Rentner hat Midijob und Minijob,geht das?
Hallo,
ein Rentner hat 600 EUR Regelaltersrente. Seine Frau ist auch Rentnerin, sie kriegt so 300-400 EUR.
Er hat jetzt schon einen Midijob wo er 460 EUR verdient. Kann er jetzt noch einen Minijob annnehmen wo er 100 EUR verdient.
Also Rente+Midijob+Minijob.
Wie wäre das ganze steuerlich zu greifen? Kriegt er die 100 EUR aus dem Minijob auf jeden Fall Brutto für Netto ausgezahlt oder muß er da plötzlich Steuern für bezahlen?
5 Antworten
Menschen in Regelaltersrente dürfen so viel hinzuverdienen wie sie möchten.
Steuerlich werden der steuerpflichtige Anteil der Rente und die Einkünfte aus dem Midijob abzgl. der jeweiligen Werbungskosten zusammengefasst (Summe der Einkünfte).
Es werden Sonderausgaben wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht. Danach gibt es ein Ergebnis (Zu versteuerndes Einkommen).
Ist bei gemeinsamer Veranlagung das z.v.E. des Paares kleiner als 16.008,- € im Jahr fällt keine Einkommensteuer an.
Der Minijob hat steuerlich keine Relevanz WENN der Arbeitgeber diesen pauschal versteuert.
Hallo,
also da solltest Du unbedingt die Rentenversicherung befragen. Ich selbst bin EU-Rentner und darf maximal 400,-€ im Monat hinzu verdienen und 2 x im Jahr 800,-€. Kann aber gut sein, dass Du auch als Altersrentner nicht über 400,-€ hinzu verdienen darfst, sonst kann Rentenkürzung kommen. Aber das können die Dir genau erklären.
Weiter solltest Du Dich beim Finanzamt erkundigen, ab wann Du Steuern zahlen musst. Dass könnte nämlich knapp an der Grenze liegen, alles drei zusammen.
Wer Altersrente wegen Überschreitens der Altergrenze erhält, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Ein Minijob ist grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, dass der AG auf Abgabe einer "Steuerkarte" besteht, um die pauschale Steuer in Höhe von 2% des Arbeitslohns zu sparen. Die Anmeldung erfolgt immer bei der Minijobzentrale (Bundesknappschaft).
Der "Midijob" mit Arbeitslohn in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800 € ist steuerplficht und SV-pflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Zuständig ist die individuelle Krankenkasse des Mitarbeiters.
Hier geht es um die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den Arbeitnehmer.
Dieser Kommentar betrifft aber die Abgaben für den Arbeitnehmer!
Sowohl Mini- als auch Midijob müssen bei der Knappschaft angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist für die Steuern und Sozialabgaben verantwortlich. Ein weiterer Arbeitgeber wird dieses Risiko nicht eingehen wollen, weil er dann für die gesamten Abgaben (mit) haftet. Wenn der Rentner noch nicht das Regelrentenalter erreicht hat, wird außerdem alles über 400 € direkt von der Rente gekürzt.
Über65 kann er soviel verdienen wie er will, muss es aber selbstverständlich versteuern.
über 65 ist er ja schon.
Ob der Rentner diese Einkommen erzielen kann, hängt davon ab, ob er bereits älter als 65 ist. Wenn nicht, kann das die Rente mindern.
Die 100 € aus dem Mini Job erhält er dann ausgezahlt, wenn er einen Mini Job hat auf 400 € Basis, also ohne Lohnsteuerkarte. Diese Einkommen sind in jedem Fall steuerunschädlich, da sie unter der Freigrenze liegen. Dennoch müssen sie eine Steuererklärung abgeben, sofern mindestens einer der Jobs auf Lohnsteuerkarte läuft.
Ein Minijob ist keineswegs steuerfrei.Der ARBEITGEBER muss sowohl pauschale Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeitrag zahlen. Das ist auch gut so, sonst würden noch mehr versicherungspflichtige Stellen umgewandelt.