Roller ans Auto gekippt- Jahres Versicherung ausgelaufen 28.02.18 - Was nun?

3 Antworten

Als Besitzer eines Versicherungspflichtigen Kfz bist Du in vollem Umfang Schadensersatzpflichtig für Schäden die sich aus dem Besitz eines solchen Fahrzeugs ergeben. Sofern keine Versicherung besteht musst Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Der Schaden könnte über Deine private Haftpflichtversicherung versichert sein, es kommt jedoch auf den genauen Wortlaut der für Deine Versicherung gültigen Versicherungsbedingungen an. In vielen privaten Haftpflichtversicherungen ist entweder die Benutzung von Versicherungspflichtigen Fahrzeugen auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen versichert, was in diesem Fall nicht direkt zutrifft, da sich das Fahrzeug nicht in Benutzung befand, oder aber das Halten und der Besitz dieser Fahrzeuge könnte versichert sein. Das liegt aber wie schon gesagt am genauen Wortlaut der AHB Deiner privaten Haftpflichtversicherung.

In jedem Fall solltest Du dich an Deinen Versicherungsfachmann vor Ort wenden und die Schadensmeldung in jedem Fall dem Fachmann überlassen. Er kennt Deine Versicherungsbedingungen ganz genau und weiß wie die Schadensmeldung zu formulieren ist. Die eigenständige Schadensmeldung wird in dem Fall höchstwahrscheinlich direkt zur Ablehnnung führen.

Nun zur Vorbeschädigung, wenn Deine Haftpflichtversicherung den Schaden für Dich reguliert musst Du dich um überhaupt nichts weiter kümmern. Solltest du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, musst du nur den durch Dein Fahrzeug verursachten Schaden bezahlen. Die Schadenshöhe kann daher nur geschätzt werden. Ein Gutachter würde Dir dafür zunächst mal mindestens 200 Euro berechnen um ein belastbares Gutachten zu erstellen (darin wäre dann allerdings der ganz genaue Regulierungsbetrag festgestellt). Besser einen Kostenvoranschlag geben lassen was die Reparatur und Lackierung kosten würde und davon ca. 50% (sofern es sich nur um ein beschädigtes Fahrzeugteil wie zb. einem Kotflügel oder einer Tür handelt die vorher bereits bescchädigt waren) oder nach eigenem Ermessen abziehen und möglichst eine gütliche Einigung mit dem Kfz Eigentümer treffen. Darüber hinaus hast du eine Entschädigung für den Nutzungsausfall zu leisten (höchstens 2 Tage, falls nur ein demontierbares Teil des Kfz beschädigt wurde. Der Wert des Nutzungsausfall hängt von Größe und Ausstattungsumfang des beschädigten Kfz ab. Für einen Kleinwagen beträgt die Tagesmiete ohne gefahrene Kilometer, ca. 30 Euro, Anspruch besteht immer nur für die Tagesmiete ohne Kilometer für das nächstkleinere Fahrzeug als das, welches beschädigt wurde) Sofern der geschädigte das Fahrzeug nicht in einer Werkstatt reparieren lässt, hat er auch keinen Anspruch auf die nicht angefallene MwSt. Er kann diese aber noch bis 6 Monate einfordern sofern die Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

Ganz wichtig, den Schaden und den Vorschaden anhand von Fotos zu dokumentieren.

Ich drück Dir die Daumen

Mikiveliki 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 12:57

Vielen Dank RudiRatlos67

Hättest Du dich vorher informiert, welche Nebenwirkung eine Abdeckplane bei starkem Wind haben kann, dann wäre dir der Schaden erspart geblieben.

Was die Schadensregulierung anbelangt:

Deine Private Haftpflicht Versicherung wird wohl kaum für den Schaden aufkommen aber Du kannst den Vor schaden abziehen.

Wenn möglich solltest Du einen eigenen Gutachter beauftragen.

Mikiveliki 
Beitragsersteller
 17.03.2018, 12:58

OK, vielen Dank

Was für Versicherungen hast du denn..
Gehe zu deinem Versicherungsmakler und teile ihm den Sachverhalt mit.
Hier bekommst du eh nur halbgare Antworten.