Darf ich (15) zu meiner Schwester (27) ziehen?
Hallo zusammen!
Da bei mir zuhause, nach der Scheidung meiner Eltern, alles mehr oder weniger aus den Fugen gerät und ich mir daher Sorgen um meinen Schulabschluss mache, hat mir meine 27 jährige Schwester (Ich selbst bin erst 15) angeboten zu ihr zu ziehen. Nun ist meine Frage, ob dies möglich ist, da ich noch zur Schule gehe und dort viel über die Eltern geregelt wird. Diese wären dann jedoch ca 800km weit weg.... Gibt es daher Mittel und Wege das Sorgerecht auf meine Schwester zu übertragen oder muss ich bis zu meiner Volljährigkeit bei einem meiner Elternteile wohnen (eig nur bei meiner Mutter, da mein Vater schwer krank ist und sich daher nicht viel um mich kümmern könnte, wegen Krankenhausaufenthalten, Bettruhen usw)?
12 Antworten
wenn deine Eltern damit einverstanden sind, darfst du sofort zu deiner Schwester ziehen. Ansonsten müssen gute Gründe vorliegen, daß man denen das Sorgerecht entzieht.
also zum entziehen besteht eigentlich kein grund, da meine mutter mich nicht ungerecht behandelt oder so...es sind eben nur zwischenmenschliche spannungen, denen ich aus dem weg gehen möchte....
Gibt es keine andere Alternative, bei der Du nicht die Schule wechseln müsstest? Großeltern oder Tante?
Das Problem die Schule zu wechseln sehe ich nicht als großes Problem an, da ich ja schließlich überall mein Abitur machen kann....
Deine Eltern haben bedingt durch die Personensorge auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich. Ich nehme mal an, dass sie trotz Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge behalten. Das heißt, sie entscheiden letztendlich, wo du dich aufzuhalten hast. Wenn deine Eltern deinen Plänen jedoch zustimmen, kannst du zu deiner Schwester ziehen. Jedoch könnte es dann, bedingt durch die Entfernung Probleme hinsichtlich der Unterschriften der Erziehungsberechtigen, der Gesundheitsführsorge für dich etc. geben. Manches kann man mit Vollmachten lösen, anderes nicht. Deshalb können deine Eltern Teile der Personensorge auch an Dritte abgeben. Falls deine Eltern deinen Plänen zustimmen, dann lasst euch einfach mal beim Jugendamt einen Beratungstermin geben, die helfen dir dann weiter, auch welche Teile des Sorgerechts übertragen werden müssten. Auch wird dann geprüft, ob deine Schwester geeignet ist, die Verantwortung für deine Erziehung zu übernehmen.
Also ein vorweg: meine schwester ist durchaus geeignet, da sie selbst schon ein kind großzieht;)das dürfte daher das geringste Problem sein=)
Zum anderen: Wie lange würde so eine Übertragung dauern? Wenn dann würde ich nämlich schon Ende Juni umziehen wollen....
Wenn Deine Eltern einverstanden sind geht das, denn sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Entweder du musst die Zustimmung deiner eltern haben,oder das Jugendamt davon überzeugen,dass es für dich das Beste ist zu deiner Schwester zu ziehen,bzw.wird das Jugendamt erstmal versuchen deine Eltern davon zu überzeugen zuzustimmen,vorrausgesetzt natürlich,dass das tatsächlich das Beste für dich ist.. Ich finde das übrigens echt toll von deiner Schwester !! Toi,toi,toi...