Rettungsmesser fürs THW?
Hallo, ich suche für meine PSA im THW ein Rettungsmesser ( Gurtschneider ,Glasbrecher und kurze Klinge).
Da ich bei dieser Rechtslage aber nicht durch blicke ( was ist erlaubt ,was nicht) Frage ich euch. Kennt ihr ein Rettungsmesser was erlaubt ist , und man evtl. auch im Privat PKW haben darf?
LG reserveclaas
5 Antworten
Es ist wichtig zu wissen dass der Begriff "Reftungsmesser" im WaffG nicht vorkommt. Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderregelungen dafür. Jeder Hersteller der Messer als Rettungsmesser bewirbt betreibt nur Marketing.
Was darfst du also führen?
>Feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge sofern sie nicht als Waffe eingestuft sind.
>Klappmesser die nicht einhändig feststellbar sind sofern sie nicht als Waffe eingestuft sind.
>Am sichersten gehst du mit dem vom BKA als Rettungswerkzeug eingestufte Tool
Allgemein gilt:
Besitz:
Messer gelten grundsätzlich erst mal als Werkzeug und unterliegen keiner Altersbegrenzung.
Außer sie sind laut Waffengesetz als Waffe eingestuft, z.B. Dolch, Karambit, Bajonett, Springmesser ....Diese sind erst ab 18 erlaubt.
Es gibt auch Messer die in D absolut verboten sind, z.B. Butterfly, Faustmesser, bestimmte Spring&Fallmesser, getarnte Waffen...
Führen:
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Ganz einfach und mit diesen Messern bist du immer!! auf der sicheren Seite - du darfst sie sogar ptivat führen und nicht nur im Dienst:
Für Arbeiten mit Handschuhen, also wo man nicht soviel Gefühl in der Hand hat:
Wenn ohne Handschuhe und auch privat angenehmer zu führen:
Oder wenn du auf feste Klinge stehst und die Scheidean der Einsatzjacke gut befestigen kannst :
Oder ein recht günstiges Automatikmesser:
Wichtig ist zu wissen, dass diese - UND NUR DIESE!!! - Klingenform erlaubt ist bei Rettungsmessern wenn man sie privat führen will!
Irgendwelche Messer mit Glasbrecher und Gurtschneider auf die ein geldgeiler Verkäufer "Rettungsmesser" geschmiert hat reicht nicht aus. Privat geführt wurde eine Kontrolle zum Verlust so eines Messers und einer Strafe von 50-300€ führen..
Ein Nutzer hat ja schon einen Link mit diversen Ansprechungen gepostet. So kompliziert ist das gar nicht. Die meisten Rettungsmesser sind einhandmesser und deswegen darf man die nicht in der Öffentlichkeit führen. Richtig ist aber, wenn es ausschliesslich für den anerkannten Zweck benutzt wird. Du hast es bei der THW Ausrüstung und nutzt es nur im Dienst. Verschiedene Berufsgruppen haben ja auch Messer immer am dabei. Rollenspieler historischer Figuren dürfen dann auch mit nem Schwert rumlaufen,
Du musst nur klären, ob ihr und wenn ja welche privaten Gegenstände dabei haben dürft.
Man könnte noch gucken, ob man bei dem Messer den Daumenhebel /-pin abschrauben kann, dann ist man auf der sicheren Seite.
Ja die fallen aber meist darunter oder nicht? ja es gibt verschiedene Mechanismen...
Ist dem Gesetz egal welcher Mechanismus!
Es darf nur nicht mit einer Hand festgestellt werden können - da gibts sogar einern BKA Bescheid in dem eins mit Nagelhau ( also dieser Daumennagelrille) als "einhändig feststellbar" eingestuft.
Ging mir bei meiner Anmerkung nur darum, dass nicht jemand deinen Vorschlag umsetzt und dann Schwierigkeiten bekommt, weils ihm vor Gericht erklärt wird.
Und nur einhändig FESTSTELLBARE Messer darf man in der Öffentlichkeit nicht führen!
Ja aber die meisten Rettungsmesser sind doch mit einem Daumen aufklappbar und arretieren dann meist von selber mit einem weit verbreiteten Liner-Lock. Darum geht es hier doch oder? Allerdings ist es ein Werkzeug und man darf Tätigkeitsbezogen das Ding benutzen.
Da es wie im Bescheid des BKA festgestellt wurde kein Messer ist interessiert der 42a nicht, weil der nur einhändig feststellbare Messer gilt..
Und deshalb interessiert das "tätigkeitsbezogen" nicht bei Rettungsmessern mit dieser freigegebenen Klingenform (und nur für diese Klingenform!)
Wenn du ganz auf der sicheren Seite sein willst kaufst du dir eine Rettungsschere wie diese: https://www.rescue-tec.de/rescue-tec-Einsatzschere-Koeln.html
Den Glasbrecher kannst du in aller Regel ohnehin vergessen, der hilft bei moderen Fahrzeuge in aller Regel nicht mehr. Da hilft eher das resqme Rettungswerkzeug https://www.doenges-rs.de/produkte/feuerwehr-thw-ausrustung/werkzeuge-technische-hilfeleistung/gerate-fur-technische-hilfeleistung/pkw-lkw-rettung/nothammer-glaskorner/resqme-rettungswerkzeug.html
Und warum nicht gleich das PRT- XI ? Das kann man auch privat führen.
Das mit dem Daumrnpin ist nur dann brauchbar, wenn man sie dann nicht mehr mit einer Hand feststellen kann..
Im WaffG steht auch nichts von Öffnungshilfen - da steht, dass man einhändig feststellbare Messer nicht führen darf ( egal wie man sie aufkriegt mit einer Hand)