Riss in der Fliese - Mietrecht

8 Antworten

Diese wird er mit unserer Kaution verrechnen und den Rest mit unserer Haftpflicht abrechnen.

Das halte ich für unzulässig. Wenn das ein Schaden ist, den die Haftpflichtversicherung reguliert, dann übernimmt die die komplette Summe.

Alexis87 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 16:21

Genau das habe ich vorhin auch gelesen. Danke!

Ich war extrem geschockt von dem hohen Betrag. Vor allem weil wir die Übergabe gemacht haben und er es da nicht beanstandet hat und jetzt nach einem Monat damit kommt.

StupidGirl  06.10.2014, 16:49
@Alexis87

Hallo? Bei der Wohnungsübergabe hat er das nicht beanstandet? Habt ihr ein Übergabeprotokoll? Dann kriegt er nämlich nüscht, nichtmal die kaputte Fliese. Denn das ist kein versteckter Mangel, den er bei der Besichtigung nicht erkennen konnte. Oder lag die Fliese hinter der Heizung?

Er wollte sie austauschen und hat aber keine passende Fliese mehr.

Dann muss er halt eine passende oder halbwegs passende kaufen.

Jedenfalls beeinträchtigt eine einzelne kaputte Fliese nicht die Funktionstüchtigkeit des Bades und rechtfertigt keineswegs die komplette Neuverfliesung auf eure Kosten.

Diese wird er mit unserer Kaution verrechnen und den Rest mit unserer Haftpflicht abrechnen.

So gehts ja nun nicht. Wenn er über eure Haftpflicht Geld bekommt, hat er keinerlei Ansprüche mehr an euch. Gesetzt den Fall Kaution und Haftpflicht würden nicht ausreichen, sollt ihr den Rest dann in bar zahlen? Nö, so läuft das nicht. Ich persönlich würde mir die Kosten für eine Beratung beim Anwalt ans Bein binden um erst mal reagieren zu können, wenn der Vermieter seine Forderung tatsächlich wahr macht. Bisher hat er ja nur geredet.

Habt ihr so ein "schickes" Bad aus den 60er Jahren, wo es tatsächlich schwierig wird, an passende Fliesen zu kommen? Dies ist nur eine reine Interessensfrage von mir.

Alexis87 
Beitragsersteller
 06.10.2014, 16:57

Das Bad ist größtenteils in beige/creme und gold gehalten. Die Bodenfließen sind stinknormale helle Fliesen.

Ich bin mir ziemlich sicher das wir die Macke nichtmal reingemacht haben. Die war schon dort. Nur leider haben wir es damals nicht aufgeschrieben bzw. fotografiert.

Was meinst du mit Forderung wahr machen? Erstmal warten solange bis eine Rechnung kommt?

StupidGirl  06.10.2014, 17:46
@Alexis87

Nein, abwarten würde ich nicht. Ich würde mich vorab beim Rechtsanwalt beraten lassen, wie du am besten vorgehen sollst. Ich denke, der Anwalt wird dir raten, nichts zu tun, solange dein Vermieter nur redet. Das denke ich aber nur, deshalb lieber anwaltlich beraten lassen. Der sagt dir, wie du vorgehen sollst. Da der Vermieter deine Kaution nicht freiwillig rausrücken wird, wäre ein Anwalt ganz hilfreich.

Ein cremefarbenes Bad ist vielleicht etwas älter und vielleicht bekommt man genau die gleichen Fliesen dieser Marke nicht mehr, aber dass dein Vermieter keine halbwegs passende beige Ersatzfliese bekommt, kann er seiner Großmutter erzählen.(Bei einer lindgrün gemusterten Fliese aus den 60er Jahren wäre das der Fall) Auf gar keinen Fall ist der Vermieter nun aufgrund einer kaputten beigen Fliese genötigt, das Bad komplett neu zu fliesen und schon gar nicht auf eure Kosten.

Zeitgleich würde ich meine Haftpflichtversicherung davon in Kenntnis setzen, damit die auch was zu lachen haben.

Die Sache ist eigentlich ganz einfach:

Ihr meldet Eurer Privathaftpflichtversicherung, dass der Vermieter Schadensersatz fordert und teilt gleichzeitig dem Vermieter mit, dass er seine Forderung vollständig an die Versicherung stellen soll.

Die Versicherung wird den Fall bearbeiten und entscheiden, wieviel der Vermieter zu bekommen hat. Sollte eine Differenz zwischen dem Erstattungsbetrag und der Forderung des Vermieters bestehen, hat er gegen Euch keine weiteren Ansprüche.

Besteht er darauf, dass er diese Differenz auch bekommt, hat die Versicherung die Pflicht, diesen Anspruch notfalls vor Gericht für Euch abzuwehren. Insofern wirkt sie wie eine Rechtsschutzversicherung. Das Gericht entscheidet dann auch letztendlich, wieviel Eure Versicherung zu erstatten habt. Ihr seid außen vor, es sei denn, ihr habt eine Selbstbeteiligung.

Falls der Vermieter auf die Idee kommt, dennoch die Kaution deswegen ganz oder teilweise einzubehalten, darf er das nicht und ihr würdet sehr schnell einen vollstreckbaren Titel bekommen. Vermutlich wird aber schon der Rechtsanwalt des Vermieters diesem sagen, dass er nichts mehr einbehalten darf.

Habt ihr eine gute Versicherung, hat der Vermieter keinen Anlass und auch nicht das Recht, deswegen was von der Kaution einzubehalten.

Haha, da muss ich ja laut lachen....

Teil deinem Vermieter mit, dass eine Firma für rund 150 Euro die Fliese Tauscht, dass sie rechtlich gesehen nicht original sein muss und das er keinen Anspruch auf ein neues Bad hat, nur weil es die Fliese nicht mehr gibt. Zusätzlich muss er sich einen Abzug "Neu für Alt" gefallen lassen, so dass dein Anteil bei schätzungsweise ca. 20,- bis 30,- Euro liegen dürfte. Sollte er damit nicht einverstanden sein, teil Ihm mit, dass du einen Anwalt mit deinen Interessen beauftragst und er dann für diese Kosten aufkommen muss.

Viel Glück