Einnahmen von Reitbeteiligung?
Hallo!
Ähm also ich habe vor auf mein Shetty eine Reitbeteiligung zu setzen :) Daher hab ich ein paar Fragen:
-Muss ich das beim Gewerbeamt anmelden o. Ä. ??? -Wie viel verlange ich im Monat ??? -Darf sich jeder auf mein Pferd setzen ??? -Wie ist das da mit Versicherungen ??? Poldi (mein Pony) ist für 100€ im Jahr versichert und ich glaube versteuert..???
Und ja.... antworten mal bitte in die Kommis ;*
5 Antworten
Da eine Reitbeteiligung ja nur einen Teil deiner Kosten auffängt, ist nicht mit einem Gewinn zu rechnen. Dementsprechend ist es kein Gewerbe und nicht anzumelden.
Wegen der Versicherungsfragen, solltest du in deine Vertragsbedingungen schauen.
- Wenn Du - außer den Einnahmen aus der Reitbeteiligung - keine weiteren (regelmäßigen) Einnahmen hast, gilt der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Denn Du hast beim Finanzamt immer einen Freibetrag an Einnahmen. So lange Du darunter bleibst, interessiert es das Finanzamt eigentlich recht wenig.
- Wie viel Du im Monat verlangen kannst, kann ich Dir leider nicht beantworten.
- Offensichtlich besteht eine (Tierhaftpflicht-) Versicherung. Schaue bitte in die Versicherungsbedingungen rein, ob noch weitere Reiter versichert sind. Ansonsten bespreche diese Frage mit der bereits bestehenden Versicherung.
Wenns nur ne Reitbeteiligung ist, machst du einen Vertrag, wo alles drin steht, was wichtig ist. Was sie darf, was nicht, wie oft, wie viel sie zahlt, was sie tun muss etc. Vorlagen gibts im Internt.
Versicherung musst du mal gucken, ob bei dir Fremdreiter mit drin sind und in welchem Umfang. Oder einfach mal die Versicherung anrufen, dein Vorhaben schildern und fragen.
Gewerbe musst du nicht anmelden.
Wie viel verlangen.. also ich zahle im Monat ungefähr 350,- für mein Pferd. 350€ (Monat) / 30 (Tage) = 11,66 (Kosten für Pferd pro Tag)
Wenn die RB 3x die Woche kommt, müsste man 11,66€*12 (Tage im Monat, die sie da ist) = 139,92€.
Damit hätte sie dann die Kosten übernommen für die Tage, die sie da ist. hängt natürlich auch davon ab, ob sie zb ins Gelände darf, ob der Stall eine Halle hat usw usw..
Du weißt aber, dass man auf das Shetty nichts über 1,30m und über 25-30kg maximal setzen kann? Und finde mal jemandem in dem Kaliber (die sind dann ungefähr 5 oder 6?), die das Pferd nicht kaputt reiten..
Ich würde lieber eine Pflegebeteiligung anbieten.
Oke Pflegebeteiligung klingt auch gut ;)
Also du musst das nicht anmelden :) Denkanstoß mit dem/der einem persönlichen Vertrag machen aber das könnt ihr persönlich machen. Du müsst schauen ob du eine Reitbeteiligung Versicherung hast oder bei deinem Paket dabei ist. Du kannst es ja auch ohne das pony gehört dir aber fals was ist kommst du so besser weg wenn was passiert Ich würde nicht soviel verlangen es ist ja m shetty so bis 30€ Lg alina🎀
Alles klar dankeschön .
Meiner Meinung nach, sollte man für eine Reitbeteiligung kein Geld nehmen, weil man genügend Geld für sein Pferde haben sollte! Ich sehe Reitbeteiligungen als Unterstützung im Stall und im meine Pferde zu bewegen.
