Rückdatierter Vertrag gültig?

3 Antworten

Hallo, nach deiner Schilderung - so wie ich sie verstehe - liegt ja hier von vornherein ein Betrugsfall gegen den Mobilfunkbetreiber vor. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, weil der Verkäufer seine Verkaufsprovision wollte - sofern der Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen wurde - und du die Aktion ausnutzen wolltest. Nachteilig für dich ist es jetzt, dass dein Kündigungsrecht ab dem im Vertrag eingesetzten Datum läuft und nicht 3 Monate ab Vertragsabschluss. Achte also auf die genaue Frist, falls du kündigen willst.

Wenn Ihr beide den Vertag mit dem rückdatierten Datum unterschrieben habt, du volljährig bist, dann ist dieser auch Rechtskräftig. Beweise mal, das du ihn nicht an dem Tag unterschrieben hast!

pumpingron 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 21:49

es gab an dem wirklichen Datum des Vertrags einen sogenannten "quality call" mit dem der provider nochmal die vertragsbereitschaft des vertragsnehmers sicherstellen will: in der Praxis sieht es dann so aus, das man nochmal gefragt wird ob man mit dem vertrag einverstanden ist. Mal angenommen also man könnte nachweisen wann der vertrag wirklich geschlossen wurde...

KiraLee911  15.10.2009, 21:53
@pumpingron

Dann wäre es Betrug und du würdest die 3 Monate kostenlos nicht bekommen.

pumpingron 
Beitragsersteller
 15.10.2009, 21:57
@KiraLee911

obwohl ein einvernähmlicher vertrag zustande gekommen ist? Ist doch ne beidseitige willenserklärung gewesen... in diesem falle hätte ich dann aber im zweifelsfall wohl das recht von dem vertrag zurückzutreten?!

KiraLee911  15.10.2009, 22:08
@pumpingron

Du hast ja ein 14tägiges Widerufsrecht. Und wenn diese noch nicht um sind, kannst davon gebrauch machen. Ohne viel Aufwand

Wenn BEIDE einen Vertrag unterschreib, dann ist er für BEIDE bindend ! Auch ein mündlicher Vertrag hat Rechtsgültigkeit !