Definition "Eigener Hausstand"
Hallo ihr Lieben,
Ich bin Studentin und wohne in einer eigenen Wohnung am Studienort. Dort habe ich auch meinen Erstwohnsitz. Nun möchte ich am Studienort mit meinem Freund zusammenziehen. Bisher war ich, trotz eigener Wohnung, bei meinen Eltern in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mitversichert. Meine Mutter meint nun, da die Küche in meiner Wohnung angemietet ist, also nicht mir gehört, hätte ich bisher keinen eigenen Hausstand gehabt und wäre deshalb weiter bei ihnen mitversichert gewesen. Dies würde sich dann mit dem Zusammenziehen ändern. Aber stimmt das wirklich? Ich habe doch jetzt auch schon einen eigenen Hausstand oder? Kennt da jemand eine genaue Definition zu, ab wann man einen eigenen Hausstand hat, bzw. unter welchen Voraussetzungen? Im Internet bin ich nicht wirklich fündig geworden.
3 Antworten
Wenn ich mal so den Gedanken mit der angemieteten Küche weiter spinne - wenn Du Dir eine Küche auf Kredit kaufst, ist diese ja letztendlich auch nicht Deine, sondern gehört streng genommen noch der Bank. Wäre das dann auch kein eigener Hausstand?
Ein eigener Hausstand ist für mich eine Wohnung, die so ausgestattet ist, dass sie Deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Also nicht nur ein Zimmer mit Tisch, Bett, Schrank, Waschbecken und Co., sondern auch mit Bad und Küche.
Da ist halt die Frage: Beim Zusammenziehen würde ja entweder eine Küche wieder mitgemietet werden oder die Küche von meinem Freund mitgenommen. Eine neue wird in keinem Fall gekauft werden. Ich bin mir auch nicht sicher, obs wirklich an der Küche liegt. Ich habe eigentlich gedacht, dass ich die ganze Zeit schon einen eigenen Hausstand habe, da ich ja hier meinen Hauptwohnsitz habe und alles zum Leben da ist, auch von mir mitfinanziert...
Bisher war ich, trotz eigener Wohnung, bei meinen Eltern in der Hausrat- und Haftpflichtversicherung mitversichert.
Die Mitversicherung in der Privathaftpflichtversicherung muß die Mutter in den AHB unter Mitversicherte Personen nachlesen:
2.1 Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht
wie z.B.: 4) ihrer volljährigen, unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung – Lehre und/oder Studium, auch Bachelor- und unmittelbar angeschlossener Masterstudiengang, nicht Referendarzeit, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen).
Die Mitversicherung in der PHV ist also keineswegs von der Küche abhängig!
PS: Eine Mitversicherung in der Hausratversicherung ist mir seit meiner über 20-jährigen Versich.tätigkeit bisher nicht bekannt!
Gruß siola
Diese Klausel umfasst alle Gegenstände, die zum Hausrat zwar gehören, sich aber dennoch nicht unmittelbar in der Wohnung befinden. Der Geltungszeitraum wird von jedem Versicherer unterschiedlich festgelegt, kann aber die Dauer von bis zu drei Monaten erreichen.
siehe hierzu den Link: www.easyfinanz24.de/sachversicherung/hausratversicherung/was-ist-die-aussenversicherung.html
A § 9 Außenversicherung laut Bedingungen der VHV:
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als drei Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies so lange als vorübergehend im Sinne der Nr. 1, bis ein eigener Hausstand begründet wird.
Ach deshalb deine Frage nach dem eigenen Hausstand? Also ein Internataufenthalt z.B. wäre kein eigener Hausstand, da ja in der Regel nur ein Zimmer zur Verfügung steht. Oder der Aufenthalt in der Kaserne zur Ausübung des freiw. Wehrdienstes ausserhalb des Wohnortes - hier steht ja auch nur ein Zimmer zur Verfügung! Also sobald dann auch eine Küche z.B. dazu gehört zur Wohnung ist dies eine "abgeschlossene Wohnung" und demnach dann auch ein eigener Hausstand vorhanden?
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zur Ausbildung oder um den Wehr- oder Zivildienst abzuleisten außerhalb der Wohnung auf...
Ein letzter Kommentar noch: du lebst doch nicht mehr in häuslicher Gemeinschaft mit deinen Eltern, wenn du doch mit deinem Freund eine eigene Wohnung hast ???
Gruß siola
Ich wohne zur Zeit in einer eigenen Wohnung. Ca. 300 km von meinen Eltern entfernt. Im Mietvertrag stehe ich. Ich würde jetzt gerne mit meinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen wollen.
Meines Wissens benötigst du oder dein Freund eine eigene Hausratversicherung, da diese "Aussenversicherung" ja nur vorübergehend und zeitlich begrenzt ist. Aber da soll die Mutter dich mal in den Vertragsbedingungen nachlesen lassen unter dem Punkt Aussenversicherung - am besten du holst dir schriftliche Infos von der zuständigen Gesellschaft. Viel Glück dabei und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2014!
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.
Zur Wohnung gehören a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsorts befinden.
Also bei der Hausratversicherung rechnet sich die Prämie nach der Anzahl qm - also kann die Wohnung der Tochter nicht mitversichert und ihr Versich.ort ebensowenig mitversichert sein, da bei Garagen ja schon die Zusatzbedingung gilt, dass diese in der Nähe sind!
Meine Mutter meint nun, da die Küche in meiner Wohnung angemietet ist, also nicht mir gehört, hätte ich bisher keinen eigenen Hausstand gehabt und wäre deshalb weiter bei ihnen mitversichert gewesen. Dies würde sich dann mit dem Zusammenziehen ändern. Aber stimmt das wirklich?
Ein eigener Hausstand hat doch nichts mit einer Küche zu schaffen.
Wohnt ein Arbeitnehmer bei seinen Eltern, kann er einen eigenen Hausstand begründen. Erforderlich ist nicht, dass er eine Wohnung inne hat, die er allein bewohnt. Entscheidend ist, ob er die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmt.
Weiteres unter:
Ich bin ja kein Arbeitnehmer, deswegen ist das glaube ich eine andere Situation. Und das mit der Küche glaube ich wie schon gesagt auch nicht. Allerdings sind die Versicherungsbedingungen von 1984...
Auch wenn Du kein Arbeitnehmer bist, ist der Begriff eigener Hausstand trotzdem richtig.
Es gibt halt dann noch die andere Variante, wenn Du eine Wohnung gemietet hast, dann hast Du einen eigenen Hausstand.
In der Hausratversicherung bin ich über die Außenversicherungsklausel zur Zeit noch mit drin. So lange ich keinen eigenen Hausstand habe. Aber ich bin immer noch der Meinung, dass ich den doch schon habe. Aber die Versicherung hat letztes Jahr nach dem Umzug den Versicherungsschutz bestätigt. Versteh jetzt immer noch nicht, was ein eigener Hausstand sein soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das jetzt ändern soll, wo ich jetzt in ner eigenen Wohnung innerhalb einer WG gewohnt habe und dann mit meinem Freund zusammen ziehe. Die Wohnbedingungen sind doch die gleichen, genauso wie der Zweck der Wohnung...