Rolladen "kaputt" Mietwohnung - Vermieter Stur.

8 Antworten

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Hi! Generell ist es Vermietersache für Schäden die aufgrund der NORMALEN Benutzung der Mietsache einzustehen.

Vergleiche eine gemietete Wohnung mit einem gemieteten Fahrrad. Würdest Du auf die Idee kommen in solch ein Fahrrad selbst zu investieren oder den Vermieter zu beanspruchen? Also.....siehste

Du MUSST Dir als Mieter stets folgenden Satz vor Augen führen (und das meine ich so wie ich es sage): DU BEZAHLST GELD DAFÜR DASS ALLES SO IST WIE ES ZU SEIN HAT: An deinen Geldscheinen (Miete fehlt ja auch keine Ecke)

Du kannst problemlos nochmals mahnen (diesmal besser schriftlich) und dann würde ich definitiv die Miete kürzen

Bedenke: Du bezahlst nicht nur dafür Miete die Sache zu benutzen sondern auch Sie ABZUNUTZEN (genau dafür ist der Mietpreis ja kalkuliert)

Heisst: Wenn Du die Sache - hier den Rolladen - gewöhnlich benutzt hast und nicht mutwillig oder grob fahrlässig kaputt gemacht hast, hat ER dafür grade zu stehen. Die Mietsache ist duruch den defekten Rolladen weniger wert als sie sein sollte, ergo sollte deine Miete dementsprechend geringer ausfallen

Trotzdem: Ein (letztes) klärenden Gespräch hat bislang öfter geholfen als immer gleich rechtliche Schritte. Leg Deinem Vermieter die Rechtslage dar und ihm wird nichts anderes übrig bleiben als zu reparieren.

Unterm Strich: Du bist im Recht

Hoffe dir damit geholfen zu haben VlG

gambit2k 
Beitragsersteller
 11.11.2009, 17:20

Vielen vielen dank für eure schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen. Hoffe mein Verm. bleibt nicht auf Stur. Danke danke danke

auxmo  11.11.2009, 17:18

bei nochmaligem Durchlesen möchte ich mich für meine teilweise holprige Sprachwahl entschuldigen, nix für ungut, hoffe das war dennoch verständlich:-)

Nein der Vermieter ist verpflichtet solche Reparaturen zu übernehmen,ausser es wurde im Mietvertrag anders fest gehalten,aber wenn er es versprochen hat dann muß er sich auch dran halten,ansonsten kannst du die Miete kürzen.

Also erst mal zum Rolladenschutz:

Licht: Ja Lärm: Ja Wärme: Bedingt Einbruch: Kein Stück, wirkt nur psychologisch beim Bewohner

Nun zu dem Problem mit dem Vermieter: Wenn im Mietvertrag nicht vermerkt ist, dass die Wohnung mit defekten Rolläden angemietet wurde (Davon gehe ich mal aus) Sind die Rolläden Bestandteil des Mietobjektes inkl. einer nicht unbedingt Einwandfreien Funktion, aber Sie müssen bedienbar sein. Über die Geschichte, dass die Frau es im Schlafzimmer nicht schafft könnte man streiten, aber das mit dem Wohnzimmer muss in Ordnung gebracht werden. Ausnahmen sind Kleinreperaturen, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist, Obergrenze einer Reperatur ist 75 €, jährliche Höchstgrenze 150 € bzw. 8% der Jahresmiete (Wobei ich nicht weiß ob Brutto oder Netto)

mikael  11.11.2009, 17:24

Kein Stück, finde ich nicht. Wenn der GEWÖHNLICHE Einbrecher die Wahl hat, eine Wohnung mit Rolläden oder ohne Rolläden auszurauben, wofür entscheidet er sich wohl? Bei einem Profi-Einbrecher gebe ich Dir sofort Recht.

Gingryu  12.11.2009, 09:25
@mikael

Hmmm Polizei meint: Schutz = Null. Persönlich habe ich noch nicht versucht durch einen Rolladen zu kommen insofern kann ich da leider nicht von persönlichen Erfahrungen sprechen.

Das ist eher eine Sache für den Mieterschutz! Da kann man bestimmt die Miete mindern. Rolläden gehören zum Haus und müssen vom Hausbesitzer repariert werden.

Ihr müsst wissen was Ihr wollt. Wenn Ihr wegen der Rolläden die Wohnung genommen habt, dann und das meine ich, setzt den Vermiter unter Druck. Schreibt ihm ein Brief in dem steht, wir geben ihnen 6 Wochen Zeit die Rolläden zu reparieren, wenn sie es nicht machen, werden wir 10 % der Grundmietze behalten, anders werdet ihr den Vermieter zur Reparatur nicht bewegen können und tut sich immer noch nichts. Wieder per Einschreiben schreiben, sollten sie immer noch nich reparieren 20 % u. s. w.. Erkundige Dich nnoch einmal beim Anwalt, ich hatte so etwas vor 12 Jahren mal gemacht wegen Schimmelbefall, ich hatte 30 % inne behalten. Ich sehe keinen anderen Weg, wenn der Vermieter nicht will, zwinge ihn. Aber sichere mein Meinung lieber ab, denn wie gesagt, mein Fall liegt 12 Jahre zurück, viel Glück.

auxmo  11.11.2009, 17:23

bei starkem schimmel würd ich mind. 50% kürzen.

mikael  11.11.2009, 17:26
@auxmo

Du hast Recht nur ich war damals ein wenig neben mir, aber das ist eine andere Geschichte.

auxmo  11.11.2009, 17:34
@mikael

naja wenigstens warst du so klug und hast überhaupt gekürzt. viele machen das garnicht erst und verschenken so n haufen geld. hoffe die tatsache warum du "neben dir" standest ist positiv ausgegangen:_)

mikael  11.11.2009, 18:08
@auxmo

Fast gut, dass Positive, ich bin am Leben kann wieder "normal" denken. Muste alles wie ein Baby von vorne lernen, bei mir funktionierten nur die Augenlider der Rest war gelähmt. Jetzt weiß ich das damals 30% zu wenig waren, ich war einfach damals noch nicht so weit, mehr zu sehen, ich kann es nur hinnehemen. Bin jetzt relativ zufrieden, cu.