Darf ich (15) zu meiner Schwester (27) ziehen?

12 Antworten

wenn deine Eltern damit einverstanden sind, darfst du sofort zu deiner Schwester ziehen. Ansonsten müssen gute Gründe vorliegen, daß man denen das Sorgerecht entzieht.

MetalFreak30 
Beitragsersteller
 12.05.2010, 20:38

also zum entziehen besteht eigentlich kein grund, da meine mutter mich nicht ungerecht behandelt oder so...es sind eben nur zwischenmenschliche spannungen, denen ich aus dem weg gehen möchte....

Gibt es keine andere Alternative, bei der Du nicht die Schule wechseln müsstest? Großeltern oder Tante?

MetalFreak30 
Beitragsersteller
 12.05.2010, 20:39

Das Problem die Schule zu wechseln sehe ich nicht als großes Problem an, da ich ja schließlich überall mein Abitur machen kann....

Deine Eltern haben bedingt durch die Personensorge auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich. Ich nehme mal an, dass sie trotz Scheidung die gemeinsame elterliche Sorge behalten. Das heißt, sie entscheiden letztendlich, wo du dich aufzuhalten hast. Wenn deine Eltern deinen Plänen jedoch zustimmen, kannst du zu deiner Schwester ziehen. Jedoch könnte es dann, bedingt durch die Entfernung Probleme hinsichtlich der Unterschriften der Erziehungsberechtigen, der Gesundheitsführsorge für dich etc. geben. Manches kann man mit Vollmachten lösen, anderes nicht. Deshalb können deine Eltern Teile der Personensorge auch an Dritte abgeben. Falls deine Eltern deinen Plänen zustimmen, dann lasst euch einfach mal beim Jugendamt einen Beratungstermin geben, die helfen dir dann weiter, auch welche Teile des Sorgerechts übertragen werden müssten. Auch wird dann geprüft, ob deine Schwester geeignet ist, die Verantwortung für deine Erziehung zu übernehmen.

MetalFreak30 
Beitragsersteller
 12.05.2010, 20:34

Also ein vorweg: meine schwester ist durchaus geeignet, da sie selbst schon ein kind großzieht;)das dürfte daher das geringste Problem sein=)

Zum anderen: Wie lange würde so eine Übertragung dauern? Wenn dann würde ich nämlich schon Ende Juni umziehen wollen....

Wenn Deine Eltern einverstanden sind geht das, denn sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Entweder du musst die Zustimmung deiner eltern haben,oder das Jugendamt davon überzeugen,dass es für dich das Beste ist zu deiner Schwester zu ziehen,bzw.wird das Jugendamt erstmal versuchen deine Eltern davon zu überzeugen zuzustimmen,vorrausgesetzt natürlich,dass das tatsächlich das Beste für dich ist.. Ich finde das übrigens echt toll von deiner Schwester !! Toi,toi,toi...