Riesterrente gekündigt, wird die Auszahlung auf Hartz4 angerechnet?
Leider mußte ich meinen Riestervertrag (nat.mit Verlust) kündigen. Wird das "Einkommen" jetzt auf Hartz4 angerechnet? Oder ist das bei Altersvorsorgeverträgen etwas anderes als z.B.eine Lebensversicherung? Bitte nur Antworten mit sicherem Wissen, keine Vermutungen! danke!!!
6 Antworten
Wird das "Einkommen" jetzt auf Hartz4 angerechnet?
Na selbstverständlich wird das angerechnet, denn du hast es schädlich verwendet, es ist dir zugeflossen, es war steuerbegünstigt und vor dem Zugriff des Jobcenters geschützt, bis zu dem Moment in dem du es gekündigt hast.
Du hast auch die erste Regel des Money-Management gebrochen: Niemals Geld zweckentfremden. Altersvorsorge ist Altersvorsorge.
Nur die Zinsen können daher als Einkommen angerechnet werden (und auch nur jene, die während des Hartz-IV-Bezuges zugeflossen sind), nicht aber die Beiträge, die aus eigener Tasche bezahlt wurden.
Wahrscheinlich falsch.
Die Anrechnung als Einkommen nicht als Vermögen, folgt hier der Steuerlogik (nachgelagerte Besteuerung). Die Beiträge zur Riester-Rente sind zu 100% steuerlich abzugfsfähig, bei Kündigung sind Zinsen und Beitrag der Einkommensteuer zu unterwerfen (§ 22 EStG).
Das SGB II entlehnt sich hier dem Zuflussprinzip des Einkommensteuerrechts (§ 11).
http://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html#staatlich-gefoerderte-altersvorsorge-riester-rente
Hier noch mal lesen, unter vorzeitige Kündigung.
Warum sollte es anders sein? Erst einmal werden die Zuschüsse zurück gefordert und der Rest wird angerechnet! Wäre es nicht sinnvoller gewesen sich beraten zu lassen und den Vertrag evtl. einfach nur still zu legen?
der Vertrag war schon 3 Jahre stillgelegt, "sinnvoll" ist sicher etwas anderes, aber aus verschied.Umständen ging es nunmal nicht anders! ist aber nun keine Antwort auf meine Frage gewesen...
wieso ist es keine Antwort wenn ich geschrieben habe:
die Zuschüsse werden zurück gefordert und der Rest angerechnet.
die Zuschüsse, werden schon vorher von der Versicherung abgezogen, die bekommst du gar nicht ausgezahlt
Wieso musst du deinen Riester-Vertrag kündigen? Die paar mikrigen Euronen, die du da raus bekommst dürften dir kaum helfen. Das Beste wäre, diesen Vertrag beitragsfrei zu stellen.
Ansonsten würde dir die Auszahlung natürlich auf Hartz IV angerechnet werden. Das Schonvermögen für Altersvorsorgeverträge bezieht sich nur auf den Zwang zur Verwertung solcher Verträge, wenn man Hartz IV bezieht. D. h. pro Lebensjahr gibt es ein Schonvermögen von 750 Euro. Alles darüber hinaus muss verwertet werden, wenn eine Verwertung möglich ist. Wenn z. B. die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung vertraglich ausgeschlossen wurde, kann dieser Vertrag auch nicht verwertet werden.
Manchmal hilft auch google
danke für den Link, aber ich bin etwas verunsichert, weil z.B.Lohnsteuer in vollem Umfang angerechnet wird (gelten dann ja wohl keine Freigbeträge)
Wenn du den Riester-Vertrag bei Antragstellung auf Hartz IV mit angegeben hast, zählt er zum Vermögen (wenn auch zunächst als nicht verwertbares Vermögen). Solange du nach Auflösung unter den Freibeträgen bleibst, wird auch nichts angerechnet.
Zugeflossen sind höchstens die Zinsen des Versicherungsunternehmens - die staatlichen Zuschüsse werden bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages sowieso zurückgefordert. Nur die Zinsen können daher als Einkommen angerechnet werden (und auch nur jene, die während des Hartz-IV-Bezuges zugeflossen sind), nicht aber die Beiträge, die aus eigener Tasche bezahlt wurden. Der eingezahlte Betrag gilt als Vermögen und kann lediglich herangezogen werden, wenn der Freibetrag überschritten wurde.
Es wäre ja noch schöner, wenn man Hartz-IV-Empfängern noch vorschreiben würde, wie sie ihr Erspartes auszugeben haben!