Erste Wohnung - mit Eltern!?

2 Antworten

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In der Regel reicht die schriftliche Bürgschaft aus. Es kommt aber natürlich immer auf den Vermieter an, aber ich persönlich habe das nie erlebt.

Ich habe zeitweise sogar absolut problemlos in Wohnungen/Zimmern gewohnt, ohne den Vermieter je selbst gesehen zu haben. Da lief alles schriftlich.

Ansegisel  06.03.2017, 10:21

Vielen Dank für den Stern!

gigigi2 
Beitragsersteller
 06.03.2017, 10:20

Danke für die Antwort. Würde das auch in einer größeren Stadt so sein?

Ansegisel  06.03.2017, 10:23
@gigigi2

Ja, na klar. So eine Bürgschaft ist ja ein rechtsgültiges Dokument und in der Regel haben die Vermieter auch schon reichlich Erfahrung mit der Vermietung an Studenten.

Ich würde sogar mal behaupten, dass es vielen Vermietern ganz recht ist, wenn die Eltern nicht noch die ganze Zeit mit herumspringen und die Wohnung kritisch beäugen ;)

Es kann ohne weiteres sein, dass der Vermieter den "Bürgen" persönlich kennen lernen will.