Wie läuft das bei einer Adoption wenn man das Kind doch behalten will?
Wenn man vor der Geburt einen Vertrag unterschreibt, dass man das Kind abgiebt usw. Und bei der Geburt das Kind behalten will, wegen Muttergefühlen und so, darf es dann behalten? Ich denke schon oder? Weil es ist zwar ein Vertrag, aber wenn es um ein Kind geht zählt das dann noch? man kann einer Mutter ja nicht ein Kind entreißen.
Also: Darf man das Kind behalten wenn man will trotz Vertrag? Ja- oder Nein??
Danke schon mal & LG
7 Antworten
Wenn du dein Kind zur Adoption freigibst, erlöschen all deine Rechte und Pflichten unwiderruflich. Bevor du eine solch wichtige Entscheidung triffst, solltest du dies sehr sorgfältig überdenken und dich ausführlich über Perspektiven für ein Leben mit Kind und über verschiedene unterstützende Angebote beraten lassen (z.B. bei Arzt, Sozialarbeiter, Jugendamt oder Beratungsstellen in freier und kommunaler Trägerschaft).
Hat sich aus solchen Gesprächen die Adoption als für dich richtige Alternative herausgestellt, solltest du dich anschließend an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden. Du kannst das Verfahren aktiv mitgestalten und zwischen einer offenen, halb offenen oder Inkognitoadoption wählen.
Das Kind kann direkt nach der Geburt zu den Adoptiveltern in Adoptionspflegschaft, frühestens aber erst acht Wochen nach der Geburt, wenn du dich endgültig zur Freigabe entscheidest, unterschreibst du eine entsprechende Einwilligungserklärung bei einem Notar.
Alles Gute für dich!
Bitte gerne und vielen Dank für deine Auszeichnung Sarriii!
Solche Verträge gibt es nicht. Die wären rechtswidrig. Und selbst wenn man NACH der Geburt das Kind zur Adoption freigibt oder in eine Babyklappe legt hat man immer noch 8 Wochen Zeit sich das (nochmal) zu überlegen.
Die Mutter hat nach der Geburt noch gesetzlich festegelegte 8 Wochen Zeit, sich doch noch gegen die Adoption zu entscheiden.
Nach diesen 8 Wochen ist die Adoption gültig und sie hat keinerlei Rechte mehr am Kind.
Soweit ich weiß, ist die Adoption in den ersten Wochen nach der Geburt unter vorbehalt und die leibliche Mutter hat in der Zeit die Möglichkeit, sich umzuentscheiden. Erst nach Ablauf dieser Frist wird die Adoption entgültig.
Ja man hat ein paar Wochen Zeit die Adoption zu widerrufen. Steht alles in dem Vertrag den man unterschreibt.
die Frage hatte nichts mit mir zu tun eher aus Neugier:) aber danke