Resturlaub verfällt wegen Insolvenzverfahren der Firma?
Hallo! Bin aktuell in einer bescheidenen Lage... Die Firma in der ich angestellt bin hat seit letzten Monat Insolvenz beantragt...wir stecken also mitten in einem Insolvenzverfahren... Der Insolvenzverwalter meinte, dass der Resturlaub aller Mitarbeiter in das Jahr 2013 nicht mit übertragen werden kann. Aber ist das wirklich rechtens??? Immerhin habe ich noch 12 Tage Resturlaub. Aber nur weil meine Arbeitskraft nie vertreten werden konnte! Es ist also nicht mein Wille gewesen keinen Urlaub zu nehmen! Es war nie möglich! Und jetzt soll quasi zum Dank der Urlaub der mir zustehen würde einfach mal so verfallen. Ich finde das mehr als unfair und unmenschlich, zu mal ich alleinerziehend bin und Vollzeit arbeite, irgendwann möchte ich auch mal für meine Tochter da sein! Ich mache den Job gerne, aber ich möchte zumindest das was mir zusteht, schließlich habe ich x Wochen 6 Tage de Woche gearbeitet und 2 Monate kein Gehalt bekommen. Irgendwas muss doch da zu machen sein!!!????
3 Antworten
Urlaubsansprüche können auch nach (!) dem Eintritt des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Der Insolvenzverwalter kann (!) diese genehmigen. Urlaubsgeld ist aus der Insolvenzmasse zu bezahlen. Kann der Urlaub nicht mehr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden, fällt eine Urlaubsabgeltung in die Masseverbindlichkeiten. Das Urlaubsgeld wird in diesem Fall anteilig aus der Gesamtmasse entnommen.
http://www.arbeitsratgeber.com/insolvenz-arbeitgeber-0220.html
wenn er nicht übertragen will, muss er also zahlen .... (aus der Insolvenzmasse ...)
Der Urlaubsanspruch wird durch die Insolvenz des Arbeitgebers nicht berührt. Bestimmt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen des Arbeitgebers, hat er den Urlaub uneingeschränkt zu gewähren, da er mit Rücksicht auf § 113 InsO das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist fortsetzen muss, wenn der Arbeitsvertrag keine kürzere Kündigungsfrist vorsieht. Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis auch im Insolvenzfall fort.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/-fragen-zum-urlaubsrecht_003220.html
Die Insolvenz berührt nicht den Urlaubsanpruch - und damit auch nciht die Übertragungsmöglichkeit ins nächste Jahr ... der Urlaub ist entstanden und zu gewähren oder zu entgelten .... wobei man einem betroffenen Arbeitnehmer nur raten kann den Urlaub zu nehmen (und zwar möglichst schnell) weil um die restlichen Geldmittel (Konkursmasse) muss man sich später mit anderen Gläubigern streiten ....
Da der Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr bezogen ist, kommt zur Erfüllung nur eine Urlaubsgewährung in Betracht, die im Urlaubsjahr oder im Übertragungsfall im gesetzlichen oder tarifvertraglich zugelassenen Übertragungszeitraum zu einer Befreiung von der Arbeitspflicht führt.
Das Problem ist aber nunmal hier nicht vorrangig die Insolvenz, sondern dass Urlaub sich nach dem Willen des Gesetzgebers immer auf das Kalenderjahr bezieht und zum 31.12. tatsächlich verfallen kann. Wenn du also nun nicht beweisen kannst, dass du
a) den Urlaub überhaupt geltend gemacht hast und
b) der Urlaub dir aus dringenden betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnte (wozu regelmäßig keine personellen Engpässe gehören)
hast du in der Tat schlechte Karten auf eine Übertragung ins Folgejahr.
Im Zuge der Insolvenz wird der Insolvenzverwalter sich der Kosten für Alturlaub also mit großer Wahrscheinlichkeit vollkommen rechtmäßig entledigen können. Da bliebe noch der Klageweg, der unter Umständen dazu führen könnte, dass dir ein Schadensersatz zugesprochen würde. Und den kannst du dann zur Tabelle anmelden - sprich: du gehst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit leer aus und hast noch die Kosten für Anwalt und Gericht zu tragen.
Es wird dir also leider nicht viel anderes übrig bleiben, als den Verlust hinzunehmen -(
ausser das du ab sofort ncith mehr auf die abreits gehst, fällt mir da nichts ein. die firma ist zahlungsunfähig, auszahlen werdne sie es nciht
Schlechte Idee.
Die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag entfallen nicht durch die Insolvenz. Nach Antragstellung sind die Löhne immerhin drei Monate durch das Arbeitsamt gesichert und eine Diskussion mit der Agentur aufgrund Kündigung wegen Arbeitsverweigerung (Stichwort: Sperre ALG) muss man sich auch in und wegen einer Insolvenz nicht mutwillig antun.
Ja, aber dein Link bezieht sich nicht auf den Fall von Urlaubsübertragung ins Folgejahr.