Revision gegen Beschluss zum Sorgerecht?
Vor ca. 1 Jahr entschied der Familienrichter mittels Beschluss, das Sorgerecht zu teilen. Als Begründung wurde aufgeführt, dass ich Wohnbereich der Kinder wohnen würde. Ich bin damit nicht einverstanden und möchte für die bei der Mutter lebenden Kinder auch wieder das gemeinsame Sorgerecht haben. Kann man da Revision oder sowas einreichen?
Ein Antrag wegen Befangenheit gegen dern Richter wurde abgelehnt. Die von mir beauftragte Anwältin ist nicht in der Lage / oder hat kein Interesse die Situation zu bewältigen.
Ich bin für neue Lösungsvorschläge offen.
3 Antworten
es besteht dann ein gemeinsames sorgerecht und es wurde festgelegt bei welchem elternteil die kinder leben.
für eine revision sollte es gründe geben, die sollten da schon gut sein.
"ich bin damit nicht einverstanden" reicht da bei weitem nicht
Es gibt kein geteiltes Sorgerecht.
Wenn die Mutter die alleinige Sorge hat, dann hast Du die Kinder wohl verwahrlosen lassen oder mißhandelt oder mißbraucht oder lebst sehr weit weg.
Was willst du mit der gemeinsamen Sorge? Du darfst dann bei Kontoeröffnungen, Schulwechsel, Ops außer Not-OPs, Religionswechsel und Umzügen Deine Unterschrift druntersetzen.
Mehr bringt es nicht.
Wow, das ist eine Konstellation, die mir so völlig unbekannt ist.
Hatte der Richter einen sitzen?
Du hast doch bestimmt das Umgangsrecht? Was sagen denn die Kinder?
Suche Dir einen anderen Anwalt.
weder die Kinder noch das Jugendamt wollten das. Im Beschluss steht unter anderem, dass ich erziehungsunfähig sei, weil ich es nicht schaffe, dass die Kinder bei der Mutter bleiben wollen. Und der Richter hat auch 2 Gutachten ignoriert, nach welchen die Kinder bei mir besser aufgehoben wären. Einen geeigneten Rechtsanwalt finde ich nicht - nur Sprücheklopfer und Kostenproduzierer.
Das ist echt bitter.
Was für ein Spinner.
Vielleicht mal beim Verein alleinerziehender Väter und Mütter probieren, ob die einen guten Anwalt kennen? Der muß ja nicht unbedingt bei Dir um die Ecke sein.
du sagtest doch das sorgerecht für die kinder die bei dir leben wurde geteilt, sprich die mutter hat für die kinder die bei dir leben das gsr und für die beiden bei sich lebenden das alleinige sorgerecht. eine depression hindert sich nicht daran kinder z uerzieeh. sie hat familienhilfe im haus und die kinder wollen nicht bei dir leben. das wirst du respektieren müssen.
wenn du meinst die situation sei anders als vor einem jahr, dann musst du neu klagen. dann musst du ein gutachten beantragen beim gericht, die deine erziehungsunfähigkeit widerlegt und die aufzeigt ob deine befürchtungen berechtigt sind oder nicht.
Ähm, die Kinder wollen zum Vater.
Natürlich kann eine Depression Erziehung unmöglich machen.
Das ist aber kein Grund die Kinder bei einer Pflegefamilie statt beim Vater und den Geschwistern unterzubringen.
das gericht sieht das anders. ein gutachten hat ihn als erziehungsunfähig eingeschätzt. somit sollte er vorsichtig sein, dass die anderen kinder nicht auch noch von ihm weg kommen. wenn die mutter in eine einrichtung kommt zur behandlung, gehen die kinder in der regel mit - wenns nicht so schlimm ist.
depression ist behandelbar und gut einstellbar. das heißt nicht, dass man keine kinder großziehen kann.
Les noch mal.
ZWEI Gutachten haben ihn als FÄHIG eingeschätzt.
Auch das Jugendamt war GEGEN die richterliche Entscheidung.
Die Kinder sollen in eine Pflegefamilie für die Zeit der Klinik.
Das ist Unsinn, da der Vater in der Nähe der Mutter wohnt.
Nein, Depressionen sind nicht immer gut behandel- und einstellbar. Und depressive Eltern haben IMMER eine negative Wirkung auf Kinder.
