Rohrverstopfung..wer muss zahlen?
Also ich hoffe es kann mir jemand helfen. Und zwar hatte ich vor ca. 2 Monaten ein verstopftes Rohr. Es war an einem Freitag Nachmittag, der Vermieter war nicht mehr zu erreichen. Ich hörte ein komisches Gluckern im Bad und als ich nachschaute, stand meine Dusche voller Abwasser von den Obermietern. Auch im Klo lief nix ab und alles stank nach Fäkalien. Erst hab ich versucht das Rohr selber wieder frei zu bekommen. Ging nicht. Da der Vermieter keine Notrufnummer im Haus hängen hat und auch nix im Mietvertrag steht, hab ich einen Notdienst geholt. Naja, im Übergang zum Steinrohr hat sich so allerlei angesammelt und dann ging nix mehr. Die Rechnung hab ich gleich an die Vermieter schicken lassen und heute bekam ich Post von der Stadt. Jetzt soll ich anteilig knapp 80 Euro bezahlen. Ist das denn rechtens. Ich würd ja Widerspruch einreichen, aber wenn die dann klagen, wärs ja doof, denn ich hab keine Rechtsschutz.
Hab schon gegoogelt, aber so richtig nichts gefunden. Hoffe es kennt sich wer aus.
7 Antworten
Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-Abfluß-Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu trage,, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Dafür, dass der Mieter eine Verstopfung des Abflussrohres verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig. LG Kiel WuM 90, 499) Mietverträge enthalten oft die Klausel, dass sich bei Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteilige müssen. Eine solche Regelung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen Vorschriften zur Regelungvon ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und ist unwirksam. Ist der Mieter infolge der Abflussverstopfung geschädift worden, kann er vom Vermieter Ersatz verlangen, wenn dieser die Verstopfung zu verantworten hat oder der Fehler... usw. Quelle: Mieterlexikon, Ausgabe 2009/2010
Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss-) Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Dafür, dass der Mieter eine Verstopfung verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig (LG Kiel WM 90, 499). Mietverträge enthalten oft die Klausel, dass sich bei Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Regelung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam(OLG Hamm RE WM 82, 201).
Reanne hat doch das alles bereits im ersten Beitrag geschrieben. Da reicht doch ein Zustimmungspünktchen als das alles noch einmal wortwörtlich zu wiederholen.
verstehe nicht ganz, anteilig mit wem?
und wenn du die Rechung an Mieter schicken gelast hast, warum bekommst du sie dann, denke mal die schicken zu dir und du kannst zu Mieter schicken, dein Mieter wird nix bekommen haben von der Rohrreinigungsfirma
lass dir bestätigen von der Firma das der Dreck nicht von dir kam, sollen doch die anderen dafür bezahlen, ich finde es nicht gerecht
Reparaturen / Insandsetzungen hat der Vermieter zu bezahlen.
die frage war nicht vollständig. in einem komentar sprichst du von zuschlag. wenn es so ist, daß durch deine wahl des unternehmens diese kosten zusätzlich entstanden sind, ist es ein streitfall, den ein gericht wohl zu deinen lasten entscheiden würde.
ich hab heute post bekommen, das ich anteilig knapp 80 euro zahlen soll. weil die vermieter nur kulanterweise die rechnung gezahlt haben. ich soll den zuschlag der firma zahlen.