Rückdatierter Vertrag gültig?
Ich habe einen telekommunikationsvertrag für telefon und internet abgeschlossen und in beidseitigem einverständnis das datum um eine woche zurückgesetzt. grund hierfür war, das ich so die aktion nutzen konnte meinen vertrag 3 monate kostenlos zu nutzen (keine grundgebühr). Nun meine Frage, ist der vertrag bindend? Für mich und den provider? Und wenn ja, welche Rechtsgrundlagen hat das ganze? kann man unter beidseitigem einverständnis einen vertrag um eine woche rückdatieren? Mit dem verkäufer war dieses so vereinbart und beide haben den vertrag unterzeichnet.
dake im vorraus
3 Antworten
Hallo, nach deiner Schilderung - so wie ich sie verstehe - liegt ja hier von vornherein ein Betrugsfall gegen den Mobilfunkbetreiber vor. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, weil der Verkäufer seine Verkaufsprovision wollte - sofern der Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen wurde - und du die Aktion ausnutzen wolltest. Nachteilig für dich ist es jetzt, dass dein Kündigungsrecht ab dem im Vertrag eingesetzten Datum läuft und nicht 3 Monate ab Vertragsabschluss. Achte also auf die genaue Frist, falls du kündigen willst.
Wenn Ihr beide den Vertag mit dem rückdatierten Datum unterschrieben habt, du volljährig bist, dann ist dieser auch Rechtskräftig. Beweise mal, das du ihn nicht an dem Tag unterschrieben hast!
Dann wäre es Betrug und du würdest die 3 Monate kostenlos nicht bekommen.
obwohl ein einvernähmlicher vertrag zustande gekommen ist? Ist doch ne beidseitige willenserklärung gewesen... in diesem falle hätte ich dann aber im zweifelsfall wohl das recht von dem vertrag zurückzutreten?!
Du hast ja ein 14tägiges Widerufsrecht. Und wenn diese noch nicht um sind, kannst davon gebrauch machen. Ohne viel Aufwand
Wenn BEIDE einen Vertrag unterschreib, dann ist er für BEIDE bindend ! Auch ein mündlicher Vertrag hat Rechtsgültigkeit !
es gab an dem wirklichen Datum des Vertrags einen sogenannten "quality call" mit dem der provider nochmal die vertragsbereitschaft des vertragsnehmers sicherstellen will: in der Praxis sieht es dann so aus, das man nochmal gefragt wird ob man mit dem vertrag einverstanden ist. Mal angenommen also man könnte nachweisen wann der vertrag wirklich geschlossen wurde...