Wer haftet bei Namensgleichheit?
Wenn zwei mit dem gleichen Namen, z.B. Hans Müller, im selben Haus wohnen, kommt es sicher ständig vor, dass Post falsch zugestellt wird. Wenn nun wichtige Post (Rechnungen oder Vorladungen) vom Postboten in den falschen Briefkasten geworfen werden und somit irgendeine Frist überschritten wird, wer ist dann verantwortlich?
- Der Postbote, weil er in den falschen Briefkasten eingeworfen hat
- Der 'falsche' Hans Müller, weil er dem 'richtigen' nicht Bescheid gesagt hat oder
- der 'richtige' Hans Müller, weil er wissen sollte, dass im gleichen Haus ein Namensvetter wohnt und er nichts unternommen hat, damit keine Verwechslungen passieren.
9 Antworten
ich würde den Behörden und Ämtern etc Bescheid geben das du z.B. im 5 OG wohnst. Dann passiert sowas auch nicht mehr. Zwecks Haftung kann man sich vor Gericht bestimmt über Jahre streiten. Es beruht hier nunmal auf Gegenseitigkeit.
Die Post ist haftbar. Sie hat die Briefe korrekt zuzustellen. Wenn 2 Hans Müller im Haus wohnen, dann muss die Post klären, welcher der Richtige ist.
Ich hatte das Problem mal bei einem Nachhilfeschüler. Der Familienname stand an 3 KLINGELN im GLEICHEN HAUS.
Wenn es sich um amtliche Fristen handelt gilt, dass diese erst beginnen, wenn der Brief "wirksam zugestellt" wurde. Dies kann nicht an den falschen Hans Müller sein.
Somit kann man bei dem Amt einen Antrag auf "Wiedereinsetzung des vorherigen Standes" stellen. In dem o.g. Fall dürfte diesem auch statt gegeben werden.
Da Hans Müller sicher sieht, daß sein Name auf zwei Klingelknöpfen und zwei Briefkästen steht, sollte er einen Adresszusatz verwenden wie z.B. 3.Stock, Wohnung sieben o.Ä.
Ich würde auf Nummer 2 tippen. Selbstverständlich darf ich Post öffnen, die an mich, also "Hans Müller" gerichtet ist. Kann ich am Inhalt aber erkennen, dass er nicht für mich ist, dann habe ich die Post dem richtigen Hans Müller zu übergeben. So etwas ähnliches ist auch bei mir schon passiert. Da stand nur H. und der Nachname..Und im Nebenhaus wohnt auch ein H ... Er hat mir den Brief dann gebracht.