Richtigen Vater nach 27 Jahren gefunden........Unterhaltsansprüche?Rechte?

7 Antworten

Wenn er nicht freiwillig einen Vaterschaftstest machen läßt und die Vaterschaft nicht anerkennt kannst du nur versuchen ihn per Gericht dazu zu zwingen. Das bringt dir aber gar nichts wenn er keinen Kontakt zu dir haben will.

"Ich bin nicht auf Geld aus." - Dann freu dich doch, dass du ihn gefunden hast und zieh ihn nicht zur Rechenschaft.

86Jennifer 
Beitragsersteller
 26.06.2013, 10:46

ich freue mich nicht wirklich weil es ein a********* ist!

Na, jedenfalls bist du erbberechtigt.

Unterhaltsansprüche kannst du mit 27 total vergessen.

er soll jetzt endlich zu seiner Verantwortung stehen denn er wusste all die Jahre das es mich gibt!

Weißt du wie das damals zwischen deiner Mutter und ihm lief? Weißt du, ob er wirklich wusste, dass er dein Vater ist (es hätte ja auch dein "anderer" Vater sein können)? Weißt du, ob er nicht wissen wollte ob er dein Vater ist und deine Mutter ihn angelogen hat? Weißt du, ob nicht deine Mutter auf Distanz gegangen ist und ihm den Kontakt zu dir verwehrt hat?

Deine Mutter hat ja anscheinend mit dir nicht darüber geredet.

Wenn du Kontakt zu ihm willst, dann bombardier ihn nicht mit Vorwürfen, sondern höre dir seine Version der Geschichte erst mal in Ruhe an. Da du nicht auf Geld aus bist wird es wohl ein regelmäßiger Kontakt sein, was du unter "zu seiner Verantwortung stehen" meinst. Was anderes kann eine 27 jährige von ihrem Vater wohl nicht erwarten.

Bist du doch auf Geld aus, dann steht da höchstens eine Erbberechtigung im Raum. Alles andere müsste dir dein biologischer Vater aus freien Stücken geben, weil du auf nichts anderes ein Anrecht hättest.

Zunächstmal ist wichtig, das keine rechtliche Vaterschaft besteht. Ein Vaterschaftstest hebt eine Vaterschaft keineswegs auf. Dies ist nur durch ein Gerichtsurteil möglich. Ich nehme mal an, das die Vaterschaft im Zuge der Scheidung rechtskräfig aufgehoben wurde.

Aber dann muss ich doch erstmal einen Vaterschaftstest einfordern oder?Muss es ja irgendwie belegen können!Er hat noch 2 Kinder wir also praktisch gedrittelt?Oder kann er in seinem Testament reinschreiben das ich nix bekomme?

Wenn er die Vaterschaft nicht anerkennt, dann können sie diese gerichtlich feststellen lassen. In sein Testament kann er reinschreiben was er will, sie haben aber als Kind einen Pflichtteilsanspruch, sofern sie enterbt wurden.

Unterhaltsansprüche sollen angeblich nicht verjähren, doch ein Anwalt kann Dir dazu genaueres erzählen.

Ganz im Gegenteil, Unterhalt kann nur in Außnahmefällen für die Vergangenheit gefordert werden. Nach §1613 BGB ist es aber Möglich, wenn der Unterhalt aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbreich des Unterhaltspflichtigen fallen nicht geltend gemacht werden konnte.

Und was die Verjährung in eigentlichen Sinne betrifft, diese ist in der Tat gehemmt, bis das Kind 21 ist.

Lange Jahre hat mir meine Mutter Auskünfte über meinen biologischen Vater verschwiegen sie wollte es nicht.

Das liegt an der Mutter und nicht am Vater, damit ist ein rückwirkender Unterhaltsanspruch aussichtslos.