Kann mir mein Nachbar den Strom unterbrechen?
Ich wohne in einem Neubau (Eigentumswohnanlage) von 2015 zur Miete. Nachdem ein anderer Wohnungseigentümer, der unter mir wohnt, sich ständig über Trittschall beschwert hat, wurde ein Gutachten gemacht. Ergebnis: mit dem Trittschall ist alles okay.
Daraufhin fing der Terror an: ständige Beschwerden, z.B. über falsche Balkonkästen. Dann klopfte er mir ständig an die Wände und plötzlich hatte ich oft Müll im Briefkasten...ect.
Nun habe ich seid kurzem Stromausfälle, immer nur ein paar Sekunden. Aber es reicht, dass ich viele Geräte neu einstellen muss. Nach Rücksprache mit anderen Nachbarn, bin nur ich betroffen. Hierzu muss ich erwähnen, dass der Sicherungskasten in meiner Wohnung ist. Die Stromzähler sind unten im Keller.
Nun war wieder kurz Stromausfall und ich bin einfach mal in den Keller und da kam mir dieser Nachbar entgegen. Ansprechen konnte ich ihn darauf nicht, denn er redet nicht mehr mit mir.
Nun meine Frage an die Techniker: kann ein Nachbar mir in einem Neubau den Strom abstellen bzw. unterbrechen? Falls ja, wie ist das möglich?
4 Antworten
Das ist sehr warscheinlich, daß er es war: Im Keller gibt es bei den Zählern auch Hauptsicherungen für deine Wohnung, die man kurz schalten muss, um bei dir die beschiebenen Störungen hervorzurufen. Du solltest unbedingt in einen Brief vom Anwalt investieren. Ohne jede Gegenwehr wirds garantiert nur schlimmer! Der Eigentümer sollte übrigens auch informiert werden.
Das einfachste wäre: Sofort mit einem Zeugen in den Keller. Wenn euch stetig der Nachbar entgegen kommt, ist das Beweis genug... => Eine Cam zu installieren ist in D gesetzlich nicht abgedeckt.
Hartgesottene würden Gleiches mit Gleichem vergelten 😎
Ganz sicher das. in eurem Zählerkasten sind bestimmt unterhalb der stromzähler drei dicke sicherungsautomaten, die sogenannten Zählerzugangsautomaten oder auch SLS Schalter. es kann genauso gut auch sein, dass an den zählerabgängen noch Hauptschalter oder vorsicherungen etc, sind die der Nachbar natürlich problemlos erreichen kann.
Hat er keine Handschuhe getragen, ließen sich dort sicherlich auch fingerabdrücke sichern.
die frage dabei ist nur, wie man hier am gescheitesten vorgehen soll.
strafrechtlich kommen hier eine sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch in frage... für die sachbeschädigung muss eine sache nicht unbedingt einen physischen schaden erleiden, es reicht auch, wenn sie (zeitweilig) in ihrer funktion beeinträchtigt ist. z.B. wenn du am PC sizt und deine nicht gespeicherte arbeit futsch ist etc...und der hausfriedensbruch? nun, auch wenn der zählerschrank nicht zum angemieteten wohnraum besteht, so ist der bereich um deinen stromzähler letzten endes teil deines haushaltes und dem entsprechend hat daran ohne deine erlaubnis eigendlich niemand was zu suchen.
ausnahmen sind maßnahmen des energieversorgers z.B. eine versorgungssperre oder wenn wegen wartungsarbeiten abgeschaltet werden muss.
die frage ist nur: was bringt es? wäre vielleicht gut, wenn ihr irgendwo einen unabhänigen dritten findet, der mal zwischen euch vermittelt. gelingt das nicht, würde ich mich bei der eigentümergemeinschaft mal offen über das gebahren des nachbarn beschweren. geht das so weiter, kann es dem lieben nachbarn duchaus blühen, dass er zum auszug / verkauf genötigt werden kann.
lg, Anna
Er schaltet die Sicherungen im Zählerbereich ab.
Bei einem Neubau sollten sogenannte "Selektive Leitungsschutz Schalter" vor dem Zähler verbaut sein. Die sehen aus wie große Sicherungen, wie die, die Du in der Wohnumg hast, halt nur größer.
Einmal kurz runter und wieder rauf die Sicherung und schon ist Dein beschriebens Problem da.
Ohne genau zu wissen wie es bei Dir abgesichert ist, kann ich Dir schlecht Tipps geben wie Du dich schützen kannst, aber es gibt sicher eine Lösung.
Benachrichtige den Energieversorger,die überprüfen das.Normal ist das jedenfalls nicht,selbst wenn der Nachbar nichts damit zu tun hat.
Ja, meinem Eigentümer hab ich schon Bescheid gegeben. Der ist ja mit diesem Herrn auch schon im Klinsch, weil der ihm die letzten Mieter vertrieben hat.
Ich hab auch eine Rechtschutzversicherung....nur ich weiß nicht, wie ich das beweisen soll, dass er das macht.