Ist das der aktuelle Abzweigungs Antrag?
Ich werde bald in eine eigene Wohnung umziehen und mir wurde vorschlagen das ich einen Abzweigungs Antrag bei der Familien Kasse machen soll. Hab mal im Internet geschaut und habe den als PDF gefunden. Ist der aktuell bzw das richtige dafür? Wenn nicht wo kriege ich einen aktuellen her? (Familienkasse ist nicht um die ecke) LG
5 Antworten
Wofür einen Abzweigungsantrag? Verweigern Dir Deine Eltern den Unterhalt, obwohl sie leistungsfähig sind.
Denn eine grundsätzliche Voraussetzung für die Auszahlung des KG an "Kinder" ist, dass diese keinen Unterhalt oder weniger als das Kindergeld gezahlt bekommen.
Ansonsten kannst Du dieses Formular nutzen.
Leider können meine Eltern kein Unterhalt zahlen. Die vom Amt meinen es wäre besser so sonst kommen die Villeicht auch mal durcheinander deswegen. Aber ich frage zur Sicherheit nochmal genau nach. LG
Um zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden, solltest Du dann gleich einen "Zweizeiler" Deiner Eltern beifügen, worin diese der Auszahlung an Dich zustimmen und bestätigen, das sie keinen Unterhalt leisten können.
Dies ist insbesondere dann anzuraten, wenn weitere kindergeldberechtigte Kinder zu berücksichtigen sind.
Ja das sind die richtigen !
Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind und du dich gut mit ihnen verstehst,dann sollten deine Eltern gleich formlos in einem kurzen Schreiben bestätigen das sie keinen Unterhalt an dich leisten,denn sonst kann das ganze dauern.
Deine Eltern werden nämlich in der Regel erst einmal angeschrieben,dass komplette Kindergeld wird dann nach Eingang deines Antrages auf Abzweigung vorläufig eingestellt und dann müssen sie nach Fristsetzung eine Auskunft über evtl.erbrachten Unterhalt an dich an die Familienkasse geben,erst wenn das dann von den Eltern eingegangen ist wird die Sache weiter bearbeitet.
Wenn dir dann das Kindergeld zugesprochen wird,gibt es dann eine Nachzahlung ab der vorläufigen Einstellung.
Es ist doch viel einfacher und mit weniger Aufwand verbunden, wenn Deine Eltern einen Dauerauftrag in Höhe von 192,-- EUR/Monat erteilen.
Deine Eltern können es dir doch auch direkt überweisen.
Ja genau ;-)
Laut "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse genügt folgendes:
Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es volljährig ist und für sich selbst sorgt.
Nachzulesen auf Seite 34 unter dem Punkt 13