Rechtslage: Nachbar bestellt Essen, ich nehme es an.
Wenn mein Nachbar essen bestellt und der Lieferant fälschlicherweise bei mir klingelt und ich das Essen annehme, um es selber zu essen, ist das in irgendeiner Weise strafbar?
6 Antworten
@ rockerholic
Wenn das Essen für deinen Nachbarn geliefert wird und du dir das unter den Nagel reißt, ist das nicht nur schäbig und unfair, sondern im Grunde genommen Diebstahl!
Oder hast du denselben Namen wie dein Nachbar?
Wenn du etwas bestellst, du bist nicht da und dein Nachbar behält das, würde dir das gefallen?
Alleine schon an so etwas zu denken und dann noch die Frage zu stellen ist daneben.
sondern im Grunde genommen Diebstahl!
Wo siehst du den Diebstahl?
Das Eigentum vom Essen geht beim Lieferservice ja in der Regel erst in dem Moment über wo ich das Essen in Empfang nehme und bezahle.
Das man hier gleich so angegriffen wird. Das es schäbig ist, ist mir durchaus bewusst. Ich wollte nur lediglich wissen, was die Rechtslage dazu sagt.
Rechtlich gesehen ist zwar vermutlich ein Kaufvertrag zwischen dem Nachbarn und dem Lieferanten geschlossen worden, aber das Eigentum an dem Gericht geht erst durch Einigung und Übergabe an ihn über (§ 929 BGB), was noch nicht erfolgt ist. Der Lieferant schuldet dem Nachbarn also weiterhin das Essen und dieser dem Lieferanten das Geld.
Durch die Übergabe der Ware gegen Zahlung des Kaufpreises an den falschen Kunden kommt zunächst ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Der Lieferant könnte diesen theoretisch anfechten wegen arglistiger Täuschung, allerdings wird ihm das wenig nützen, dadas Essen ja mehr zu gebrauchen ist, wenn es ubüberhaupt noch existiert. Er kann aber Schadenersatz verlangen, zum Beispiel wegen des Reputationsverlustes beim Nachbarn.
Außerdem hat der falsche Kunde einen Betrug begangen, da er so getan hat, als habe er die Ware bestellt. Das kann in der Theorie eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Faktisch wird das Ganze aber wohl eher die Auswirkung haben, dass der Nachbar sein Essen eine halbe Stunde später bekommen wird und fürderhin kein freundliches Wort mit dem A...loch reden wird, das ihn so hat hungern lassen.
Aber er hat die Sache doch bereits aussortiert und zu einer Stückschuld konkretisiert, ist jetzt Unmöglichkeit eingetreten? Fragen über Fragen ;)
Ich muss zugeben, daran habe ich nciht gedacht. :) Aber zum Glück ist es nicht ganz richtig, denn zur Stückschuld wird es erst, wenn der Lieferant "das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan" hat (§ 243 II BGB). Das hat er ja noch nicht, denn zur Leistung gehört nicht nur die Herstellung, sondern die Lieferung bis an die Wohnungstür. :)
Den sehe ich hier wiederum nicht, da es an einem Vermögensschaden mangelt.
Das sehe ich, wie weiter unten ausgeführt, anders. Aber wir werden es wohl nie erfahren, wie ein Richter das bewerten würde, weil das wohl kaum jemals zur Anklage gebracht würde.
haha ist das lustig, sowas hab ich ja noch nie gehört...was bist du denn für einer...ich würd das schon deshalb nicht machen weil das Aussuchen doch das Beste an der ganzen Bestellerei ist. Das ist bestimmt kein Diebstahl, aber ganz schön fies ist es schon...wieso bestellst du denn nich selber was? bezahlen musst du es doch so oder so, und ein Nachbar der Dich hasst ist auch nicht so schön.
Hab ich geschrieben, dass ich das gemacht habe?
ne aber wie kommst du denn dann drauf?
Ich habe mir lediglich die Frage gestellt, wie die Rechtslage dazu ist. Abgesehen, davon, dass es dreist ist, dürfte nichts daran illegal sein. Man bezahlt ja schließlich dafür, hat es nur nicht bestellt. Wenn der Lieferant jetzt fragen würde: "Sind Sie Herr Sowieso" und man das bejahen würde, dann würde es ja Betrug oder Namensmissbrauch oder sowas in der Art sein. Wenn er allerdings nur fragt, haben Sie Essen bestellt und man sagt ja, das wäre schonwieder was ganz anderes. Es hätte ja auch sein können, dass man selbst UND der Nachbar, etwas vom selben Restaurant bestellt hätte. So nun kommt die Lieferung vom Nachbarn früher an und der Lieferant klingelt falsch. Man nimmt das Essen an und merkt, dass es das falsche Essen ist, dann wäre es nicht mal Dreist, man hat es nur nicht gewusst. Es ist ja was anderes, als würde mein Nachbar sich irgendetwas aus dem Internet bestellen und zahlt es per Lastschrifteinzug oder Überweisung. Dann hat er ja dafür bezahlt und wenn ich es dann annehme und ihm nicht übergebe ist es Diebstahl. Aber beim Essen zahle ich ja selber dafür und mich interessiert halt ob es irgendwo ein Gesetz o.ä. dafür gibt, dass das regelt.
Betrug wird es wohl kaum sein, dafür fehlt es an einem Vermögensschaden für den Betroffenen, er bekommt die Ware ja bezahlt.
Er ist aber weiter in der Lieferpflicht, muss nun schnellstens ein neues Essen herstellen und liefern, mit einer Extratour womöglich, und erleidet außerdem einen Reputationsverlust. Das ist schon ein Vermögensschaden.
Er hätte ihm das Essen ja niemals verkauft, wenn er nicht über die Identität des Käufers getäuscht worden wäre.
Wenn der Lieferant jetzt fragen würde: "Sind Sie Herr Sowieso" und man das bejahen würde, dann würde es ja Betrug oder Namensmissbrauch oder sowas in der Art sein
Eine Täuschungshandlung liegt bereits darin vor, dass er nicht widerspricht. Es liegt ja auf der Hand, dass die Lieferung für einen anderen bestimmt ist. Dazu muss man nichtexpizit lügen.
Wenn Du es auch bezahlst, dürfte die Sache wohl problemlos sein, ausser dass Deinem Nachbarn der Magen knurrt....
Wenn Du weisst, dass es für Deinen NAchbarn ist, und Du Dich für diesen ausgibst ( ja, ich bin Herr Meyer...) ist es Betrug. Aber der Lieferant will das Geld von Dir haben, wenn Du zahlst, ist der FAll nicht mehr so einfach.
Ich hatte eben diesen Fall. Nur habe ich das Essen nicht angenommen (bin ja kein Unmensch). Mir kam nur halt die Frage auf, was wäre wenn ich es doch angenommen hätte und nach einen Namen hat der Lieferant auch nicht gefragt, sondern nur ob ich Essen bestellt hätte. Zumal mein Name auch auf dem Klingelschild steht. Entweder kann der Lieferant nicht lesen oder der Name wurde bei der Bestellung nicht genannt. Soweit könnte mir also nichts passieren, allerhöchstens nur Ärger mit dem Nachbar, wenn er es heraus bekommt.
Aber er hat die Sache doch bereits aussortiert und zu einer Stückschuld konkretisiert, ist jetzt Unmöglichkeit eingetreten? Fragen über Fragen ;)
Den sehe ich hier wiederum nicht, da es an einem Vermögensschaden mangelt.