Rückgabe der Kinder an Mutter, wenn Kindeswohlgefährdung besteht?

6 Antworten

Wenn ihr geteiltes Sorgerecht habt, und das Aufenhaltsbestimmungsrecht nicht gesondert bei der Mutter liegt , dann ja. 

ABER, fahr mit dem Kind zum Arzt, lass es möglichst bescheinigen und informier umgehend das Jugendamt. 
Dann würde ich das tun was sie sagen bzw fragen ob du das Kind inzwischen in deiner Obhut belassen kannst, bis irgendeine entgültige Entscheidung vorliegt. 

Ich persönlich würde mein Kind, wenn ich das Recht auf meiner Seite habe (Sorgerecht Aufenhaltsbestimmungsrecht)  , nicht wieder an das andere Elternteil zurück geben. 
Nicht wenn sowas bereits schon vorgefallen ist.

Schnuckel123 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 15:57

Ist bereits durch verschiedene Ärzte dokumentiert.

martinzuhause  16.03.2017, 18:42
@Schnuckel123

durch verschiedene ärzte ist immer nicht gerade gut. warum geht das kind nicht zu einem arzt? das sollte der normalfall sein

Nein das Kind darf man dann nicht einfach behalten. Das Jugendamt entscheidet das und zwar umgehend wo es vorrübergehend bleiben kann. Die müssen involviert werden. Alles andere wäre Kindesentziehung und somit ein Straftatbestand.

Menuett  16.03.2017, 14:38

Das Jugendamt hat hier überhaupt keine rechtliche Befugnis irgendetwas zu entscheiden und es ist in diesem Fall gesichert keine Kindesentziehung.

https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html

Schnuckel123 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 15:59
@Menuett

Das Jugendamt hat leider nichts zu entscheiden. Das haben wir wir bereits probiert. Nur wenn es was schwerwiegendes ist, dann sollen wir die Kinder behalten. Doch wo ist die Grenze zu schwerwiegend??

Kindesentziehung ist es nicht, da ja geteiltes Sorgerecht herrscht.

Menuett  16.03.2017, 17:47
@Schnuckel123

Gute Frage. Ein geplatztes Trommelfell und Fieber und kein Arzt - das wäre für mich ein Grund zum Anwalt zu gehen und eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

martinzuhause  16.03.2017, 18:43
@Menuett

da gibt es keine EA. wenn es kein akuter notfall ist bleibt es wie es ist. ist es ein akuter notfall muss das kind ins krankenhaus und nicht zum anderen elternteil

markusher  16.03.2017, 19:43

das jugendamt entscheidet garnichts und auch ein gericht wird hier nichts neues entscheiden. da müssen schon andere dinge passieren, als ein notfall im ohr.

Schnuckel123 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 19:21

Uns hat das Jugendamt gesagt, wir hätten sie behalten dürfen, aber jetzt ist es zu spät, weil die Gefahr gebannt ist durch unser Eingreifen und da es jetzt nicht mehr akut ist, geht es nicht mehr. Das haben wir aber zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst.

da du bereits einen antrag bei gericht gestellt hast, wäre es mgl. das kind bereits einzubehalten und fakten zu schaffen. das ist aber zwingend notwendig mit deinem anwalt zu besprechen. ansonsten könnten solche aktionen dazu führen, dass das abr nicht an dich geht.

momentan nennst du keinen grund für einen auszug des kindes bei der mutter. weiterhin wird es nicht wahrscheinlich sein, dass dein antrag auf erteilung des alleinigen abr auf dich erfolgreich ist. in der regel wären das gründe wie massive vernachlässigung, massiver missbrauch, massive misshandlung. davon berichtest du hier nichts.

sicherlich spricht dein kind von großen schmerzen - es muss aber nicht daran liegen das die km zu spät zum arzt gegangen ist. auf der anderen seite stellt sich die frage, warum du nicht zum arzt gegangen bist.

deinen andeen fragen anch bist du die freundin des vaters. du solltest dich da raushalten.

besteht eine kindeswohlgefährdung hat das jugendamt eine notrufnummer an die man sich wenden kann. ansonsten gibt es den notruf der polizei. dann wird entschieden was gemacht werden kann.

alles andere wird nicht funktionieren

Selbstverständlich kann man das kind nicht einfach behalten. Bei so etwas immer sofort das jugendamt informieren und auch sagen dass man mit dem kleinen gleich zum arzt fahren möchte.

Diese können auch gleich ein außergerichtliches urteil bilden wo das kin zwischenzeitlich bleiben soll solange man nicht vor gericht war.

Niemals selbst etwas unternehmen, das könnte dir das sorgerecht kosten

Schnuckel123 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 16:02

Niemals selbst etwas unternehmen, das könnte dir das sorgerecht kosten

Ja, das ist ja die Krux an der Geschichte. Laut Jugendamt dürfen wir aber die Kinder behalten, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt. Doch wo ist die Grenze und wer legt diese fest?