Reduzierung der (vollen) Arbeitszeit bei gleichem Gehalt - Teilzeitkräfte ausgeschlossen?

2 Antworten

Die Idee hinter dem Ganzen ist nicht, dass man mehr Geld bezahlt unterm Strich für die Arbeit sondern das man die Mitarbeiter entlastet. Bei Teilzeitkräften geht man schlichtweg davon aus, dass sie ohnehin nicht so überlastet sind. Ob das richtig oder falsch ist weiß ich nicht. Es geht nur darum die Stunden zu reduzieren. Damit die Leute dann davon keinen Nachteil haben bleibt der Lohn gleich.

Eine gute Sache übrigens - gibt inzwischen einige Firmen in weniger rückständigen Ländern die gemerkt haben, dass die Arbeitsleistung in Summe steigt, wenn die Stunden zum selben Lohn reduziert werden. Wundert mich kein Stück aber die blinde Gier hats nicht zugelassen.

Freejumper 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 01:36

Danke für Ihre Antwort.

Sehe das natürlich auch als positiv, weniger arbeiten für das gleiche Geld! Demnach wäre es auch sinnvoll, dies auf alle auszuweiten.

Ob Teilzeitarbeitende mehr oder weniger belastet sind, lasse ich mal offen stehen.

Und natürlich steht es im Vordergrund, weniger Stunden zu arbeiten, als einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Aber nachdem die Reduzierung bei Teilzeitkräften nicht erfolgen wird, hinterfragt man schon, was das ausmacht. ...Was dies ggf. finanziell ausmacht.

Und da ist es bei dem ein oder anderen eben so, dass das einige Tausend Euro sind! Die ein Vollzeitler über die 35 h Woche quasi geschenkt bekommt und ein Teilzeitler eben nichts.

Kitharea  11.09.2018, 06:37
@Freejumper

Ja - kann man drüber nachdenken. Muss man aber nicht. Wer weiß ob das bei Vollzeitlern zum Standard wird - zu wünschen wäre es uns menschlich gesehen. Und letztendlich hat es sicherlich auch auf Teilzeitkräfte Auswirkung - zumindest beim Gehalt. Weil dadurch indirekt natürlich auch die geleistete Arbeit mehr Wert bekommt und wenn dieser Wert steigt, tut er das generell und nicht nur bei Vollzeitarbeitskräften.
Und wenn nicht hat man als Teilzeitler zumindest den Vorteil sich mit weniger gestressten Kollegen auseinander zu setzen - ist ja schon mal was. Mir persönlich wäre es lieber, wenn Teilzeit an sich mehr "Wertigkeit" bekommt. Familie zu haben und Kinder großzuziehen ist sicherlich kein 08/15 Job und für unsere Kinder wären weniger gestresste Eltern sicher auch ein Vorteil. Das man als Teilzeitmitarbeiter weniger "wert" ist und zb. keine Führungsaufgaben bekommt ist hier eher das Problem. In fortschrittlicheren Ländern ist es auch normal und üblich, dass Väter Teilzeit arbeiten gehen und sich gleichermaßen um die Kinder kümmern können. Auch wenn sie Führungspositionen innehaben scheint das kein Problem zu sein. Hier haben wir davon leider nichts. Man verlang zwar immer flexibel zu sein wenn man Arbeitnehmer ist, aber von Arbeitgeberseite denkt man nach wie vor wie vor 50 Jahren. Weniger Stunden zum selben Gehalt ist ein Schritt in die richtige Richtung - besser als nichts und irgendwer muss ja anfangen etwas zu verbessern. Aber man kann nicht gleich alles umstellen. Braucht alles seine Zeit

Weil es so verhandelt wurde.

Warum sollen denn alle MA gleich behandelt werden müssen, das ist kein sozialistischer Staat hier?

Familiengerd  10.09.2018, 13:12
Warum sollen denn alle MA gleich behandelt werden müssen

Es gibt den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (nicht zu verwechseln mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG), der es dem Arbeitgeber verbietet, einzelne Arbeitnehmer oder Gruppen von ihnen ohne sachlich berechtigenden Grund gegenüber anderen Arbeitnehmern zu benachteiligen.

Davon sind aber z.B. (individuelle) Vereinbarungen über Entgelte nicht betroffen.

Ob das Problem im Fragefall den Gleichbehandlungsgrundsatz berührt, wäre wohl nur gerichtlich zu klären.

das ist kein sozialistischer Staat hier

So ein Unsinn! Was hat das mit "sozialistischem Staat" zu tun?!?

Familiengerd  10.09.2018, 13:18
@Familiengerd

Ergänzung:

Eventuell könnte hier auch ein Verstoß gegen das Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 4 "Verbot der Diskriminierung" und § 5 "Benachteiligungsverbot" vorliegen.

Denn hier wird allgemein den Vollzeitkräften durch Verkürzung der Arbeitszeit eine indirekte Entgelterhöhung gewährt, von der die Teilzeitkräfte alleine aufgrund ihrer Teilzeittätigkeit ausgeschlossen werden.

Freejumper 
Beitragsersteller
 11.09.2018, 01:25
@Familiengerd

Vielen Dank für das Feedback und den neuen Gedankenansatz.

Auch wenn vielleicht von mir kompliziert/nicht korrekt ausgedrückt - es geht nicht um das Geld im eigentlichen Sinn.

Eine Gleichberechtigung von weniger zu leistenden Stunden wäre das Ziel/der Wunsch. Aber nachdem dies ja nicht so erfolgen wird, fängt man an, so was zu hinterfragen... Finanziell umzurechnen. Und dann ist man eben doch wieder an dem Punkt. Und es geht eben nicht um 2,50 €...

Werde natürlich das bei der erforderlichen Stelle ergründen und mal hierauf verweisen: TzBfG.

Danke nochmal...

Freejumper 
Beitragsersteller
 10.09.2018, 01:04

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Natürlich gibt es immer Ungleichheiten/Ungerechtigkeiten.

Aber wenn ein Teilzeitgehalt vom Vollzeitgehalt berechnet wird und dieses Vollzeit nur noch 35 Stunden ist, leuchtet es mir nicht ein, wie weiterhin von imaginären 40 Stunden berechnet werden kann.