Ich habe hier mehrere Fälle, da werden die Mütter immer wieder eingewiesen und es besssert sich gar nicht.
das sorgerecht wurde nicht geteilt. das sorgerecht wurde auf beide eltern ausgeweitet und es ist gemeinsam auszuüben. die fristen für widerspruch oder revision sind abgelaufen, die sache ist in sack und tüten. ob du damit einverstanden bist oder nicht, ist doch völlig unerheblich.
vielleicht drückst du das mal klarer aus: wie kommst du in den wohnbereich der kinder? lebst du mit der mutter der kinder in einem haus?
ansonsten solltest du dich fügen und das sorgerecht wie ein erwachsener ausüben. in der regel berührt es doch eh nur drei punkte im leben des kindes: taufe, bangeschäfte und weiterführende ausbildung. mehr unterschriften ist es nicht, die du benötigst oder leisten musst.
warum meinst du kein sorgerecht für die kinder zu haben die bei der mutter leben? warum wurde dir dies entzogen? wenn du da an der situation was ändern möchtest, wirst du klagen müssen. wenn dir das sorgerecht entzogen wurde, wird es gründe geben.
Weiterlesen macht Sinn.
Der depperte Richter hat beiden Elternteilen jeweils die alleinige Sorge über 2 Geschwister gegeben.
Es gibt leider auch manchmal völlig übergeschnappte Richter.
situation aktuell ist - die mutter drückt sich vor ihrer unterhaltspflicht und hat als beweis ein psychiatrisches gutachten über ihre beschränkte belastbarkeit eingereicht - das jugendamt sieht darin aber auch eine mögliche unfähigkeit in der erziehungstauglichkeit - in der sorgerechtsverhandlung hatte ich auf diesen zustand hingeweisen konnte diesen aber nicht beweisen. und mir wirft das gericht vor, ich würde die mutter als psychisch krank darstellen und das hätte einen schlechten einfluss auf die kinder.
die mutter drückt sich vor garnichts. wenn sie ein gutachten hat über eingeschränkte belastbarkeit, dann ist das völlig in ordnung. das jugendamt scheint ein bisschen dämlich zu sein, darin irgendeine erziehungsuntauglichkeit zu sehen. ja die mutter ist psychisch krank, kann daher nicht arbeiten gehen oder genügend arbeiten gehen und ist somit nicht leistungsfähig.
du hast also die möglichkeit unterhaltsvorschuss einzufordern bis sie irgendwann wieder zahlungsfähig ist. das wird wohl nicht der fall sein, da sie vorrangig ihre kinder die bei ihr leben ja auch noch versorgen muss. sie wird also auch bei vollzeit arbeit, weiter leistungsunfähig bleiben. zahlst du denn?
das eine hat mit dem anderen nix zu tun. zu beweisen wäre, dass du nun wieder erziehungsfähig bist und ein gutachten anzustreben, welches beweist, dass die mutter sich nicht um die kinder ausreichend kümmern kann. es sollte auch beweisen, dass du die kinder nicht manipulierst und beeinflusst. weiterhin wäre wichtig zu wissen wie alt die kinder überhaupt haben und ob sie schon gerichtlich um eigene meinung gefragt werden können. eine pflegefamilie kannst du nicht verhindern, da du für diese kinder nicht das sorgerecht hast.
die jungs, welche bei mir leben, sind über 12 - die mädels, welche bei der mutter leben, sind unter 12.
ich habe aber gehört, dass es einen vorschlag geben soll, dass unterhaltsvorschuss vorangebracht werden soll und für kinder über 12 weiter gezahlt werden soll und ohne die 72 monate. wei weit das gediehen ist, kann ich dir nicht sagen, aber google doch mal.
zwei kinder leben bei mir, zwei bei meiner ex - jeder hat für die dort lebenden Kinder alleiniges Sorgerecht - die Kinder wurden geteilt.
Was Deutschland alles möglich macht...
Ich mach mir Sorgen um meine Kinder, da die Mutter inzwischen per Gericht ein psychologisches Attest vorlegte, nach welchem sie "rezidivierend depressiv" ist. Die Familienhilfe läuft noch ca. 3 Monate, sollte diese einen negativen Bericht abgeben, besteht die Gefahr, dass die Kinder der Mutter in eine Pflegefamilie kommen.