Reha- Arztbericht Gegendarstellung schreiben - wie am besten?
Hallo Community! Ich habe folgendes Problem: Im Jahr 2013 war ich 3 Wochen zur Reha, die von der Krankenkasse finanziert wurde, da ich schon Rentner bin. Nach nunmehr 6 Monaten habe ich den Abschlussbericht für das Versorgungsamt gebraucht und mir eine Kopie vom Hausarzt geholt. Und siehe da: Einige Punkte in diesem Bericht sind fehlerhaft bzw. sogar unwahr (z.B. ich sei Raucher - bin es aber nicht; 2. ich nehme XY Tabletten - nehme sie aber nicht usw.). Da die Reha von mir nach 3 Wochen beendet wurde, da ich mich nicht gut aufgehoben fühlte und die Ärztin mich kaum verstand (war eine Ausländerin/ Arztgespräche fanden teilweise in Englisch statt), davon ist nicht die Rede - ich hatte zwar 3 Wochen erst einmal genehmigt bekommen - die Klinik wollte aber gerne, dass ich länger bleibe. Aus besagten Gründen habe ich die Verlängerung nicht angenommen und bin regulär nach 3 Wo. abgereist. da die Rehamaßnahme nicht den gewünschten Erfolg hatte, wäre ich gerne in absehbarer Zeit erneut zur Reha - allerdings ist dies regulär erst nach ca 2 Jahren möglich. Da aber nun ein Bericht vorliegt, der in einigen Teilen nicht den tatsachen entspricht, würde ich gerne eine Gegendarstellung schreibenund an die Kasse schicken. Evtl. mit dem Erfolg, dass eine erneute Reha vor Ablauf von 2 Jahren stattfinden kann. ich mache diese Reha nicht aus Jux, sondern weil ich sie gesundheitlich benötige. Meine Frage: Wie kann man so eine Gegendarstellung schreiben? Soll die direkt an die KK oder an die Klinik? Ich habe mir gedacht, das ich nach der üblichen Anrede damit beginne, dass ich den Absatz aus dem Arztbericht schreibe und dahinter meine Stellungnahme dazu......... Am Ende die Bitte, den Sachverhalt zu überprüfen. Hat jemand noch eine andere Idee? Wäre nett, wenn ihr etwas mitteilen könntet!
3 Antworten
Hallo RoZiege,
Sie schreiben:
Reha- Arztbericht Gegendarstellung schreiben - wie am besten?<
Antwort:
Sie sollten den Widerspruch auf gar keinen Fall ohne versierten und kompetenten Rechtsbeistand erstellen, denn gegen den Rechts- und Verwaltungsapparat der Sozialversicherung haben Sie als juristischer Laie, auch wenn Ihnen das nicht einleuchten mag, leider keine reelle Chance!
Tipp:
Werden Sie Mitglied im VDK oder in einem anderen Sozialverband und sichern Sie sich somit einen kompetenten Rechtsbeistand mit Sozialrechtsschutz, bereits außergerichtlich!
Link:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Bitte Deinen Hausarzt um Hilfe - er kann ja bestimmt das Fehlerhafte bezeugen.
Hallo,
vielleicht hat jemand in der Rehaklinik den Bericht eines anderen Patienten, der zeitgleich oder vorher in der Klinik war, als Vorlage benutzt und dann die Änderung in diesen Punkten vergessen.
Am besten eine Tabelle machen mit Angaben im Rehabericht (Wortlaut und Angabe der genauen Stelle: Seite 5 3.Absatz) und in der rechten Spalte dann die korrekten Tatsachen. Wenn möglich, den Arzt bitten, dass er Punkte, die er bestätigen kann, attestiert (Kosten?).
Bei Problemen würde ich die Krankenkasse und ggf. den Datenschutzbeaudftragten im Bundesland der Rehaklinik einschalten.
Eine Kurwiederholung ist grds. erst nach 4 Jahren möglich. Ich bin skeptisch, ob der geänderte Rehabericht daranetwas ändern wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__40.html
-> Absatz 3
Gruß
RHW