschickten Waren beachtet werden muss, keine Rolle mehr.
Unternehmen können die Rücksendekosten als Marketing-Instrument nutzen und sich freiwillig bereit erklären, diese zu übernehmen.
Er hat dir angeboten den Mangel zu beheben. Du willst allerdings vom Vertrag zurücktreten.
In dem Fall hat der Verkäufer recht, die Rücksendekosten kann er auf dich abwälzen.
Nach dem Fernabsatzgesetz kann man jede Ware, die man online gekauft hat (oder übers Telefon etc.) innerhalb der Widerrufsfrist einfach zurücksenden, egal, ob sie einen Mangel hat oder nicht.
Man hat nach diesem Gesetz immer das Recht, die Ware daheim zu prüfen - und einfach bei Nichtgefallen wieder zurückzusenden.
Die Kosten für die Rücksendung müssen in den AGB explizit aufgeführt sein, wenn nicht, trägt sie auf jeden Fall der Verkäufer.
Hallo,
nach dem Fernabsatzgesetz kannst du natürlich innerhalb der Frist vom Kauf zurücktreten - das hat auch nichts damit zu tun, ob die Ware einen Mangel hat oder nicht.
In den AGB des Verkäufers finden sich darüber die Informationen, auch bzgl. der Rücksendungskosten. Steht über diese Kosten nichts drin, dann hast du Glück, denn dann muss der Verkäufer sie auf jeden Fall tragen.
Bis zur Änderung des Fernabsatzgesetzes gab es die 40 Euro Grenze, also bei Ware, die preiswerter war, musste der Käufer die Rücksendungskosten tragen, lag der kaufpreis über 40 Euro, trug der Verkäufer die Kosten.
Das ist mittlerweile ein wenig anders geworden - steht aber so noch bei vielen Verkäufern in den AGB.
Also, schau in den AGB nach - dort wirst du fündig.
Der Händler hat leider eine Widerrufsbelehrung in weöcher der Kunde die Kosten tragen muss.
In diesem Fall ist aber die Ware defekt und wer gibt mir die Sicherheit, dass nicht auch die Ersatzlieferung defekt ist?
Also korrekt, dass trotz defekt gelieferter Ware ich die Rücksendekosten tragen muss?
Ja das ist korrekt. Wenn du aufgrund des Mangels reklamierst, musst du ihm ja die Chance zur Nachbesserung geben. Daher ist das was du vorhast als normaler Widerruf zu werten