Privatverkauf bei eBay - Käufer will Artikel zurückgeben. Wie sieht hier die Rechtslage aus?

8 Antworten

Beim Kauf über Ebay hat der Käufer mit Dir einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen und Deine Bedingungen "keine Rücknahme - kein Umtausch" durch seinen Klick auf den Kaufen-Button akzeptiert.

Du kannst ihm das Paket jetzt ohne weiteren Kommentar zusenden.

Wenn Du willst, kannst ihm Du aber auch seine Zahlung abzüglich Deiner Kosten zurückerstatten und die Ware behalten. Das wäre ein außerordentliches Entgegenkommen Deinerseits, wozu Du nicht verpflichtet bist.

Drohungen und Einschüchterungen sind an der Tagesordnung. Wenn es hier nicht gerade um eine vier- oder fünfstelligen Betrag geht, ist das Geschrei des Käufers lediglich heiße Luft. Einfach ignorieren.

mineralixx  10.02.2016, 21:54

Er kann sein Geld über Paypal zurückbekommen - und der Verkäufer ist Geld und Ware los.

vogerlsalat  10.02.2016, 21:58
@mineralixx

Mit welcher Begründung?

haikoko  10.02.2016, 22:35
@vogerlsalat

Das verspricht ungesehen ebay:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

Geld zurück, falls mal etwas schiefgeht
Trifft ein Artikel nicht ein oder ist er nicht wie beschrieben, sorgen wir
dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Das gilt für Artikel, die Sie
mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlt haben

vogerlsalat  10.02.2016, 23:22
@haikoko
Trifft ein Artikel nicht ein oder ist er nicht wie beschrieben,

das wird aber nicht der Fall sein.

Wobei, ich persönlich kaufe und verkaufe generell nur gegen Selbstabholung. Da hab ich dann zwar vielleicht weniger als in einer Auktion, das dafür aber sicher und ohne Probleme.

haikoko  11.02.2016, 08:11
@vogerlsalat

Geh mal bitte GF durch, wie viele Verkäufer durch das

oder ist er nicht wie beschrieben,

um ihr Geld gebracht wurden. Das scheint ein neuer "Sport" von ebay-Käufern zu sein, um nicht das Wort Betrug zu verwenden.

Und ja, ich würde die Käufer zivilrechtlich, eventuell sogar strafrechtlich, belangen. Ich würde auch kein Gerät verkaufen ohne eine Seriennummer zu notieren usw. usw.

Ja, Du hast ein Anrecht darauf, dass der Käufer den gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag erfüllt.

Aber: Ärger Dich nicht mehr lange. Du hast die Ware noch ("und alles schon gepackt ist"), behalte sie und sende das Geld zurück.

Dank des umfangreichen ebay-Käuferschutzversprechens:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html Geld zurück, falls mal etwas schiefgeht Trifft
ein Artikel nicht ein oder ist er nicht wie beschrieben, sorgen wir
dafür, dass Sie Ihr Geld zurückbekommen. Das gilt für Artikel, die Sie
mit PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder auf Rechnung bezahlt haben



bekommt der Käufer sein Geld zurück und Du bist noch die Ware los.

Fazit: Biete als Privatverkäufer nie wieder Paypal-Zahlung an!

mineralixx  10.02.2016, 21:53

Völlig richtig. Paypal nützt vor allem unzuverlässigen Käufern!

Das Recht ist auf deiner Seite.

Nur interessiert das paypal nicht. Verschickst du das Paket, kann der Käufer einen nicht erhaltenen Artikel melden.

Verschickst du es, kann er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel melden.

Durch das Anbieten von paypal hast du leider die A...karte gezogen.

Wenn Du es abschickst, findet er garantiert einen Grund, es zurückzusenden, und wenn er es selbst beschädigt. Zahl im das Geld zurück und setze ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht nochmal bei Dir kaufen kann:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Setze es nochmal rein, Du hast doch nicht umsonst verpackt, der nächste Käufer freut sich darüber.

Brich den Kauf über ebay ab, damit Du Deine Verkaufsprovision zurück erhältst.

er lasse sich doch von mir nichts aufs Auge drücken, das sei ja eine unverschämte Frechheit, und ich werde meine Rechnung dafür schon erhalten, ich werde schon sehen und das würde mir noch leid tun"

ich würde den Käufer melden

Käufer zahlt sofort mit PayPal.   Schlecht für Privatverkäufer

Er wird sein Geld zurückholen  

Er hat einen  gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, Du könntest auf Erfüllung klagen