Rückgabe der Kinder an Mutter, wenn Kindeswohlgefährdung besteht?
Wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht und das geteilte Sorgerecht besteht, ab wann darf man einfach die Kinder behalten. In dem speziellen Fall hat die Mutter 10 Tage lang nicht den Arzt aufgesucht, obwohl das Kind Ohrenschmerzen hatte. Dies führte zu einem geplatzten Trommelfell und das Kind hatte bereits Fieber und erzählte von vielen Schmerzen. Darf man das Kind dann einfach behalten bis ein Gericht über den weiteren Verbleib entschieden hat? Dazu möchte ich sagen, dass das nicht der 1. Fall in dieser Richtung war. Es fällt schwer, das Kind wieder zum anderen Partner zu bringen, wenn man weiß dass es dort nicht gut augehoben ist. Es wurde bereits ein Antrag bei Gericht gestellt, aber leider dauert da alles immer so lange und man will ja schließlich nicht alles den Bach runter gehen lassen. Danke schon mal für Eure Antworten.
6 Antworten
Wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt, und das Aufenhaltsbestimmungsrecht nicht gesondert bei der Mutter liegt , dann ja.
ABER, fahr mit dem Kind zum Arzt, lass es möglichst bescheinigen und informier umgehend das Jugendamt.
Dann würde ich das tun was sie sagen bzw fragen ob du das Kind inzwischen in deiner Obhut belassen kannst, bis irgendeine entgültige Entscheidung vorliegt.
Ich persönlich würde mein Kind, wenn ich das Recht auf meiner Seite habe (Sorgerecht Aufenhaltsbestimmungsrecht) , nicht wieder an das andere Elternteil zurück geben.
Nicht wenn sowas bereits schon vorgefallen ist.
durch verschiedene ärzte ist immer nicht gerade gut. warum geht das kind nicht zu einem arzt? das sollte der normalfall sein
Nein das Kind darf man dann nicht einfach behalten. Das Jugendamt entscheidet das und zwar umgehend wo es vorrübergehend bleiben kann. Die müssen involviert werden. Alles andere wäre Kindesentziehung und somit ein Straftatbestand.
Das Jugendamt hat hier überhaupt keine rechtliche Befugnis irgendetwas zu entscheiden und es ist in diesem Fall gesichert keine Kindesentziehung.
Das Jugendamt hat leider nichts zu entscheiden. Das haben wir wir bereits probiert. Nur wenn es was schwerwiegendes ist, dann sollen wir die Kinder behalten. Doch wo ist die Grenze zu schwerwiegend??
Kindesentziehung ist es nicht, da ja geteiltes Sorgerecht herrscht.
Gute Frage. Ein geplatztes Trommelfell und Fieber und kein Arzt - das wäre für mich ein Grund zum Anwalt zu gehen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
da gibt es keine EA. wenn es kein akuter notfall ist bleibt es wie es ist. ist es ein akuter notfall muss das kind ins krankenhaus und nicht zum anderen elternteil
das jugendamt entscheidet garnichts und auch ein gericht wird hier nichts neues entscheiden. da müssen schon andere dinge passieren, als ein notfall im ohr.
Uns hat das Jugendamt gesagt, wir hätten sie behalten dürfen, aber jetzt ist es zu spät, weil die Gefahr gebannt ist durch unser Eingreifen und da es jetzt nicht mehr akut ist, geht es nicht mehr. Das haben wir aber zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst.
da du bereits einen antrag bei gericht gestellt hast, wäre es mgl. das kind bereits einzubehalten und fakten zu schaffen. das ist aber zwingend notwendig mit deinem anwalt zu besprechen. ansonsten könnten solche aktionen dazu führen, dass das abr nicht an dich geht.
momentan nennst du keinen grund für einen auszug des kindes bei der mutter. weiterhin wird es nicht wahrscheinlich sein, dass dein antrag auf erteilung des alleinigen abr auf dich erfolgreich ist. in der regel wären das gründe wie massive vernachlässigung, massiver missbrauch, massive misshandlung. davon berichtest du hier nichts.
sicherlich spricht dein kind von großen schmerzen - es muss aber nicht daran liegen das die km zu spät zum arzt gegangen ist. auf der anderen seite stellt sich die frage, warum du nicht zum arzt gegangen bist.
deinen andeen fragen anch bist du die freundin des vaters. du solltest dich da raushalten.
besteht eine kindeswohlgefährdung hat das jugendamt eine notrufnummer an die man sich wenden kann. ansonsten gibt es den notruf der polizei. dann wird entschieden was gemacht werden kann.
alles andere wird nicht funktionieren
Selbstverständlich kann man das kind nicht einfach behalten. Bei so etwas immer sofort das jugendamt informieren und auch sagen dass man mit dem kleinen gleich zum arzt fahren möchte.
Diese können auch gleich ein außergerichtliches urteil bilden wo das kin zwischenzeitlich bleiben soll solange man nicht vor gericht war.
Niemals selbst etwas unternehmen, das könnte dir das sorgerecht kosten
Niemals selbst etwas unternehmen, das könnte dir das sorgerecht kosten
Ja, das ist ja die Krux an der Geschichte. Laut Jugendamt dürfen wir aber die Kinder behalten, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt. Doch wo ist die Grenze und wer legt diese fest?
Ist bereits durch verschiedene Ärzte dokumentiert.