reifen.com, nehmen autoreifen nicht zurück?

7 Antworten

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Habt ihr nur Reifen oder Reifen mit bestimmten Felgen bestellt? Dann wäre es nämlich extra für euch so gemacht worden.

vogerlsalat  22.04.2014, 11:39

Hab mir mal die Seite angeschaut und die AGB´s von reifen.com gelesen, hier hab ich dir den springenden Punkt herauskopiert:

Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:42
@vogerlsalat

okax, das heißt also die müssen die nicht zurücknehmen und das ist auch gestezlich alles so richtig ?

Tillmann1  22.04.2014, 11:44
@suessemaus33333

So scheint es, würde ich so sehen. Alles andere liefe auf ein Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang hinaus...

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:47
@Tillmann1

okay danke für deine Informationen! Ich glaube das Gerichtsverfahrne ist es uns dann nicht wert ;)

vielleicht will die ja bei E-bay irgendjemand :/

vogerlsalat  29.04.2014, 18:10

Danke für den ★

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:35

komplett räder.

Wenn Gewerke für einen Kunden extra angefertigt werden (Einzelanfertigung), dann gilt dafür nicht die gesetzliche Widerrufsfrist. Siehe § 312d Absatz 4 BGB.

Kann der Händler jedoch diese Einzelanfertigung problemlos demontieren und einzeln verkaufen, dann gilt Absatz 4 nicht.

Das steht in der Regel auch so in den AGB.

Ausschluss des Widerrufsrechts:

Gemäß § 312d BGB ist ein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nach Kundenspezifikation ausgeführt werden. Darunter fallen alle Lieferungen von Kompletträdern, die wir extra für jeden einzelnen Kunden produzieren.

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:40

okay also müssen wir die selber demontieren oder haben wir "Pech gehabt"?

qugart  22.04.2014, 11:44
@suessemaus33333

Ihr habt Pech gehabt, da ihr die AGB nicht gelesen habt.

Ob ihr das demontieren könnt ist unerheblich. Die Frage ist, ob der Händler die Einzelteile auch zu dem Preis verkaufen kann. Offensichtlich ist das nicht so. Ansonsten würde der Händler die Reifen ja zurücknehmen. Dem ist es egal, ob er die euch oder jemand anderem verkaufen kann. Gibt es jedoch keinen anderen, dann müsst ihr die Einzelanfertigung abnehmen und bezahlen.

Anton96  22.04.2014, 11:59
@suessemaus33333

Es sollte einem schon klar sein das eine Felgen Reifen Kombination in aller Regel eine Spezialanfertigung ist. Nur wenn ihr ein komplettes Rad kauft das nicht extra für euch zusammen gestellt wurde hatte ihr eine Chance auf Rückgabe.

wenn diese extra für dich produziert wurden, besteht keine Rücknahmepflicht. Das gleiche gilt für Möbel oder sonstige Dinge die extra angefertigt wurden und keine Massenware sind....

Bei einem Onlinekauf kann innerhalb von 14 Tagen die Ware zurück geben.

Tillmann1  22.04.2014, 11:38

Aber nicht, wenn es sich um eine Sonderanfertigung für den Kunden handelt (§ 312d Abs. 4 BGB). Und genau darum geht es in der Frage...

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:39
@Tillmann1

also was is denn nun richtig ?

qugart  22.04.2014, 11:40
@suessemaus33333

Richtig ist §312d Absatz 4.

Es handelt sich um eine Einzelanfertigung, folglich ist der Widerruf ausgeschlossen.

Tillmann1  22.04.2014, 11:43
@suessemaus33333

Kann Dir hier letztlich vermutlich niemand beantworten. Sowohl bei den Reifen als auch bei den Felgen dürfte es sich um Massenware handeln, für die ein Widerrufsrecht gilt. Die Frage ist, ob allein das Aufziehen der Reifen auf die Felgen ein auf Kundenwunsch gefertigtes Produkt generiert...

Im Zweifel würde ich aber sagen, Du hast KEIN Widerrufsrecht...

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:48
@Tillmann1

danke Euch :)

Anton96  22.04.2014, 11:51
@Tillmann1

Das Problem wird sein das man Reifen nicht ohne erheblichen Wertverlust von der Felge ziehen kann. Das gleiche gilt für die Felgen.

Droitteur  22.04.2014, 12:44
@suessemaus33333

Es handelt sich nicht um eine Sonderanfertigung, wenn einfach nur zwei Teile aufeinandergesetzt wurden; war auch bereits vor Gericht.

DerCAM  22.04.2014, 15:38
@Droitteur

Wenn die dann aber aneinander angepasst wurden (auswuchten), sind wir ganz schnell wieder bei der Spezialanfertigung.

Droitteur  22.04.2014, 15:40
@DerCAM

Natürlich lässt sich über alles streiten, vorschnell eine den Widerruf auschließende Behandlung würde ich aber nicht annehmen - dies tut reifen.com schon zur Genüge ;)

qugart  22.04.2014, 11:37

Nur wenn die Bedingungen des §312d BGB erfüllt sind.

suessemaus33333 
Beitragsersteller
 22.04.2014, 11:37

das kenne ich auch so. aber deren argument war halt dass sie sie extra zusammengestellt haben (komplett-räder) und deshalb nicht zurück nehmen. und das wohl auch so in der Widerrufsbelehrung steht, das sie von der Rückgabe ausgeschlossen sind...

ich geh mal davon aus das die die reifen zurücknehmen müssen wenn es klar ist das die nicht verbaut waren es gibt doch ein rückgaberecht und falls die das nicht möchten, solltest du mit anwalt drohen

und mit presse, Zeitung oder funk und fernsehen ist ja keine gute werbung für reifen.com

am telefon versuchen die immer gern die leute abzuwimmeln weil es ja unkosten für sie bedeutet wenn die die reifen zurücknehmen.

reifen zusammengesellt was soll das denn sein ?? ein reifen ist ein reifen da kann man nix zusammenstellen

und wenn dann muß das in den kaufbedingungen gestanden haben

nicht unterkriegen lassen , geld zurückbuchen von der bank aus und streß machen