Rechtsproblem - Kann die Polizei bereits getätigte Anrufe zurückverfolgen und abspielen?
Hallo liebe Community,
ich habe ein privates Rechtsproblem. Ich habe im Internet eine Kleinanzeige aufgegeben in der ich eine Kamera und 2 Objektive verkaufe. Letzte Woche hat sich eine Frau bei mir gemeldet, da ich aber bei der Arbeit war, ging das Gespräch recht schnell und hastig über die Bühne. In der Anzeige hatte ich einen Festpreis von 460 Euro stehen. Die Frau fragte ob noch was am Preis gemacht werden kann. Zwar sagte ich ihr dass meine absolute Schmerzgrenze 450 Euro wären, aber dennoch der Preis von 460 Euro fest ist. Sie sagte ich solle die Kamera zurücklegen, sie würde am Sonntag vorbeikommen. Ich sagte ihr das kann ich nicht machen, wenn dann muss sie die Kamera schon kaufen denn wer zuerst kommt, malt zuerst und wenn jetzt jemand mehr bietet weil er die Kamera unbedingt haben möchte, schlage ich gerne zu. Heißt also Anzeige drin gelassen. Am nächsten Tag konnte ich ein Objektiv über eBay verkaufen. Habe dieses dann sofort aus der Kleinanzeige gelöscht, den Preis aber ist der selbe geblieben. Sonntag kam dann die große Schwester und die 2 kleineren Brüder, aber nicht die Mutter vorbei (die Kamera war für den Sohn bestimmt). Erwähnte dass ich nun ein Objektiv verkauft hatte und schlug ihnen 450 Euro vor. Alle 3 willigten ein. So jetzt meldet sich die Frau heute nochmal und fühlt sich ein wenig verarscht von mir. Nach ihrer Meinung entstand bereits bei der Aussage ,,legen Sie die Kamera für mich zurück" ein gültiger mündlicher Kaufvertrag. Außerdem ist sie der Meinung wir hätten bereits am Telefon einen Preis von 450 Euro ausgemacht, was aber nicht der Fall war, da ich explizit nochmal erwähnte dass dennoch 460 Euro fester Preis sind. So nun fordert sie von mir eine Nachbesserung und droht mir mit Gericht da ihrer Meinung nach ein gültiger Kaufvertrag entstanden ist, der feste Preis von 450 Euro UND die 2 Objektive. Sie meinte vor Gericht ist es möglich das Telefongespräch nochmals anzuhören da die Polizei jedes Telefonat überwacht und speichert. Jetzt meine Frage: Kann das die Polizei wirklich machen ? Werden wir wirklich so dermaßen überwacht ? Meine zweite Frage wäre: Hat die Frau wirklich Anspruch auf einen Kaufvertrag ? Woher will sie dem Gericht beweisen wer was am Telefon ausgemacht hat ? Das ist schließlich eine rein private Sache. Sie könnte ja auch am Samstag Abend anrufen und sagen sie kommt die KAmera doch nicht abholen. Dann könnte ich sie auch verklagen. Ich hätte auch am Samstag abend sagen können ,,möchte die Kamera doch behalten". Solange sie ja nicht bezahlt oder wenigstens eine Anzahlung tätigt, kann sie ja nicht derart auf einen Kaufvertrag beharren. Was meint ihr dazu ?
5 Antworten
Wenn die Polizei dieses Telefonat nochmal abspielen könnte, hätte die Polizei selbst ein Rechtsproblem. Keine Sorge, die Frau droht mit einer Fiktion. Wenn Du nicht bei der Mafia bist und sowieso abgehört wirst (oder die Frau ;) gibt es keinen Mitschnitt. Du hast ja außerdem, wie Du sagst, deutlich gemacht, dass Du ihr die Kamera nicht zurücklegst.
Die Frage wäre jetzt nur, ob die Kinder in dem Alter sind, solche Geschäfte tätigen zu können, denn aus Deinem Text geht nicht hervor, ob der Verkauf zustande kam.
Aber wie dem auch sei, ich denke nicht, dass Dich die Frau verklagen wird.
