Rechtslage bei Hundestreit?
Meine Hündin und mein Rüde standen auf meinem Hof und unserer Nachbarhund (ebenfalls Rüde) ist auf sie zugerannt um einen der unsere Hündin zu begrüßen, da mein Rüde jedoch dachte, er wolle sie angreifen ist er ihm entgegengerannt und es gab auf der Straße (also auf keinem der beiden Grundstücke) eine kleine beißerei unter den beiden Rüden. Unser Nachbarshund hat eine kleine Reißwunde abbekommen unserer jedoch nichts. Unser Nachbar war sehr aufgebracht und meinte ich müsse die Tierarztkosten übernehmen und er würde mich anzeigen. Wie ist nun die Rechtslage? Muss nicht jeder seinen Schaden selber bezahlen, weil keiner der Hunde angeleint war? Oder muss ich wirklich für die kosten aufkommen und mit einer ANzeige rechnen?
10 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Du, wie jeder vernünftige Hundehalter, eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Melde ihr den Sachverhalt und lass Dich entspr. beraten. Solltest Du aber keine Hundehaftpflichversicherung abgeschlossen haben, muss ich Dich zu den unvernünftigen Hundehaltern rechnen, für die ich keine Ratschläge habe, zumal Deine Schilderung des Ablaufs zumindest unklar bzw. lückenhaft ist.
Hallo, jeder ist für die Schäden verantwortlich die sein Hund verursacht. Genaugenommen muss jeder die Rechnung des anderen zahlen.
Laut den Hundegesetzen können beide Hunde als "Gefährlich" eingestuft, oder zum Wesenstest geschickt werden und der Nachbar so wie du, Geldstrafen bekommen.
Ihr seid beide gut damit beraten dass unter euch zu klären.
Guck gefälligst dass dein Hund nicht einfach so dein Grundstück verlassen kann!
Ich würde es so, wie du hier schreibst deiner Hunde-Haftpflichtversicherung melden. Sollen die doch selber prüfen, ob sie es bezahlen oder – da das Ereignis vom Nachbarhund ausging – zur Regulierung ablehnen
Die Tierhalterhaftung ergibt sich aus § 833 BGB:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
Klare Antwort: Du als Tierhalter haftest für den Schaden, den Dein Hund anrichtet. Da die Gefährdungshaftung des Tierhalters verschuldensunabhängig ist, ist die Frage, ob angeleint oder nicht, gegenstandslos.
Nochmal: Nein, das siehst du falsch. Letztendlich ist es auch von den Haftpflichtbedinungen abhängig. Sein Hund hat den anderen verletzt, egal, ob die Situation durch den Nachbarshund entstanden ist, oder nicht. Die Aggession gegenüber dem Nachbarhund ging auch von seinem Hund aus.
...da könnten wir noch std. lang diskutieren, ich sehs anders. Ich könnte fast wetten, daß Die Versicherung das so wie ich sieht. Wenn der Nachbarhund angeleint gewesen wäre und der Hund der Fragestellerin hätte ihn angegriffen, wäre die Sachlage eindeutig, aber so ist jeder für seinen Schaden zuständig. Was würdest Du denn sagen, wenn der Hund der Fr.-stellerin verletzt worden wäre. Die Zukunft wirds zeigen. Wäre schön, zu erfahren, wies ausgeht.
Eine Anzeige wird erfolglos verlaufen, da er seinen Hund auch nicht angeleint hatte. Die Tierarztkosten musst natürlich du bzw. deine Haftpflicht übernehmen.
... das mit den T.-Arztkosten sehe ich aber auch anders. Denn BEIDE Hunde waren nicht angeleint!
Wobei die Aggression von seinem Hund ausging, und er den anderen verletzt hat. Das hat mit der Leinenpflicht erstmal nichts zu tun. Meine Haftpflichtversicherungen greifen auch, wenn meine Hunde nicht angeleint sind.
Woher wissen wir denn, das die Aggression von seinem Hund ausging? Der Nachbarhund lief auf den anderen Hund zu, also war er der Ausläser. Aber wie o. schon erwähnt, ist es müßig, darüber zu sinnieren. Ich denke, die Versicherung wirds schon regeln.
Es handelt sich um 2 verschiedene Dinge.
Punkt 1. Die Hunde haben sich gefetzt weil beide aufeinander losgehen konnten. Jeder muss den Schaden zahlen den sein Hund verursacht bzw. die Versicherung. Wobei es ja nur Zufall ist dass einer nichts abbekommen hat. Das Amt kann beide zum Wesenstest schicken.
Punkt 2. Die Hunde liefen beide frei, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt und zu einer Geldstrafe führen kann.
Das sehe ich aber ganz anders, denn hier ist mit Sicherheit zu berücksichtigen, daß der Hund des Nachbarn nicht angeleint war und so erst die gefährliche Situation entstehen konnte.