Natürlich habe ich genug geld aber ich würde meinen Eltern trotzdem etwas dazu geben damit sie sehen wie sehr ich es möchte. Wenn es nach dem geld ginge hätte ich schon einen ganzen Pferdestall :o
Feedback zu - 1 - Wolltest Du witzig sein? Nicht gelungen, schade. Denn es gilt auch: Wo kein Richter, da kein Urteil. Würde meinen, dass das eine ggf. vorhandene Schuld nicht in unschuldig wandelt. Der Umkehrschluss ist aber auch leider nicht, dass ein Urteil immer korrekt in der Sache ist. Also unschuldig verurteilte oder schuldig frei gesprochen gibt es ja auch.
Einnahmen unter einem Freibetrag sollte man immer erklären. Denn der Freibetrag zeigt nur an, dass es eine Steuerpflicht grundsätzlich für diese Fälle gibt. Die Unterschreitung des Freibetrages und gleichzeitige Nicht-Erklärung führt zu einem untauglichen Versuch der Steuerhinterziehung. Das wird nicht als Irrtum gesehen. Auch wenn es auch einem Irrtum passiert. Und die Antennen beim Finanzamt werden jedenfalls gegenüber der Zeit vor der Kenntnis dieses Irrtums gespitzt. Das bedeutet Rückfragen an Steuerpflichtige oder Kontrollmeldungen an die Finanzämter anderer Beteiligter.
Also unter dem Strich würde ich da ganz vorsichtig sein.
Außerdem hilft die vollständige Erklärung. Nimm den Fall eines Übungsleiters in einem Sportverein. Stell Dir vor, dass der so jedes Jahr etwa 80% des Freibetrages bekommt. Der die sogar spendet. Alles richtig ausgeführt. Jetzt wird ein anderer Übungsleiter krank und unser Kumpel hier übernimmt. Der bekommt jetzt einen Euro mehr, als der Freibetrag hoch ist. Weil er über Jahre diese Einnahmen gar nicht erklärt hat, trägt er auch diese 100% Plus 1 Euro nicht ein.
Jetzt kann es aber ganz dumm laufen: Zwar hat er wieder alles gespendet, kommt aber in der Steuertabelle einen Schritt hoch. Und weil es so negativ läuft hat er seinen Spendenhöchstbetrag anderweitig bereits über erfüllt. Und jetzt? Daher mein Tipp: Immer erklären, auch solche Beträge. Außerdem kommt irgendwann die Rückfrage - Wie hoch waren die Einnahmen aus... Bei einem Verein kann man noch fragen. Es gibt aber auch Situationen, wo man die Beträge nicht noch einmal bestätigt bekommen kann... Das ist alles nicht schön, glaub mir. Eine Menge Schweiß und Nerven kostet es auch...
Übrigens: Sogar steuerfreie Einnahmen werden manchmal nachgefragt. Da baut sich jemand ein Haus oder kauft eine Wohnung. Da wird erst einmal nachgefragt: Wie haben sie das bezahlt? Wo kamen die Mittel her und wurden die dort versteuert? Wer jetzt einen großen Haufen Schwarzgeld genommen hat, der kommt jetzt in Schwierigkeiten. Aber auch wenn er den Euro-Jack-Pot geknackt hat, dann will das Finanzamt einen Beleg der Lotto-Zentrale sehen. Und dann fragen die sofort weiter. Wie wurde das Geld angelegt? Wie ist es angelegt? Und der Hinweis, dass die Gewinne aus dem Lottogewinn zu einer Einkommenssteuer führen können. Da steht dann auch gleich: Anpassungsanträge für die Einkommensteuervorauszahlungen stellen. Weil sonst wäre auch das Steuerhinterziehung.
Vieles wird komisch gesehen. Weil sich einfach hinter einem Vorhang ein langer Rattenschwanz versteckt. Den Satz "wo kein Kläger, da kein Richter", den kann man wenn überhaupt nicht gegenüber dem Staat anwenden, denn da gibt es gern mal aufs Auge. Also wenn der Staat es schafft.