Balkon, Wasserschaden in der Unteren Wohnung?
Schönen guten Tag zusammen,
Wir haben folgendes Problem, und würden uns sehr freuen wenn uns jemand helfen könnte, da wir wirklich verzweifelt sind.
Folgende Situation: Wir wohnen in einem älteren Reihenhaus, im 1 OG, über und unter uns wohnt jeweils noch eine Mietpartei. Unser Balkon ist gefliest, als Ablauf dienen 3 Viereckig hohle Metallstangen, die am Boden in die Mauer des Balkones eingemauert sind. Diese enden ca 20 cm auf der äußeren Balkon Seite direkt auf die untere Terrasse. Nun haben wir im Sommer ein kleines Planschbecken aufgestellt für unseren 17 Monate alten Sohn. Hier muss man ganz klar sagen das schon das ein oder andere mal durch das spielen unseres kleinen Wasser ausgetreten ist. Das Befüllen und entleeren fand immer mit eimern in der Dusche statt.
Nachdem wir nun zum Ende des Sommers das Planschbecken abgebaut haben klingelte es auf einem Samstag abend gegen 21.00 Uhr sturm bei uns, mein freund ging dann an die Tür und es war die Nachbarin von unten, die ihn gebeten hatte mit runter zu kommen da Sie ein Problem hätten, sie zeigte darauf hin dann meinen Freund, die feuchte Außenwand direkt an der stelle wo unser Balkon angrenzt. Der Vermieter kam dann auch den Sonntag gleich um den Schaden aufzunehmen. Dieser äußerte sich wie folgt : Es kann nur von unserem Planschbecken kommen,da die Vormieterin sich ja auch jeden Tag beschwert hätte das wir unser Planschbecken regelmäßig auf dem Balkon entleeren würden. Was aber nicht stimmt, wir hatten sogar mit der Vormieterin unterhalten, und uns entschuldigt das es zwischendurch runter tropft da der kleine am spielen ist, sie meinte zu uns das es kein Problem wäre. Und nun hätte sich der balkon mit Wasser volgesogen und es wäre ins Mauerwerk gewandert, und hat sich so seinen Weg gesucht. Er hat uns 2 Möglichkeiten gegeben : Entweder ca 200 Euro bezahlen, für einen Bautrockner und einen Maler, oder eine Firma die nachschaut wo das Wasser herkommt usw für ca 2000 Euro. Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.
In der nächsten Woche kam er dann Samstags und klingelte, er meinte warum wir uns nicht melden würden, er hätte uns angeblich eine e-mail, whats app nachricht, versucht anzurufen und sms geschickt. Wir haben ihn dann gezeigt das wir nix erhalten haben, auch keinen Anruf, das war ihm völlig egal, er meinte darauf hin das es dann noch böse und hässlich werden wird.
Und nun stehen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen.
Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!
Sorry für den langen Text, und euch allen einen wunderschönen Tag
Viele Grüße
3 Antworten
Unabhängig davon, dass ich es nicht sonderlich gut finde, ein Planschbecken auf dem Balkon aufzustellen, frage ich mich allerdings, was passiert, wenn Regenwasser auf den Balkon tritt?
Hier scheint dann wohl etwas mit dem Balkonablauf nicht zu stimmen, oder?
Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.
Ich würde hier gar nichts unterschreiben, da dies als Schuldeingeständnis zu werten wäre.
Der Vermieter muss Euch nachweisen, dass Ihr für den Schaden ursächlich seit. Ich habe zwar keine Ahnung, wie viel Wasser hier durch das Planschbecken ausgetreten ist, allerdings dürfte bei einem lang anhaltenden Starkregen wesentlich mehr Wasser auf den Balkonboden gelangen.
Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!
Abwarten, wie der Vermieter nun reagiert. Die Zustellung einer SMS, Whatsapp oder E-Mail kann der Vermieter nicht nachweisen.
Wenn Euch ein Brief erreicht, würde ich diesen einem entsprechenden Fachanwalt für Mietrecht vorlegen.
Bestreite die Verursachung des Feuchtigkeitsschadens. Damit ist der Vermieter in der Beweispflicht.
Die Forderung zurückweisen, nichts unterschreiben.
Die Ursache wird vermutlich Regenwasser sein, was nicht richtig ablaufen kann. Wenn der Ablauf verstopft sein sollte (auf eurem Balkon) könnte lt. Rechtsprechung doch eine Schadenersatzpflicht bestehen. Das kann nur vor Ort beurteilt werden.
Sie sollten das Gutachten eiens Sachverständigen abwarten, auf dessen Beschäftigung das Ganze letztlich vor Gericht rauslaufen dürfte.
Hier scheint doch ein Baumangel vorzuliegen, den die Mieter des Gebäudes jedenfalls nicht zu verantworten haben.
Gegebenenfalls müssen die Hausbalkon neu in der Weise isoliert werden, dass weder die Substanz des Balkons, auch nicht bei Starkregen o.ä., in der Konstruktion Feuchte aufnehmen kann, noch diese Feuchte aufgrund einer mangelhaften Absperrung und ebenfalls mangelhafter Entwässrerung zwischen Balkon und Wand ins Gebäudeinnere eindringen kann.
Unterschreiben Sie da mal lieber nichts!