Rückdatiertes Attest wird von Uni nicht akzeptiert?
Ich habe diesen Monat für eine Klausur, an der ich nicht teilnehmen konnte, ein Attest vom Arzt ausgestellt bekommen. Das hat meiner Uni nicht gereicht. Also musste ich nochmal zum Arzt und zusätzlich ein Formular von ihm ausfüllen lassen. Das hat er dann auf den Tag des Attestes rückdatiert (20 Tage vorher). Meine Uni möchte das jetzt nicht akzeptieren, da sie der Meinung sind, dass man Atteste nicht so weit rückdatieren kann (obwohl es ja nur ein zusätzliches Formular war). Kennt sich da jemand rechtlich aus oder hatte jemand so einen Fall vielleicht schon mal?
Danke!!
2 Antworten
Geh nochmal zum Arzt und lass es auf das aktuelle Datum ändern. Es ist ja lediglich ein zusätzliches Formular, in welchem der Arzt noch einmal bestätigt, dass du am Tag der Klausur krank warst
frag dein prüfungsamt warum und frag die,wie die darauf kommen und wieso dein arzt es dir dann ausgestellt hat.
Meiner Meinung nach hat der Arzt widerrechtlich gehandelt. Für solch eine Zeitspanne hätte er die Arbeitsunfähigkeit gar nicht rückwirkend bescheinigen dürfen.
Somit hätte die Universität recht. Eine endgültige Klärung könnte durch die Krankenkasse erfolgen - oder im Streitfall durch das Sozialgericht.
Man bedenke außerdem: Wenn das Schule machen würde, wäre kein normaler Prüfungs-(Klausur)betrieb mehr möglich.