Muss eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen einreichen...
Hey hab folgendes Problem: Ich bin 21 Jahre und muss meine Krankenpflegeausbildung wegen Gesundheitlichen Problemen Kündigen (Bandscheibenvorfall). War auch beim Arbeitsamt, und die sagten mir wenn ich keine Sperrzeit will muss ich ein Attest vom Arzt ausfüllen und wieder abgeben. Mein Hausarzt hat mir dieses Attest auch Ausgestellt. Nun wollt ich beim Arbeitsamt dieses Formular schonmal abgeben, und hatte dieses mal eine sehr unfreundliuche Dame die mich mit den Worten abgefährtigt hat das ich ja noich nicht gekündigt habe und sie nicht wüsste was sie dann schon damit machen soll. Würd jetzt gern wissen ob ich noch irgenwas machen muss bevor ich Kündige und ob ich einen bescheinigung des Arbeitgebers brauche, das ich gekündigt habe. Drei Monate Sperrfrist kann ich mir nicht erlauben da ich unsere Wohnung und das Auto bezahlen muss. Außerdem müsste ich wissen was ich in die Kündigung reinschreiben muss.
Wie hoch ist ca. das Arbeitslosengeld / oder Harz 4 (bekommt man erst ab 25 oder?) Ich bin seit ca. 4 Jahren berufstätig und Zahle auch seit 4 Jahren Arbeitslosengeld und war Zwischenzeitlich 1 Monat Arbeitslos fals das wichtig ist.
Habe ich neben dem Arbeitslosengeld noch Anspruch auf Wohngeld oder ähnliches? Meine Freundin verdient Knapp 1000€ Netto.
Danke schonmal im vorraus...
7 Antworten
Ojeh,
also Alles kann ich Dir nicht auflisten und erklären.
Wegen gesundheitlichen Problemen kann Dich die Jobagentur und das Arbeitsamt nicht sperren. Da Du ausreichend gearbeitet hast bekommst Du Arbeitslosengeld I, Also kein Hartz4.
Da darf also auch das Einkommen der Lebensgefährtin nicht angerechnet werden, wenn auch das Jobcenter immer versucht.
Um den Vollpfosten mal Arbeit zu machen stell einen Antrag gem. § 44 SGB wenn die blöd kommen.
Ich habe sie schon so weit getrieben das die meine Akten nicht mehr auffinden konnten und erfolgreich verklagt.
Lass Dir nichts gefallen, geh mit einem Zeugen zur Beratung. Die werden sofort ganz lieb. Das ist Dein Recht. Sie sind verpflichtet alle rechtlichen Wege zu benennen. Wenn nicht, so kannst Du kostenlos Rechtsmittel anwenden.
So nebenbei.... ich war der Beschwerdeführer, das man nicht mehr den kompletten Antrag bei der GEZ ausfüllen muss. Das kommt bald in einer Zeitung als Bericht. Bin nur ebenfalls gesundheitlich angeschlagen und brauche noch ein paar Tage das zu veröffentlichen.
Gute Besserung und LG
Natürlich musst du kündigen in deinem Betrieb. Eine Sperre gibt es auch nicht wenn du schriftlich hast, dass du diesen Beruf nicht mehr ausführen kannst. Bei den Leuten vom Arbeitsamt braucht man schon ein dickes Fell, hab das auch mal ein paar Jahre mitmachen müssen. Die tun ja grad so, als wäre das ihr eigenes Geld was die dort verteilen.
Wenn man wegen einer Krankheit nicht arbeiten kann, wird man normalerweise erst einmAL ARBEITSUNFÄHIG GESCHRIEBEN. Ob der Arbeitgeber dann kündigt, ist dann seine Sache.
Wenn du selbst kündigst, setzt du dich der Gefahr ausm, dass die Arbeitsagentur diese Arbeitslosigkeit als "grob fahrlässig selbst herbei geführ"t betrachtet. Also sind das 12 Wochen Sperre.
Wenn du wirklich aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst und der Arzt dir das Bescheinigt dann gibts auch keine Sperrzeit. Die Mitarbeiterin auf dem Amt hat leider Recht. Die kümmern sich erst um deine Sache wenn du gekündigt hast/wurdest. Wie viel AlG du bekommst können die dir genau sagen wenn du dein Einkommen der letzten 12 Monate nachgewiesen hast. Danach wird es berechnet.
Wenn die Unterlagen komplett sind gehts recht schnell (zumindest bei uns). Außerdem wird es rückwirkend gezahlt wenn es sich verzögern sollte. Allerdings nur wenn der Antrag frühzeitig gestellt wird. Also vor dem ersten Tag als Arbeitsloser.
Also wenn ich theoretisch morgen Kündige und ab dem 1.09.11 arbeitslos bin und morgen mich direkt arbeitslos melde klappt das bis dahin?
Nein nicht unbedingt.
Aber du bekommst doch ohnehin bis zum 31.08. noch Lohn und das nächste Geld bekommst du erst zum 30.09.. Das Arbeitsamt zahlt genauso rückwirkend wie es bei Lohn/Gehalt auch üblich ist..
also bei mir musste ein amtsarzt vom arbeitsamt eine feststellung machen dass ich diesen beruf nicht mehr ausüben kann und erst danach durfte ich kündigen. die zeit bis dahin war ich krank geschrieben . mach dir doch am besten nochmal einen termin bei deinem arbeitsvermittler und lass es genau abklären wie du vor zu gehen hast . am telefon ist das immer schwierig und kann man sich nicht 100% drauf verlassen .
Das mit dem Amtsarzt habe ich vor ein paar Jahren auch erlebt da ich 13 Monate Krank war und das Amt den Bescheinigungen meines Hausarztes und meines Chirurgen nicht glaubte musste ich zum Amtsarzt.
Dort traf ich dann einen querschnittgelähmten Maurer der dort vom Arbeitsamt aus untersucht werden sollte ob er wirklich nicht als Maurer arbeiten kann!!! Es gibt schon Beamte die haben den Knall nicht gehört.
Ich war Persönlich da und sie haben es trotzdem nicht geschafft ;-). Also so wie ich das bei meinem Ersten Termin Verstanden habe reicht es wenn ich das Attest einreiche aber keine Ahnung ob das Stimmt. Wie lang ist eigentlich die Kündigungsfrist wenn ich Kündige? 1 Monat?
und wielange dauerd das ca. Bis ich ALG bekomme? Ich muss schloießlich meine Rechnungen bezahlen.