Ob die Frau auf Rückabwicklung bestehen kann, weiß ich nicht; sprich, sie erhält das Geld zurück und Du die Geräte. Wenn ich denken würde, ich kriege eine Kamera und zwei Objektive für 450 €, und dann wird es für den gleichen Preis ein Objektiv weniger, wäre ich auch sauer - aber wenn sie ihre Kinder vorbeischickt, die überfordert sind, ist es vermutlich ihr Pech.
Trotzdem, im Kern hat sie nicht recht: sonst könnte ich ja auch vorbeikommen und sagen, ich kaufe Deinen PC für 20 €, und Du müsstest ihn rausrücken. Beim Kauf müssen beide Parteien einig sein, und das war nicht der Fall. Ihre Beweisvorstellung ist sehr abenteuerlich und vor allem völlig aus der Luft gegriffen. Es gibt garantiert keinen Mitschnitt.
Stimmt, dann könnte Sie sagen, sie wurde übers Ohr gehauen. Das wäre dann einfach Pech. Viel machen kann man da nicht. Nur war ich eben nie mit 450 Euro einverstanden, selbst wenn sie es so verstanden hat da ich ja bei der Arbeit war, und es dort entsprechend laut war.
Jeder Mensch hat Grundrechte, dazu gehört das Persönlichkeitsrecht, wonach keine Aufzeichnungen von Gesprächen gemacht werden dürfen, es sei denn die Beteiligten stimmen dem zu, oder ein Richter ordnet eine Telefonüberwachung an.
Falls Die Polizei hier etwas getan hätte, würde sich jeder beteiligte Polizeibeamte strafbar machen.
Wahrscheinlich hast Du auch kein Recht den Verbindungsnachweis der Anruferin zu fordern,weil auch dies unter dem gesetzlichen Schutz fällt.
Du hast einen zivilrechtlichen Streit, den Du am besten kulant rückgängig machen solltest. Du hast nicht mit einer Anruferin keinen Vertrag, sondern mündlich mit dem Käufer, wobei "die große Schwester" allein den Vertrag geschlossen hat, wenn die beiden Jungs möglicherweise gar nicht gemeinschaftlich etwas kaufen konnten. Wie alt waren die beiden Jungs denn?
Die Jungs waren minderjährig. Die Schwester fragte den kleinen Bruder ob die 450 Ok sind. Er sagte ja und sie sagte auch dass es dann Ok ist.
Bei ebay gilt ja bezahlung gegen vorkasse somit hast du recht!!! man kann nichts weg legen lassen
Verwechsel bitte ebay Kleinanzeigen nicht mit dem ebay Auktionsportal!!
Gerade bei ebay Kleinanzeigen gilt keinesfalls Vorkasse!
ebay Kleinanzeigen und ebay Auktionen haben soviel gemeinsam wie ein U-Boot mit ner U-Bahn. ;)
Dennoch hat die Käuferin hier nicht recht.
Der Kauf lief rein Privat ab und nicht über eBay.
Abspielen nicht , weil dies nicht aufgezeichnet werden, allerdings kann dies ermittel wenn , wie lange und zu welcher Zeit Du jemanden angerufen hast. Verbindungdaten nennt man das.
Aber im Grunde bedeutet das ja, dass nur Verbindungsdaten, aber keine Sprachaufzeichnung vorliegen oder ?
Ja, so ist es nur bei Notrufen wird der Anruf aufgezeichnet.
die spinnt ja komplett... wenn die deshalb vor gericht geht - krank :D dass die polizei bereits getätigte anrufe zurückverfolgen kann, vor allem wegen SOWAS ist mir neu. ich glaub des is a schmarrn... ;) mach dir mal keine sorgen!
Die Kinder waren definitiv unter 18. Die Schwester über 18 da sie einen Führerschein besaß. Am Telefon erwähnte die Frau ihr Sohn, kam in ihrem Namen, daher mit ihrem Einverständniss und durfte in dem Sinn den Vertrag abschließen. Also nach ihrer Meinung.