Gaststättenkonzession und Insolvenz
Wenn man ein Insolvenzverfahren hat kann man dann trotzdem eine Konzession für eine Gaststätte bekommen??? Die INsolvenz war für eine frühere Gaststätte, die jedoch mit dem Ex- mann derjenigen geführt wurde und durch ihn verschuldet gewesen ist. Gibt es da eine Möglichkeit?
Und wie sieht es rechtlich aus? Könnte jemand anderes das auf seinen Namen laufen lassen und sie anstellen? Ich kenne mich da leider gar nicht aus...dass das beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müsste, versteht sich ja von selbst. wo kann man sich über die rechtlichen Dinge informieren oder wer kennt sich damit evtl schon aus?
Vielen Dank!
5 Antworten
Theoretisch sollte das kein Problem sein.
einige Behörden argumentieren da aber leider mit einer "mangelnden Zuverlässigkeit" und versagen dann grundsätzlich die gewerbl. Tätigkeit.
Der Inso-Verwalter muss die gewerbl. Tätigkeit aus der Inso-Masse frei geben.
Wenn der Inso-Verwalter grünes Licht gibt, musste die zuständigen Behörden abklappern.
Da Einfachste wird wohl sein, einen Strohmann als GF vorzuschieben.
DAnn hätte die Inso damit nix zu tun.
Wie immer "kommt es darauf an".
Eine ordnungsgemäß durchgeführte Insolvenz verbaut nicht automatisch die berufliche Zukunft.
Sobald Strafrecht ins Spiel kam, dürfte dies allerdings eine weitere Geschäftstätigkeit erschweren oder sogar unmöglich machen.
Außerdem muss i.d.R. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nachgewiesen werden, dass die finanziellen Verhältnisse geordnet sind. Das ist durch eine Insolvenz zwar nicht automatisch ausgeschlossen, die Überprüfung wird aber meist intensiver erfolgen als bei noch nicht vorbelasteten Antragstellern.
Ein Klient von mir wollte während seiner Regelinso auch wieder eine Konzession, die taten sich sehr schwer, nach einigen Telefonaten und einem Schreiben, was die RSB ist und das seine Pflicht ist zu arbeiten, hat er die Konzession erhalten.
Das Problem ist bei eine Insolvenz darfste ja keine Verträge abschliessen. d.h. du kannst kein Laden eröffnen um es jemand anderen weirter zugeben. Wenn dann umgekehrt du führst den Laden unter einen anderen Namen...
Demenstprechend ist die Frage nach dem Gaststättenkonzzesion überflüssig.
Um ein Schlupfloch zu finden müsste man wissen ist es Privat insolvenz oder Gewerblich ?!
und wenn gewerblich AG, oder GmbH?
wieso darf man keine Verträge abscxhließen? -der is doch nicht entmündigt.
Über rechtliche Dinge spricht man mit der Bank, der Brauerei und einem vertrauten Bekannten. Außergerichtlich versteht sich.