Darf der Immobilienmakler den Preis erhöhen obwohl der Preis schon vereinbart wurde?
wir wollten eine wohnung kaufen und hatten schon einen preis vereinbart und sollten schon morgen kaufvertrag unterschreiben. er hat heute angerufen und hat gesagt dass er den preis um 6000 euro erhöt hat! DARF ER DAS?
8 Antworten
Solange nichts unterschrieben ist, darf er alles....allerdings ist dies weder seriös noch eine gute Publicity für den Makler.....entweder geht die Geschichte zu den vereinbarten Konditionen über den Tisch oder ihr tretet vom Kaufvertrag zurück und sucht euch einen seriösen Makler, der auch zu seinem Wort steht.....ganz einfach..
Hallo der Makler makelt nur und ist nicht der Eigentümer - der darf garnichts - aussr einem das Objekt schmackhaft machen. Nur der Eigentümer ( mit dem solltest Du schon gesprochen haben) darf Preise verbindlich verändern. Mündliche Absprachen sind auch gültig, aber schwer nachzuweisen.
Nochmal ,für die nicht ganz so schnellen: Mündliche Absprachen sind gültig. !!! Es geht dabei nicht um den notariell zu beurkundenden Kaufvertrag , sondern um die Absprache zw Käufer und Verkäufer, zu welchen Bedingungen das Oblekt den Besitzer wechseln soll. Schonmal was von Vorvertrag gehört MIKOOTTO?????
So lange der Notartermin noch nicht war, ist das Angebot frei bleibend. Es sei denn, es wäre etwas anderes** schriftlich fixiert** worden. Dann hätte man immer noch keinen Anspruch auf den alten Preis, sondern höchstens einen Schadensersatzanspruch.
Schon mal was vom Immobiliengeschäft verstanden, EBAYDRECK??
Sag mal, was ist denn das für eine Ton?
Immobilienverträge sind nur dann bindend oder verpflichtend, wenn es notariell beurkundet ist, ob Vorverträge, Reservierungen, Kaufpreisabsprachen - EGAL WAS.
Ist alles sonst wegen Formmangel nichtig.
Er hat auch KEINEN Schadensersatzanspruch, weil kein Schaden entstanden ist. Nur was beurkundet wurde, ist bindend, alles Andere ist nichtig.
NEIN, bei Immobilien gibt es KEINE Vorverträge! Schon garnicht mündlich. Es handelt sich hier ja nicht um Kaufleute. Angebote bei Immobilien sind IMMER freibleibend, d. h. unverbindlich. Lies die jeweiligen AGBs der Anbieter (Makler) durch und Du findest diesen Satz. Und genau, Sie sprechen von Abmachungen zwischen Verkäufer und Käufer....oft ergibt sich eine Regelung zum Kaufpreis aber zwischen Käufer und Makler. Der Verkäufer muss ja nicht vor Ort wohnen und die Abwicklung fast ganz dem Makler überlassen und nur zur Unterschrift zum Notar erscheinen. Warum schreiben Sie hier wenn Sie doch keine Ahnung haben?! Es soll hier Hilfe geben, keine Laienmeinungen.
Der Makler hat dem Interessenten (also Ihnen) auch den Eigentümer mitzuteilen. Sie sollten sich unbedingt an den Eigentümer wenden und mit diesem nochmals über den Preis sprechen.
Bringt nix, oder glaubst Du de Eigentümer wird sich dagegen wehren €6.000,00 mehr zu bekommen? Würdest Du dich dagegen wehren?
Ja er darf, allerdings ist dies ein sehr unseriöses Verhalten und mich würde mal die Begründung interessieren. Normalerweise werden mündlich vereinbarte Kaufzusagen, schriftlich abgesichert und erst dann der Notar beauftragt. Schließlich muss ja auch festgehalten werden, wer den Notar bezahlt.
Ich würde sofort von der Kaufzusage zurücktreten und mit dem Verkäufer direkt sprechen (was nicht heisst das ihr den Makler umgehen sollt - wäre eh strafbar; lediglich die Begründung herausbekommen).
Im übrigen sind mündliche Abreden im Immobilienbereich völlig nebensächlich und nicht bindend! Auch wenn hier einige meinen es wäre anders - dazu sage ich nur, lest euch das BGB durch ;-) !
Ja, das darf er. Es passiert zur Zeit ständig, weil der Markt zimelich heiss läuft und Immobilien hart umkämpft sind. Es gibt Firmen, die arbeiten mit Reservierungen, aberselbst da gibt es Verkäufer, die die Preise in der sogenannten heissen Phase nochmal erhöhen.
Es ist auch nicht unseriös, sondern das gute Recht für seine Immobilie das beste herauszuholen. Natürlich ist es für die Käufer ärgerlich, aber wir sind ein freies und haben einen freien Markt.
Das machen übrigens die Tankstellen jeden Tag, und vor Allem vor Stoßzeiten.
Sind sie nicht, da Immobilienkaufverträge aus gutem Grund immer notariell beurkundet werden müssen.