Bausparvertrag kuendigen wegen Auswanderung
Hallo zusammen
Ich habe im Juli 2007 bevor ich meine Ausbildung angefangen habe einen Bausparvertrag abgeschlossen. Habe da immer brav Geld eingezahlt und habe auch in der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen von meinem Arbeitgeber bekommen. Im Juli 2010 bin ich dann für insgesamt 2 Jahre ins Ausland gegangen und habe den Bausparvertrag ruhen lassen, seit April 2013 zahle ich jeden Monat wieder 150 Euro ein... Nun will ich aber wieder ins Ausland gehen und diesmal auch langfristig dort bleiben weshalb ich den Bausparvertrag kündigen möchte da ich das Geld für meine Auswanderung dringend benötige... Ich weiß, dass ich die Abschlussgebühr nicht zurück bekomme (waren 300 Euro die anfangs aber schon verrechnet wurden, habe da einmalig 300 Euro eingezahlt) aber fallen sonst noch irgendwelche Gebühren an? Ich habe in den AGBs gelesen, dass ich das Geld frühstens 6 Monate nach der Kündigung ausgezahlt bekomme. Weiß jemand ob das auch früher geht und wenn ja ob ich dafür eine Gebühr bezahlen muss und wie hoch die ist? Und was ist mit dem Geld was mein Arbeitgeber damals eingezahlt hat, bekomme ich diese auch ausgezahlt?
Danke für eure Antworten
4 Antworten
Hallo Chicago,
hier wird zum Teil phantasiert. Wir reden hier von DEINEM Geld! Einbußen bei Kündigung sind möglich aber nicht zwangsläufig der Fall. Viele Tarife bieten die Möglichkeit der Kapitalentnahme. Letztendlich kann dir aber nur ein Berater der Bausparkasse genaueres sagen. Das Geld des Arbeitgebers (VL) bekommst selbstverständlich auch du. Hier wurde anderes behauptet. Dies ist schlichtweg Unfug. War / ist ja ein Teil deines Lohnes bzw. Zuschuss. Staatliche Vergünstigung hingegen wirst du auf Grund der 7 jährigen Bindungsfrist und deiner geplanten Verwendung definitiv verlieren ( Wohnungsbauprämie & Arbeitnehmersparzulage sofern zutreffend)
klär das doch mit Deiner Bausparbank, nur eines muss Dir klar sein, dass die vermögenswirksame Leistung wegen der Sperrfrist von 6 Jahren wahrscheinlich zurückzuzahlen ist und sicher verlangt die Bank auch noch für den Verzicht auf die Kündigungsfrist Gebühren
Leider so nicht richtig.
Die Vermögenswirksamen Leistungen sind eine staatlich
geförderteSparform. Diese gehen NICHT verloren! Lediglich darauf erhaltene Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage gehen evtl verloren.
Ein Bausparvertrag wird nur ausgezahlt, wenn er zuteilungsreif ist. Falls eher, hast Du Einbußen. Das mußt Du mit Deiner Bank besprechen.
Das kannst du nur mit der Bausparkasse selbst besprechen / klären. Denn es gibt sehr viele verschiedene Vertragstypen. Sie können dir auch sagen, wie es genau mit dem Betrag aus der staatlichen Bausparförderung aussieht.