Wer haftet bei Namensgleichheit?

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ich würde den Behörden und Ämtern etc Bescheid geben das du z.B. im 5 OG wohnst. Dann passiert sowas auch nicht mehr. Zwecks Haftung kann man sich vor Gericht bestimmt über Jahre streiten. Es beruht hier nunmal auf Gegenseitigkeit.

Die Post ist haftbar. Sie hat die Briefe korrekt zuzustellen. Wenn 2 Hans Müller im Haus wohnen, dann muss die Post klären, welcher der Richtige ist.

Ich hatte das Problem mal bei einem Nachhilfeschüler. Der Familienname stand an 3 KLINGELN im GLEICHEN HAUS.

Wenn es sich um amtliche Fristen handelt gilt, dass diese erst beginnen, wenn der Brief "wirksam zugestellt" wurde. Dies kann nicht an den falschen Hans Müller sein.

Somit kann man bei dem Amt einen Antrag auf "Wiedereinsetzung des vorherigen Standes" stellen. In dem o.g. Fall dürfte diesem auch statt gegeben werden.

Da Hans Müller sicher sieht, daß sein Name auf zwei Klingelknöpfen und zwei Briefkästen steht, sollte er einen Adresszusatz verwenden wie z.B. 3.Stock, Wohnung sieben o.Ä.

Ich würde auf Nummer 2 tippen. Selbstverständlich darf ich Post öffnen, die an mich, also "Hans Müller" gerichtet ist. Kann ich am Inhalt aber erkennen, dass er nicht für mich ist, dann habe ich die Post dem richtigen Hans Müller zu übergeben. So etwas ähnliches ist auch bei mir schon passiert. Da stand nur H. und der Nachname..Und im Nebenhaus wohnt auch ein H ... Er hat mir den Brief dann gebracht.